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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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Bibliographic data

Contents: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Subseries:
Teil 2-8
Other titles:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Arbeit und Gewerbe
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Siedlung, Wohnung, Verkehr
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Ernährung
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Schule, Kunst, Bildung
Publication:
Berlin 1940
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1924-1940
Note:
Darin enthalten: Teil 2: Arbeit und Gewerbe ; Teil 3: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke ; Teil 4: Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät ; Teil 5: Siedlung, Wohnung, Verkehr ; Teil 6: Ernährung ; Teil 7: Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen ; Teil 8: Schule, Kunst, Bildung
ZDB-ID:
3056014-7 ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2-6
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 7, Allgemeine Wohlfahrt - Jugendwohlfahrt - Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 8, Schule - Kunst - Bildung
Succeeding Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2, Stadtkämmerei, Hauptliegenschaftsamt, Rechnungsprüfungsamt
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1938
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Note:
Fehlende Seiten: 213-218
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15429661
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
23. November 1938
Publication:
, 1938-11-23

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1938 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1938, Teil II-VIII
  • 5. Januar 1938
  • 12. Januar 1938
  • 19. Januar 1938
  • 21. Januar 1938
  • 26. Januar 1938
  • 2. Februar 1938
  • 9. Februar 1938
  • 16. Februar 1938
  • 23. Februar 1938
  • 2. März 1938
  • 9. März 1938
  • 16. März 1938
  • 23. März 1938
  • 31. März 1938
  • 1. April 1938
  • 6. April 1938
  • 13. April 1938
  • 21. April 1938
  • 27. April 1938
  • 4. Mai 1938
  • 11. Mai 1938
  • 18. Mai 1938
  • 25. Mai 1938
  • 1. Juni 1938
  • 8. Juni 1938
  • 11. Juni 1938
  • 15. Juni 1938
  • 22. Juni 1938
  • 29. Juni 1938
  • 6. Juli 1938
  • 20. Juli 1938
  • 27. Juli 1938
  • 3. August 1938
  • 10. August 1938
  • 17. August 1938
  • 24. August 1938
  • 31. August 1938
  • 3. September 1938
  • 7. September 1938
  • 14. September 1938
  • 21. September 1938
  • 26. September 1938
  • 28. September 1938
  • 5. Oktober 1938
  • 12. Oktober 1938
  • 19. Oktober 1938
  • 19. Oktober 1938
  • 26. Oktober 1938
  • 2. November 1938
  • 9. November 1938
  • 17. November 1938
  • 23. November 1938
  • 30. November 1938
  • 7. Dezember 1938
  • 14. Dezember 1938
  • 21. Dezember 1938
  • 29. Dezember 1938

Full text

Dienstblatt 5 > Ausgegeben 
23, 11, 1938 
Teil IE-VIEITL. 342-343 
Allgemeiner Teil -- Teil Il: Arbeit u. Gewerbe -- Teil XII: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke -- Teil XV: Hochbau, 
Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät = Teil V: Siedlung, Wohnung, Verkehr -- Teil V4: Ernährung -- 
Teil VII: Allgemeine Wohlfahrt, Zugendwohlfahrt, Gesundheitswesen, Leibesübungen -- Teil VIIL: Schule, Kunst, Bildung. 
Teil VI. 
Aus- und Fortbildun Die DRK.-Helferinnen sind zur Aus- und Fort» 
V11/342 von amd Forlvi ing 14. 11, 1938 bildung in den verschiedenen Fürsorgezweigen einzelnen 
rzten und geeigneten Ürsorgerinnen zuzuteilen, 
Schwesternhelferinnen des Deutschen Roten unter deren Anleitung sie ihre Tätigkeit ausüben. Die 
Kreuzes in den städtischen Gesundheitsämtern. selbständige und verantwortliche Wahrnehmung ein- 
-- Gesch.-Z. Ges. Il 3 zelner Arbeitsgebiete darf ihnen nicht übertragen 
Fernruf: Stadtverw. 4391, App. 196. = werden Die Dienstzeit richtet sich nach der des übrigen 
In den städtischen Gesundheitsämtern sollen künftig Die Leitung und Beaufsichtigung der Aus- und 
Helferinnen und Schwesternhelferinnen des Deutschen Fortbildung obliegt dem Amtsarzt und Leiter des 
Roten Kreuzes gemäß den nachstehenden Richtlinien aus- betreffenden Gesundheitsamtes. Die Tätigkeit der 
ebildet werden. Die einzelnen Helferinnen werden den DRK.-Helferinnen ist so zu gestalten, daß sie für die 
unben durc das Hauptgesundheitsamt zu- spätere Verwendung beim DRK. von Nuten ist. 
gewiesen. Mit der Zuweisung der ersten Helferinnen ist 3. Die DRK.-Helferinnen werden vom DRK. jeweils 
voraussichtlich Anfang Dezember d. I. zu rechnen. für die Dauer von 6 bis 8 Wochen den einzelnen 
Sollten einzelne Gesundheitsämter mehr als 3 Helfe- Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt. Sie erhalten 
rinnen gleichzeitig beschäftigen und ausbilden können, bitte während dieser Zeit ihre Weisungen für ihren.. Dienst 
ich, mir dies möglichst bald mitzuteilen; desgleichen bitte von den betreffenden Gesundheits5ämtern. Ein Dienst- 
ich um Mitteilung, falls in einem Gesundheitsamte nicht oder Arbeitsverhältnis zur Stadt Berlin wird dadurch 
bis zu 3 Helferinnen beschäftigt und ausgebildet werden nicht begründet. 
können. Die allgemeine dienstliche Unterstellung unter das 
Soweit den Helferinnen Fahrkosten zu erstatten sind DRK. und die Verpflichtungen diesem gegenüber 
(vgl. Ziffer 8 der Richtlinien), sind in erster Linie Dienst- werden durch die Abkommandierung nicht Berührt 
jahrscheine zu verwenden. Die Aufommandierten nehmen am regelmäßigen 
um 1. April 1939 bitte ich, mir einen Bericht über nneren Dienst der weiblichen Bereitschaften des 
die Zur der Ausbildung vi DRK.-Helferinnen und DRK. teil, werden aber sonst zum Dienst des DRK. 
DRK. -Schwesternhelferinnen gemachten Erfahrungen zu nur im Falle dringender Not herangezogen. 
hhmarke übersenden. Die Abkommandierung soll im Interesse der Aus- 
Von dieser Verfügung werden Sonderabdru>e her- bildung möglichst in der Weise erfolgen, daß die ein- 
gestellt, von denen ich jedem Gesundheitsamte 2 Exemplare zelnen Helferinnen 6 bis 8 Wochen jang an dem täg- 
übersenden werde. Darüber hinaus notwendige Sonder- lihen Dienst in ihrer Ausbildungsstelle (eiinehmen. 
drude können beim Hauptgesundheitsamt --- Ges. II 3 -- Läßt sich das aus besonderen Gründen (beruflicher 
angefordert werden. oder häuslicher Tätigkeit der Helferinnen) nicht durch- 
führen, so kann die Abkommandierung auch so erfolgen, 
Richtlinien daß 2 Zeiserinnen in regelnäßigem Verhsel, an be- 
immten Wochentagen an dem Dienst in dem be- 
für die Aus- und Sortbildung von Helferinnen und treffenden Gesundheitsamt teilnehmen, fo daß nicht 
Schwesternhelferinnen des Deutschen Roten Kreuzes eine Helferin während 6 bis 8, sondern wei Helfe- 
in den Gesundheifsämfern der Reichshaupftsfadt Berlin. rinnen während 12 bis 16 Wochen ausgebildet werden. 
; ; ; Zn In einem Gesundheitsamte sollen gleichzeitig nicht 
Erfüllung de Magoben des DR m rie a meßr als bam. bei regelmäßigem Wechsel nicht mehr 
Frieden erforderliche Schulung und Übung der Helfe- as 6 DRK.-He jerinnen tätig jein. 
rinnen und Schwesternhelferinnen des Deutschen Das Nähere über Beginn und Beendigung der Aus- 
Roten Kreuzes erweiterte Möglichkeiten zu schaffen, in bildung und Berücdsichtigung etwaiger besonderer 
ihren Gesundheitzämtern DRK.-Helferinnen und DRK.- Wünsche wird zwischen der DRK.-Landesstelle m, 
Schwesternhelferinnen beschäftigen, die folgende Vor- Berlin NW 7. Friedrichstr. 129, und dem Hauptgesund- 
bildung haben: heitsamt unmittelbar vereinbart. Das Hauptgesundheits- 
Die Helferinnen haben an einem theoretisch- amt verteilt auch die vom DRK. zur Aus- und Fort- 
praktischen Lehrgang von 20 Doppelstunden teil- bildung überwiesenen Helferinnen auf die einzelnen 
genommen, der hauptsächlich die Schulung für Gesundheitsämter. 
den Einsagz in der Ersten Hilfe zum Ziele hatte, 5 Für Schäden, die die DRK.-Helferinnen in Ausübung 
und mindestens % Jahr lang als DRK.-Helferin dieses Dienstes erleiden, sowie für Schäden, die sie 
Bereitschaftsdienst getan. Die <westernheiserinnen Dritten in Ausübung dieses Dienstes zufügen (Personen- 
haben außer der Vorbildung als Helferin eine und Sachschäden), Haftet das DRK. Merfihernn en, 
weitere Ausbildung in einem theoretischen Lehr- die vom DRK. für die Helferinnen abgeschlossen sind, 
gang von etwa Doppelstunden und in drei- bleiben auch für die Zeit der Abkommandierung 
monatiger grantenpflegerischer Arbeit in einem wirksam. 
Krankenhause erhalten. v Die DRK.-Helferinnen sind vor Beginn ihrer Tätiakeit 
Für die Tätigkeit in den Gesundheits8ämtern kommen wie das Personal der Beschäftigunzsstelle durch . 
in erster Linie Helferinnen in Frage. Beat der, I nbeiteamtes kostenlos u anteriuchen, 
S ; : . its- rgeben hierbei enten gegen eine Beschäftigung 
ämtern. vorwiegend in den Stollen der Fn im Gesunbeternt, eng Ren eine Beschäftigung 
Sesundhe ge (Erb- und enpflege, Mütter- Hauptgesundheitsamt mitzuteilen und von einer Be- 
eeitefürforge und Rleinkinkerfärse , Schul» <häftigung abzusehen. 
gesundheitsfürsorge usw.) beschäftigt erden. Don einer ' Die DRK.-Helferinnen tragen während ihrer Tätigkeit 
Beschäftigung in den Tbc.-Fürsorgestellen und den Ge- in den Gesundheitsämtern die vorgeschriebene DRK.- 
Ichlechtsfranfenberatungsste ist abzusehen. Dienstkleidung und die Abzeichen des DR& 
=32
	        

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