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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Subseries:
Teil 2-8
Other titles:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Arbeit und Gewerbe
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Siedlung, Wohnung, Verkehr
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Ernährung
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Schule, Kunst, Bildung
Publication:
Berlin 1940
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1924-1940
Note:
Darin enthalten: Teil 2: Arbeit und Gewerbe ; Teil 3: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke ; Teil 4: Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät ; Teil 5: Siedlung, Wohnung, Verkehr ; Teil 6: Ernährung ; Teil 7: Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen ; Teil 8: Schule, Kunst, Bildung
ZDB-ID:
3056014-7 ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2-6
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 7, Allgemeine Wohlfahrt - Jugendwohlfahrt - Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 8, Schule - Kunst - Bildung
Succeeding Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2, Stadtkämmerei, Hauptliegenschaftsamt, Rechnungsprüfungsamt
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1938
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Note:
Fehlende Seiten: 213-218
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15429661
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
12. Januar 1938
Publication:
, 1938-01-12

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1938 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1938, Teil II-VIII
  • 5. Januar 1938
  • 12. Januar 1938
  • 19. Januar 1938
  • 21. Januar 1938
  • 26. Januar 1938
  • 2. Februar 1938
  • 9. Februar 1938
  • 16. Februar 1938
  • 23. Februar 1938
  • 2. März 1938
  • 9. März 1938
  • 16. März 1938
  • 23. März 1938
  • 31. März 1938
  • 1. April 1938
  • 6. April 1938
  • 13. April 1938
  • 21. April 1938
  • 27. April 1938
  • 4. Mai 1938
  • 11. Mai 1938
  • 18. Mai 1938
  • 25. Mai 1938
  • 1. Juni 1938
  • 8. Juni 1938
  • 11. Juni 1938
  • 15. Juni 1938
  • 22. Juni 1938
  • 29. Juni 1938
  • 6. Juli 1938
  • 20. Juli 1938
  • 27. Juli 1938
  • 3. August 1938
  • 10. August 1938
  • 17. August 1938
  • 24. August 1938
  • 31. August 1938
  • 3. September 1938
  • 7. September 1938
  • 14. September 1938
  • 21. September 1938
  • 26. September 1938
  • 28. September 1938
  • 5. Oktober 1938
  • 12. Oktober 1938
  • 19. Oktober 1938
  • 19. Oktober 1938
  • 26. Oktober 1938
  • 2. November 1938
  • 9. November 1938
  • 17. November 1938
  • 23. November 1938
  • 30. November 1938
  • 7. Dezember 1938
  • 14. Dezember 1938
  • 21. Dezember 1938
  • 29. Dezember 1938

Full text

Dienstblatt - Ausgegeben 
12, 1. 1938 
Teil EI-VLEL., 8R---1 5 
Allgemeiner Teil = Teil Xl: Arbeitu. Gewerbe -- Teil kk: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke -- Teil XV: Hochbau, 
Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät =- Teil V: Siedlung, Wohnung, Verkehr -- Teil VE: Ernährung = 
Teil VII: Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen, Leibesübungen -- Teil VIII: Sthule, Kunst, Bildung. 
Teil VU. 
Neue Bestimmungen Da die Prüfung und Genehmigung der Anträge einige 
VvVI/8 eiii 9 3.1. 1938 | Wochen erfordert, sind die Anträge wenigstens 2 Monate 
Beantragung, Genehmigung und Ausführung der vor vn Deaosy ffgien mibeginn einzurigen Lungen 
Arbeiten, die durch den Reichsarbeitsdienst aus- über die Ausführung von Arbeiten durch den Reichsarbeits- 
geführt werden follen. dienst bestanden für die Reichshauptstadt zwei Möglichkeiten: 
4 . ; . . 1. als Träger der Arbeit neben den für die Arbeiten not- 
Ges<.-Z- Lajug 2. Verruf: Stapiverw. 4521 und 41 6341, wendigen besonderen Geräten die normalen Handwerks- 
pparat 283. -- zeuge, Gerüte und Sesörderungenitiel zu liefern u 
Nach einem im Ministerialblatt für die innere Ver- aneben den vom Reichsarbeitsdienst verlangten Ius- 
waltung Nr. 35 vom 12. 8. 1936 auszugsweise wieder- wandsbeitrag für die Unterkunft in Höhe von 50 Rpf. 
gegebenen Erlaß des Reichsarbeitsführers 03 10. 6. 1936 je Lohntagewerk zu zahlen oder 
ee Bildung des Reichsarbeitsdienstes nah dem Reichs 2. dem Reihsarbeitsdienst ie Besehaffung des, normalen 
arbeitsdienstgeseg vom 26. 6. 1935 (vgl. 1.1 S. 769) rbeitsgerätes zu überlassen, als Träger der Ar ei 
der Abschluß eines privatrechtlichen Bauvertrages zwischen also nur die Vorhaltung der für die Arbeiten erforder- 
dem Reichsarbeitsdienst und dem Träger der Arbeit nicht lichen besonderen Geräte zu übernehmen. 
mehr zulässig. Die bisherige Anerkennung wird durch Für den lezten Fall ist der Zuschuß je Lohntagewerk 
Ausstellung einer „Gewährungsurkunde“ als Staatshoheits- durch Verfügung des Reichsarbeitsführers einheitlich im 
akt erseßt. Sie ist die Vorbedingung für die Inangriffnahme Reich auf mindestens 86 Rpf. festgesezt worden. 
der Reen es Ben Ee heotbeitnbienn ai kund Zo den bar zu zahlenden 86 Rpf. werden an- 
a jedo r die Ausstellung der Gewährungsurkunde gerechnet: 
Vorbereitungen technischer und finanzieller Art erforderlih xz) 10 Rpf. je Lohntagewerk füx die Vorhaltung des 
sind, die einige Zeit in Anspruch nehmen werden, ist nach normalen Arbeitsgerätes durch den Reichs- 
einer gnordmung des Reithzarbeitssührere, dem Träger der arbeitsdienst 
rbeit zunächst eine vom Arbeitsgauführer zu unter- : : Es . 
zeichnende „Bestätigung“ zuzustellen. In diesem Bestäti- b) 20 Rpf. Engert für nn Beförderung der 
sie gungsschreiven ist die Ausführung der Arbeiten durch den Beistell nner zwilcßen. Untertunit un 
teichsarbeitsdienst nach den „Allgemeinen Bedingungen für : ' . 
die Ausführung von Arbeiten durch den Reichsarbeitsdienst“ c) 6 Rpf. je Lohntagewerk als Unfallbeitrag, 
und den jeweils festzulegenden „Besonderen Bedingungen d) 50 Rpf. je Lohntagewerk als Aufwandsbeitrag 
u Gewährungsurkunde“ unter der Voraussezung in Aus- Ea. 86 Rpf. 
icht zu stellen, daß die Prüfung des Antrages die Aus- >“ Pp | | 
führung der Arbeiten zuläßt. Die „Allgemeinen Be“ Nach Verhandlungen mit Vertretern des Reichsarbeits- 
dingungen für die Ausführung von Arbeiten durch den dienstes habe ich die Bereitwilligkeit der Stadt Berlin dazu 
Reichsarbeitsdienst“ enthalten die Bestimmungen, unter erklärt, als Zuschuß je Lohntagewerk den vom Reichsarbeits- 
denen allgemein der Einsaß des Reichsarbeitsdienstes nur führer festgesezten Betrag von 86 Rpf. zu zahlen, während 
erfolgen kann. der Retihvarbeitsdionst für jedes einzelne Staa 
Die „Besonderen Bedingungen zur Gewährungsurkunde“ oweit es noch nicht in das Eigentum des Reichsarbeits- 
enthalten die Bestimmungen, die ir die Ausführung der dienstes übergegangen ist =- die noch zu vereinbarende Pacht 
Arbeiten im Einzelfall notwendig sind. In ihnen dürfen oder Miete zahlt. Daneben getroffene Sonderabmachungen 
jedoch keine Bestimmungen Gn pnlan werden, die solche gelten nur für die an diesen Verhandlungen beteiligten 
der „Allgemeinen Bedingungen“ aufheben oder wider- jädtischen Träger der eue die hiervon inzwischen direkt 
sprechen. Sie sind von dem Arbeitsgauführer und dem **"a9rictigt worden im?- 
räger der Arbeit anzuerkennen. Ich bitte, mir wie bisher von jedem Antrag auf Aus- 
; 8. führung eines Arbeitsvorhabens im Reichsarbeitsdienst 
„ „Nach diesem Erlaß sind neue Bauverträge in Zukunft nebst allen Anlagen hierzu eine Ausfertigung zum Zeichen 
nicht mehr abzuschließen. Bestehende Verträge sind nach ß . 
WE Een H Bare noen Wer De (., Ds, 89 housvaltgrechiligen Gründen die 5 
Dnders no ig ist es, die reinbarungen über die / a aus haushaltsrechtlihen Gründen die Förderung 
Unterkünfte und die ingungen für die Ausführung der der Arbeitsvorhaben immer nur für das laufende Rech- 
Arbeiten, „u enen: Inzbesondere muß die Abrechnung fungejahr erfolgen kaun, jn größeren Arbeits- 
er i ben au agewerke, d. h. auf die tat- vorhaben, die sich auf mehrere re erstre>en, von vorn- 
jächlichen Leistungen des Reichsarbeitsdienstes umgestellt herein entsprechende eee vorzusehen. 
werden. Durch, diese Neuregelung wird auch =- in Abänderung 
Anläßlich dieser Neuregelung ist vom Führer des früherer Festsezungen -- eine Änderung der Bestimmungen 
Arbeitögaues IX Brandenburg, Berlin-Lankwitz, Leonoren- über die an die städtischen Träger der Arbeit zu leistenden 
straße Fernruf: 73 50 54), bereits unterm 15.7. 1936 Zusmüfse erforderlich. Die Festsezung der Zuschußbeträge 
ein längeres Nebih schreiben an alle Träger der Arbeit und für das laufende Rechnungsjahr und die kommenden 
an die Führer der Gruppen und Abteilungen ergangen, Haushaltsiahre wird in Kürze erfolgen. 
dem Muster des für die und. der „aufauftele Arbeiten 31 3 
verwendenden Vordru>ks und der au lenden en nn Vertretung 
j beigefügt waren. Solche e sind gegen . 
u uppen zu erhalten. Sie iind Iorraug Dei der “ An die Hauptfachverwaltungen, die städtischen sowie über- 
Fruaer, Berlin SW 68, Draniensrahe Md W wiegend städtischen Gesellschaften und die Herren Bezirks- 
- „Bie Uniräge nebst Anlagen jind in - UuUs5- ermetiier. 
fertig Mera nebst Anlagen sind "in dreifacher
	        

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