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Berolinensien

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

cmsPage: Berolinensien

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Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 9, Hauptsteueramt
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hauptsteueramt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Steuern
Erschienen:
Berlin 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1922-1923; 1928-1940; 1942-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Sachliche Benennung bis 1940: Steuern
ZDB-ID:
3056071-8 ZDB
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1932
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Fußnote:
Fehlende Seiten: 178-179
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15427115
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
25. Juni 1932
Erschienen:
, 1932-06-25

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Stenographischer Bericht (Rights reserved)
  • Ausgabe 1950 (Rights reserved)
  • Nr. 37, 12. Januar 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 38, 26. Januar 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 39, 9. Februar 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 40, 2. März 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 41, 9. März 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 42, 23. März 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 43, 6. April 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 44, 20. April 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 45, 4. Mai 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 46, 16. Mai 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 47, 1. Juni 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 48, 15. Juni 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 49, 15. Juni 1950, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 50, 29. Juni 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 51, 6. Juli 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 52, 20. Juli 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 53, 3. August 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 54, 4. August 1950, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 55, 28. September 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 56, 1. Oktober 1950, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 57, 5. Oktober 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 58, 12. Oktober 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 59, 12. Oktober 1950, Außerordentliche Sitzung
  • Nr. 60, 19. Oktober 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 61, 26. Oktober 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 62, 2. November 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 63, 9. November 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 64, 16. November 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 65, 23. November 1950, Ordentliche Sitzung
  • Nr. 66, 30. November 1950, Ordentliche Sitzung, S 877+878 fehlen im Buch
  • ab hier Sach und Sprechregister

Volltext

344 48. Sitzung vom 15. Juni 1950 Suhr i 5 in der neuen Passung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Einstimmig beschlossen. Ich rufe auf § 6. Hierzu schlägt der Ausschuß für Sozialwesen in seinem Beschluß vom 27. Mai vor, an Stelle der Worte „eines Facharztes" zu setzen „von Fachärzten". Weitere Abänderungswünsche sind nicht bekannt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 6 in der abgeänderten Form seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Mit Mehrheit beschlossen. Zum § 7 liegen keinerlei Abänderungsvorschläge vor; das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 7 in der Magistratsfassung seine Zustimung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Mit Mehrheit beschlossen. Ich rufe auf § 8. Hierzu hatte der Ausschuß für Sozialwesen in der Drucksache 820 vom 27. Mai zunächst einen abändernden Beschluß vorgesehen. Ferner wird in der heute verteilten Vorlage gemäß dem Beschluß des Ausschusses vom heutigen Tage gefordert, daß in Abs. 1 Zeile 3 wieder das Wort „gesetzlichen" zu streichen ist. Außerdem soll dem Abs. 2 ein neuer Satz angefügt werden, den ich wohl nicht besonders zu verlesen brauche. Weiter wird nach dem Beschluß vom 27. Mai der Abs. 2 zum Abs. 4 und der Abs. 3 zum Abs. 5 gemacht, weil nämlich in diesem Ausschußbeschluß vom 27. Mai der ursprüngliche erste Absatz der Magistratsvorlage in drei neue Absätze aufgelöst worden ist. Schließlich wird dem Abs. 5 — bisher Abs. 3 — nach dem Ausschußbeschluß vom heutigen Tage eine neue Fassung gegeben, die Ihnen hektographiert vorliegt. Weitere Abänderungswünsche und Anträge liegen nicht vor; wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 8 unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Ausschusses für Sozialwesen vom 27. Mai und vom 15. Juni seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Einstimmig beschlossen. Ich rufe nun auf die §§ 9 und 10 — und stelle fest, daß zu diesen beiden Paragraphen Abänderungsbeschlüsse und Abänderungsanträge nicht bekannt sind. Wir können deshalb abstimmen. Wer den §§ 9 und 10 in der ursprünglichen Magistratsvorlage seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Einstimmig beschlossen. Ich rufe auf § 11. Hierzu schlägt der Ausschuß für Sozialwesen in seiner Beschlußfassung vom 15. Juni vor, in Zeile 2 wieder das Wort „gesetzlichen" zu streichen. Weitere Anträge sind nicht bekannt; wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 11 in dieser abgeänderten Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Einstimmig beschlossen. Wir kommen nunmehr zum dritten Abschnitt: Berufsfürsorge. Ich rufe auf § 12. Hier soll Abs. 1 unverändert bleiben, dagegen sollen im Abs. 2 gemäß Beschluß des Ausschusses für Sozialwesen vom 27. Mai die Worte „dazu ergangenen" geändert werden in „einschlägigen". Weitere Anträge sind mir nicht bekannt; wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 12 in dieser abgeänderten Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Einstimmig beschlossen. Wir gehen nunmehr über zum vierten Abschnitt: Voraussetzungen und Berechnung der Renten. Ich rufe auf § 13. Hierzu hat der Ausschuß für Sozialwesen in seiner Beschlußfassung vom 27. Mai folgende Abänderungen vorgeschlagen. Zunächst soll im Abs. 1 die Zahl 50 in 30 geändert werden. Dana soll in Abs. 2, in dem die Rentenberechnung aufgeführt wird, eine neue Tabelle eingesetzt werden, die in der Vorlage 820 abgedruckt ist. Wortmeldungen dazu liegen nicht vor; wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 13 in der neuen vom Ausschuß für Sozialwesen am 27. Mai beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Einstimmig beschlossen. Ich bitte um Entschuldigung! Ich hätte noch erwähnen müssen, daß im § 13 der Abs. 4 gestrichen werden soll. Das ist aber auch in dem Beschluß des Ausschusses für Sozialwesen vom 27. Mai mit enthalten. Ich stelle ausdrücklich fest, daß durch die eben stattgefundene Abstimmung der Abs. 4 gemäß Beschluß des Ausschusses für (Sozialwesen gestrichen ist. E s folgt nunmehr § 14. Ihm will der Ausschuß für Sozialwesen gemäß Drucksache 820 vom 27. Mai eine neue Fassung geben. Es sind an den einzelnen Absätzen, Sätzen und Zeilen verschiedene Änderungen vorgenommen worden, die ich im einzelnen hier wohl nicht vorzutragen brauche, weil sie gedruckt in der Vorlage 820 vorliegen. Ich stelle fest, daß Wortmeldungen nicht erfolgen; wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 14 in der abgeänderten Fassung unter Berücksichtigung des Beschlusses des Ausschusses für Sozialwesen vom 27. Mai seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Das ist einstimmig beschlossen. Wir kommen nunmehr zum § 15. Hier hat der Ausschuß für Sozialwesen am 27. Mai vorgeschlagen, den Abs. 1 unverändert zu lassen, in Abs. 2 in der zweiten Zeile das Wort „von" in „des" zu ändern und den Abs. 3 wieder unverändert zu lassen. Weitere Abänderungsanträge liegen nicht vor; wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 15 in dieser abgeänderten Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Das ist die Mehrheit; demzufolge ist so beschlossen. Wir kommen nunmehr zum § 16. Hierzu hat der Ausschuß für Sozialwesen am 27. Mai eine Reihe von Abänderungen vorgeschlagen, die sich im einzelnen fast über alle Absätze hinziehen. Ich brauche sie wohl nicht besonders zu verlesen, da sie in der Drucksache 820 vorliegen. Wortmeldungen erfolgen nicht; wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 16 in dieser abgeänderten Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Das ist mit Mehrheit beschlossen. Es folgt nunmehr § 17. Hier wünscht der Ausschuß für Sozialwesen eine Reihe von Änderungen, die Ihnen in der Drucksache 820 vorliegen. Es handelt sich im wesentlichen um redaktionelle Änderungen. Wortmeldungen erfolgen nicht; wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 17 in der neuen Passung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Das ist mit Mehrheit beschlossen. Wir kommen zum § 18. Hierzu hat der Sozialpolitische Ausschuß am. 27. Mai beschlossen, in der vierten Zeile hinter dem Wort „Leichtbeschädigten" einzufügen „(Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 5 0 % ) " . Wortmeldungen erfolgen nicht; wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 18 unter Berücksichtigung der eben verlesenen Ergänzung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Das ist mit Mehrheit beschlossen. Wir kommen zu § 19. Ich stelle fest, daß hier keine Abänderungswünsche bekanntgeworden sind. Das Wort wird nicht gewünscht; wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 19 in der Fassung der Magistratsvorlage seine Zustimmung geben will, den bitte ich, das Handzeichen zu geben. — Das ist mit Mehrheit beschlossen. Ich rufe auf § 20. Hier liegen zunächst die Abänderungsvorschläge gemäß Beschluß des Ausschusses für Sozialwesen vom 27. Mai vor, abgedruckt in der Drucksache 820. Dazu kommt nun der Beschluß des Sozialpolitischen Ausschusses vom heutigen Tage, in dem gesagt wird, daß in Abs. 1 der Betrag von 80,— DM zu ändern ist in 75,— DM. Im übrigen bleiben die Beschlüsse des Ausschusses für Sozialwesen vom 27. Mai erhalten. — Herr Stadtverordneter Schellin wünscht das Wort.

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