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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 9, Hauptsteueramt
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hauptsteueramt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Steuern
Erschienen:
Berlin 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1922-1923; 1928-1940; 1942-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Sachliche Benennung bis 1940: Steuern
ZDB-ID:
3056071-8 ZDB
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1932
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Fußnote:
Fehlende Seiten: 178-179
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15427115
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
6. August 1932
Erschienen:
, 1932-08-06

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1932 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1932, Teil IX
  • 2. Januar 1932
  • 9. Januar 1932
  • 16. Januar 1932
  • 23. Januar 1932
  • 30. Januar 1932
  • 6. Februar 1932
  • 11. Februar 1932
  • 13. Februar 1932
  • 20. Februar 1932
  • 27. Februar 1932
  • 5. März 1932
  • 12. März 1932
  • 19. März 1932
  • 22. März 1932
  • 26. März 1932
  • 2. April 1932
  • 9. April 1932
  • 16. April 1932
  • 23. April 1932
  • 30. April 1932
  • 7. Mai 1932
  • 14. Mai 1932
  • 21. Mai 1932
  • 28. Mai 1932
  • 4. Juni 1932
  • 11. Juni 1932
  • 18. Juni 1932
  • 25. Juni 1932
  • 29. Juni 1932
  • 2. Juli 1932
  • 9. Juli 1932
  • 16. Juli 1932
  • 25. Juli 1932
  • 30. Juli 1932
  • 6. August 1932
  • 13. August 1932
  • 20. August 1932
  • 3. September 1932
  • 10. September 1932
  • 17. September 1932
  • 24. September 1932
  • 1. Oktober 1932
  • 8. Oktober 1932
  • 15. Oktober 1932
  • 22. Oktober 1932
  • 25. Oktober 1932
  • 29. Oktober 1932
  • 5. November 1932
  • 12. November 1932
  • 19. November 1932
  • 26. November 1932
  • 3. Dezember 1932
  • 10. Dezember 1932
  • 24. Dezember 1932
  • 31. Dezember 1932

Volltext

Dienstblatt Ausgegeben 
Teil IX. N &h1002 
Steuern, 104—107 
® 
Redaktionsschluß 
für das am 13. August 1932 erscheinende Dienstblatt wegen des Verfassungstages 
€ eg gstag 
bereits am Mittwoch, dem 10. August 1932, 12 Uhr. 
Berichtigung. Tan Über die endgültige Sollstellung liegt eine einheit- 
[104] Ausbildun N Varschriften [30.7.32| ı;che Anweisung nicht vor. Es ist lediglich zur Soll- 
für Vollst en kretä stellung der Hauszinssteuer und der Straßenreinigungs- 
ür Vollstreckungssekretäre. gebühr eine abschließende Regelung erfolgt (Dienst- 
— Gesch.-Z. HV 114. Fernruf: Magistrat 2641. — blatt IX von 1932 Nr.37 und 51). Eine endgültige 
ie . Sollstellung der staatlichen Grundvermögensteuer 1 
In Rundverfügung 89/I1X/32, Seite 93, muß es und II und der Staatszuschläge dürfte nach Eingang 
unter C Ziffer 6 nicht D 1—4, sondern C 1—4 heißen. der Staatssteuerrollen inzwischen ebenfalls vorgenom- 
li. A. men worden sein, so daß nur noch der Gemeinde- 
; zuschlag endgültig festzusetzen ist. Bisher mußte hier- 
Dr. Miersch. 
von Abstand genommen werden, weil die gesetzliche 
—— Grundlage dazu — der Umlageverteilungsbeschluß für 
as das Jahr 1932 — noch nicht vorlag. Nunmehr steht 
Niederschlagung te 29.7.32' auch seine öffentliche Bekanntgabe bevor, nachdem der 
steuer Iür Erwerbslose Oberpräsident ihn genehmigt hat. Der CGemeinde- 
(Afü-Arbeiter). zuschlag beträgt danach wie im Vorjahr 312,50 % der 
si z Staatssteuer. Bei den landwirtschaftlich, forstwirt- 
(Ergänzung zu Dienstblatt IX/1932 Nr. 48.) schaftlich und gärtnerisch genutzten Grundstücken 
— Gesch.-Z. HStV. IXa. 3. Fernruf: Magistrat 2851. — (Staatssteuer II) erfährt er nach m Realsteuer- 
. senkungsgesetz vom 1. 12. 1930 in Verbindung mit der 
Nach einem CA ChLen NE nn und Realsteuersperrverordnung 1932 vom 20. 3. 1932 eine 
Jugendamt tn tigung . oa Senkung um 10% auf 271,25 % der Staatssteuer. Eine 
der VW Et iher N Parsotae der d.h Unterstützung auf öffentliche Bekanntmachung über den Gemeindezuschlag 
Grund der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art N eeht rar tn. Rp chi 
und Maß der öffentlichen Fürsorge liegt auch dann vor, —arden 
wenn die Unterstützung in Form der Vergütung für “ 
Ab eh Den area Rieger aulrcie 1. Gemeinderschlag 1982. 
Arbeit stellt somit überhaupt kein Einkommen aus Zur Vermeidung weiterer Verzögerungen in ir 
Arbeit dar. Sollstellung des Gemeindezuschlags für 1932 bitte ich, 
Die Afü-Arbeiter werden durchschnittlich 5 Monate diese in der Steuersolliste und im. Sollbuch in der 
beschäftigt. Wenn auch nicht verkannt werden soll, daß üblichen Weise schon jetzt mit 312,50 % beim Gemeinde- 
ihr Verdienst in dieser Zeit wesentlich über die Unter- zuschlag zur Staatssteuer I und mit 271,25 % beim 
stützung, die sie ohne Beschäftigung in der Arbeits- Gemeindezuschlag zur Staatssteuer II vorzunehmen. 
fürsorge erhalten würden, hinausgeht, so ist doch zu Alle seit dem Beginn des Rechnungsjahres eingetretenen 
bedenken, daß diese Beschäftigung immer nur vorüber- Veränderungen sind bei Aufstellung des Solls zu be- 
gehend ist und in der Regel nur die Erhebung eines rücksichtigen, so daß Abgänge hierzu nur noch in der 
Vierteljahrssteuersatzes der Hundesteuer in Frage Zukunft neu entstehen können, 
kommen würde. Die Einziehung dieser Vierteljahrsrate . 
wird vielfach auf Schwierigkeiten stoßen und unfrucht- !II. Straßenreinigungsbeitrag 1931. 
bare Verwaltungsarbeit verursachen; auch steht zu er- ; ; 144 
warten, daß der Hundehalter zur Abschaffung des Stra see eunacbeitrals En ENDE Tore 0Re Och Ant 
Hundes gezwungen wird, was gerade durch die Nieder- ; ; ns % 
N : in Aussicht steht, zur Durchführung des Sollbuch 
SCHIAEUNE U Ai undestener SOn Br werbELOs® vermieden abschlusses für 1931 — ebenso wie in den Vorjahren — 
die w. 801. Zur NOT ung dieser Folgen sind daher g;e vorläufige Sollstellung des Straßenreinigungsbeitrags 
Bes Vohlfahrts IS Afü DE für die Zeit ihrer 1931 nach den Sätzen des Gemeindebeschlusses vom 
Beschäftigung eder -Arbeiter er übrigen Erwerbs- 25 6,/2, 7. 1931 vorzunehmen (siehe dazu Dienstblatt 
stell i Niederschlagung der Hundesteuer gleich- Tej] IX für 1931 Nr. 75). Eine vorläufige Mitteilung 
Here mitte 4 - a | Srübrigt sich da der Monatssatz bereits in der vor- 
itte, dementsprechend zu verfahren. jährigen Mitteilung den Pflichtigen bekanntgegeben 
worden ist und im übrigen diese Regelung mit dem 
In etu 8 31. gr On En gefunden hat, da vom 1. 4. 1932 ab 
s an die Stelle des Beitrags die Gebühr, deren Veranla- 
An die Bezirksämter. gung bereits veranlaßt ist, getreten ist. 
8 Das vorläufige Jahressoll ist nach den Eintragungen 
| . ä de Monatssolls im Sollbuch für 1931 wie üblich zu 
Endgü ltige Sollstellung er ilden und festzusetzen. Etwaige in der Zwischenzeit 
106_ laufender Grundstücksangaben! 4.8.32 bekanntgewordene Abänderungen in den Grundlagen 
A a . a, re ir den Beitrag (Straßenreinigungsklasse und Front- 
für 1932 und vorläufige Sollstellung des länge) sind, soweit sie sich auf das Rechnungsjahr 1931 
‘Straßenreinigungsbeitrags für 1931. beziehen, dabei zu berücksichtigen. 
2 GeschZ, HSV. II. Fernruf: Magistrat 2851. — Die vom Steueramt für 1931 zum Soll gestellten 
KR Beträge bilden die Grundlage für den Sollbuchabschluß 
I. Allgemeines; 
EEE a der Steuerkassen. Soweit das Ist diese Sollbeträge nicht 
Die vorläufige Sollstellung‘ der laufenden Grund- erreicht, sind die Differenzen in die Restliste zu über- 
stücksabgaben für 1932 war durch Rundverfügung vom nehmen. Die zum Soll gestellten Beträge sind in den 
2. 2. 1932 — Dienstblatt IX Nr.17 von 1932 — ge- Sollkontrollen für 1931 in den Steuerkassen und in der 
regelt worden. Hauptsteuerkasse zu notieren. 
109 -
	        

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