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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1939 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1939 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 9, Hauptsteueramt
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hauptsteueramt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Steuern
Erschienen:
Berlin 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1922-1923; 1928-1940; 1942-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Sachliche Benennung bis 1940: Steuern
ZDB-ID:
3056071-8 ZDB
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1939
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15428762
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
10. Mai 1939
Erschienen:
, 1939-05-10

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1939 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1939, Teil IX
  • 4. Januar 1939
  • 11. Januar 1939
  • 18. Januar 1939
  • 25. Januar 1939
  • 1. Februar 1939
  • 8. Februar 1939
  • 15. Februar 1939
  • 22. Februar 1939
  • 1. März 1939
  • 8. März 1939
  • 15. März 1939
  • 24. März 1939
  • 30. März 1939
  • 5. April 1939
  • 13. April 1939
  • 19. April 1939
  • 26. April 1939
  • 4. Mai 1939
  • 6. Mai 1939
  • 10. Mai 1939
  • 17. Mai 1939
  • 24. Mai 1939
  • 1. Juni 1939
  • 7. Juni 1939
  • 14. Juni 1939
  • 21. Juni 1939
  • 28. Juni 1939
  • 28. Juni 1939
  • 5. Juli 1939
  • 6. Juli 1939
  • 12. Juli 1939
  • 19. Juli 1939
  • 27. Juli 1939
  • 2. August 1939
  • 9. August 1939
  • 16. August 1939
  • 23. August 1939
  • 30. August 1939
  • 6. September 1939
  • 13. September 1939
  • 20. September 1939
  • 27. September 1939
  • 4. Oktober 1939
  • 11. Oktober 1939
  • 13. Oktober 1939
  • 18. Oktober 1939
  • 25. Oktober 1939
  • 28. Oktober 1939
  • 1. November 1939
  • 8. November 1939
  • 15. November 1939
  • 22. November 1939
  • 29. November 1939
  • 13. Dezember 1939
  • 20. Dezember 1939
  • 28. Dezember 1939

Volltext

Dien st blatt 7 ih = Ausgegeben 
10. 5. 1939 
Teil IX. Steuern. 
84--87 
Bimmer 0 un s 50... Nach 8 6 Abs. 1 BStG. ist die Wahl der Besteuerungs- 
| IX/84 äber Gier Di ug Ornidi 9. 5. 1939 | grundlage davon abhängig, ob ein Bürgersteuerpflichtiger 
. im Bemessungsjahr zur Einkommensteuer „zu veranlagen“ 
der Lohnsteuerdurchführungsbestimmungen 1939. war oder nicht (nicht davon, ob er tatsächlich zur Ein- 
& - Is - II --. fommensteuer veranlagt worden ist). Diese Vorschrift be- 
Bezug: Rundschreiben vom 21. März 1939 HSV-1 stimmt weiter, daß im Bemessungsjahr zur Eintounnensteuer 
-- Gesch.-Z. HSteu II a 1. Fernruf: Stadtverw. 2851. -- zu veranlagende Bürgersteuerpflichtige zur Bürgersteuer 
Se . nach ihrem einfommensteuerpflichtigen Einkommen des 
Zur Behebung von Zweifeln weise ich darauf hin, daß Bemessungsjahres heranzuziehen sind, während der Bürger- 
die Eintragung der Steuergruppe auf der Steuerkarte auch steuerheranziehung von im Bemessungsjahr nicht zur Ein- 
dann den Vermerk: fommensteuer zu Beranlagenden der rohe Arbeitslohn ver 
. “ er Nennbetrag der Kapitalerträge, gekürzt um die im 8 6 
„SteuergrUPPL2 ...............ic ab 1. April 1939 Abf. 1 Nr. 20-4 a. 0,D. üeat ie Pauschalabzüge, 
erhalten muß, wenn diese Berichtigung erst nach dem zugrunde zu legen ist. 
31. März 1939 beantragt wird und die Voraussetzungen Um die richtige Besteuerungsgrundlage für die 
bereits vor dem 1. April 1939 gegeben sind. Bürgersteuer zu ermitteln, bedarf es daher zunächst der 
Kommen durch die Eintragung erhöhte Lohnsteuer- Feststellung, ob der Bürgersteuerpflichtige im Bemessungs- 
abzüge in Frage, so ist in jedem Falle dem zuständigen jahr zur Einkommensteuer zu veranlagen war oder nicht. 
Finanzamt eine entsprechende Mitteilung etwa in der nach- Erst nach dieser Feststellung kann ermittelt werden, in 
stehenden Form zu übersenden: welcher Höhe jein Einkommen der Bürgersteuerberechnung 
Betr.: Kontrolle der erhöhten Lohnsteuer zugrunde zu legen ist. 
(2 aomrdiie "der 1 * Die maßgebenden Vorschriften darüber, wer zur Ein- 
PDE eiueeienmarueererzuerennertcenreegeienfaunereeun fommensteuer zu veranlagen ist, enthalten die 88 25 und 46 
. Straße Nr. ...... des EinkStG. in der bis 31. 12. 1938 noch geltenden Fassung 
WE ng vom 6. 2. 1938 (RGBl. 1 S. 121). 8 25 a.a.O. schreibt vor, 
SteUPPD EE eeeeebimeieeedieiii, NE eieemeiiegeien daß die Einkommensteuer nach Ablauf des Kalenderjahres 
:', Gg nach dem Einkommen (Gesamtbetrag der Einfünfte nach 
hoi heute die Eintragung der Steuergruppe “Abzug der Worbungsfösion und Sonderausgaben und nach 
auf seiner Steuerkarte erhalten. Abzug eines etwaigen Verlustausgleichs) zu veranlagen ist, 
Die Herstellung einheitlicher Vordrucke ist, da es sich das der Steuerpflichtige in diesem Kalenderjahr bezogen hat, 
nur um eine Übergangsmaßnahme handelt, nicht beabsichtigt. soweit nicht nach 8 46 a. a. O. eine Veranlagung zur Ein- 
kommensteuer unterbleibt. 
Im Auftrage Nach 8 46 EStG. ist eine Veranlagung des Einkommens 
Madensen. (Begriff wie bei 8 25 a. a. O.), das ganz oder teilweise aus 
An die Herren Bezirksbürgermeister =“ Steueramt -- fohnsieierp JRhFe Einfänften „dostanden. „hat; ves 
1. das Einkommen 8000,-- RM übersteigt, in jedem Falle, 
un; 
figun 2. wenn das Einkommen 8000,-- RM nicht übersteigt, 
| 1X/ 85 ) Veriihiig 3 jedoch nur, falls darin entweder 
c a) nicht lohnsteuerabzugspflichtige Einkünfte von mehr 
Stadtsteuerkassenverzeichnisses. als 300,-- RM enthalten find, oder 
(Dienstblakt Teil IN, 1937 Nr. 118.) b) kapitalertragesieuerpflichtige Einkünfte von mehr 
- Gesch.-Z. HSteu III a 2. Fernruf: Stadtverw. 2851. -- EE di IR enthalten find und der Steuer: 
beri es Stadtsteuerkassenverzeichnis bitte ich wie folgt zu Beispiele: 
erichtigen: . . . . 
Bei der Stadtsteuerkasse 2 A ist in Spalte „Anschrift“ +. Fi np enter enderloser (Sir gerpflihliger 
anstatt „W 35 Kurmärkische Str. 6 u. 8“ zu setzen: ; Ie 7 ; 
. jahr 9098,-- RM. Ihm sind vom Finanzamt 
„NW 87, Claudiusstr. 15, hochptr.“. folgende Werbungskosten und Sonderausgaben 
Bei der Stadtsteuerkasse 19 B ist in Spalte „Geschäfts- bewilligt worden (Verlustausgleich kommt bei 
bereich“ der Ortsbezirk „Wilhelmsruh“ hinzuzuseßen. nur Lohnsteuerpflichtigen nicht in Frage): 
800,-- RM Werbungskosten, 
Im Auftrage 600,-- „ für eine Hausangestellte 
Mabensen. 1400,-- RM. 
An die Herren Bezirksbürgermeister Dieser Steuerpflichtige ist mithin zur Ein- 
-=- Stadtsteuerkassenamt =“. kommensteuer nicht zu veranlagen, weil sein 
. „Einkommen“ die Veranlagungsgrenze von 
nan tmeminimen 8000,-- RM untkerschreitet und weil der 
. Steuerpflichtige nur steuerabzugspflichtige Ein- 
Die Wahl 3, 5, 1939 fünfte bezogen hat. 
der Besteuerungsgrundlage I R ür die Bürgerjieuer ist daher folgende 
r euer (5 6 Abf. 1 BStG.). erechnung maßgebend: 
für die Bürgerfteu (s s ) Bruttoarbeitseinkommen . . 9098,-- RM, 
= Gesch.-Z. HSteu II a 9171/02. Abzug gemäß 8 6 Abs. 1 Nr.2a 500,-- „ 
Fernruf: Stadtverw. 2851. -- 8 598,-- RM 
Gegenüber mehrfach aufgetretenen Zweifeln zur Frage abgerundet . . . 8550-- „ 
der Anwendung des 6. 6 fete mon Beisel ich erneut Mittelbetrag der Einkommen- 
darauf hin, bar die Gemeinden in der Wahl der Besteue- steuertabelle . . . . . . 8500-- „, 
"ungsgrundlage für die Bürgersteuer nicht frei sind, sich aber Bürgersteuersaß 126-- 
uch nicht immer danach richten dürfen, ob die Finanzämter GN 20 me 
einen Bürgersteuerpflichtigen im Bemessungsjahr zur Ein- 2 Einem verheirateten Steuerpflichtigen mit 
'ommensteuer förmlich veranlagt haben oder nicht. 2 minderjährigen Kindern (kaufmännischer 
11
	        
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