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Festschrift zu dem funfzigjährigen Jubiläum der Königstädtischen Realschule zu Berlin (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Festschrift zu dem funfzigjährigen Jubiläum der Königstädtischen Realschule zu Berlin (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 9, Hauptsteueramt
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hauptsteueramt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Steuern
Erschienen:
Berlin 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1922-1923; 1928-1940; 1942-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Sachliche Benennung bis 1940: Steuern
ZDB-ID:
3056071-8 ZDB
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1932
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Fußnote:
Fehlende Seiten: 178-179
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15427115
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
24. September 1932
Erschienen:
, 1932-09-24

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Festschrift zu dem funfzigjährigen Jubiläum der Königstädtischen Realschule zu Berlin (Public Domain)
  • Farbkarte
  • Einband
  • Vorsatz
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Die Schenkungen Pippins und Karls des Grossen an die römischen Päpste. Von Ferdinand Hirsch
  • Die wichtigsten Momente des christlichen Glaubens nach den Synoptikern. Von G. Steuer
  • Analecta critica et exegetica ad sex. propertii elegiarum librum primum. Particula prima. Scripsit O. Tappe
  • S. Albon und Amphabel, ein Legendenepos in 3 Büchern von Lydgate, nach der Editio von S. Albans 1534 Edirt. Von Dr. Carl Horstmann
  • Über die Einwirkung von Zink auf saure Kupfersulfatlösung. Von Edmund Schwannecke
  • Abbildung: Taf. I
  • Abbildung: Taf. II
  • Über Rouletten, welche entstehen, wenn eine Cycloide auf einer anderen rollt. Von G. Bellermann
  • Abbildung: Fig. I ; Fig. II
  • Ein Beitrag zur Untersuchung der Quellenbenutzung bei Diodor. Von E. Evers
  • Die Ausgaben des Symmachus. Von Fr. C. Herrmann
  • Die Gruppe der Chaetopterides unter den Polypodiaceen. Von Max Kuhn
  • Abbildung: Taf. I
  • Abbildung: Taf. II
  • Nachsatzblatt
  • Rückdeckel

Volltext

40 
DIE SCHENKUNGEN PIPPINS UND KARES DES GROSSEN etc. 
gobarden gestellt und für die Durchführung derselben die Mithülfe 
des fränkischen Königs unter Berufung auf sein Versprechen in An 
spruch genommen, diese Forderungen sind aber nur von privatrecht 
licher Natur, betreffen Objecte, welche von den Päpsten als recht 
mässiges Eigentum der römischen Kirche in Anspruch genommen 
werden. Karl der Grosse hat 774 zu Rom durch eine schriftliche 
Urkunde das allgemeine Versprechen seines Vaters von Ponthion 
erneuert, sich in derselben verpflichtet die römische Kirche und den 
Papst zu schützen und ihr zur Wiedererlangung ihres rechtmässigen 
Eigentums zu verhelfen. Papst Hadrian I. hat dann versucht, indem 
er den Begriff des rechtmässigen Eigentums auch aut diejenigen 
neuen Erwerbungen ausdehnte, welche er beim Zusammenbrechen 
des langobardischen Reiches gemacht hatte, unter Berufung auf jenes 
Versprechen auch die Anerkennung dieser Erw erbungen von Karl zu 
erwirken, allein dieses ist ihm nicht geglückt. Karl hat ihm diese 
neuen Erwerbungen, namentlich das Herzogtum Spoleto, wieder ent 
zogen. Karl hat später, bei seinem zweiten Besuche in Rom 781, 
dem Papste durch eine neue besondere Schenkung die Herausgabe 
der Sabina, soweit dieselbe Patrimonium der römischen Kirche sei, 
zugesagt und demselben nachher wirklich nach sorgfältiger Prüfung 
seiner Rechtsansprüche einen Teil derselben überliefert. 787 hat dann 
Karl durch eine neue feierliche Schenkung dem Papste eine Anzahl 
von Städten in Tuscien und ßenevent zugesagt, diese Schenkung ist 
aber nur in betreff eines Teiles jener tuscischen Städte wirklich zur 
Ausführung gekommen. Auch in betreff des Exarchats von Ravenna 
hat Karl dem Papste in jener späteren Zeit eine Schenkungsurkunde 
ausgestellt, durch welche er die einstige Schenkung Pippins bestätigt 
und erweitert hat, und dieser Exarchat ist dann wirklich in seinem 
ganzen alten Umfange in päpstlichen Besitz gelangt. Von jenen grossen 
Landschenkungen Pippins und Karls aber, von denen die vita Hadriani 
meldet, ist in allen anderen zeitgenössischen Quellen nicht nur keine 
Spur zu entdecken, sondern diese widersprechen jenem Berichte durch 
aus, derselbe ist also als falsch und erdichtet zu verwerfen.
	        

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