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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 2-8
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Arbeit und Gewerbe
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Siedlung, Wohnung, Verkehr
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Ernährung
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Schule, Kunst, Bildung
Erschienen:
Berlin 1940
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1924-1940
Fußnote:
Darin enthalten: Teil 2: Arbeit und Gewerbe ; Teil 3: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke ; Teil 4: Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät ; Teil 5: Siedlung, Wohnung, Verkehr ; Teil 6: Ernährung ; Teil 7: Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen ; Teil 8: Schule, Kunst, Bildung
ZDB-ID:
3056014-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2-6
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 7, Allgemeine Wohlfahrt - Jugendwohlfahrt - Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 8, Schule - Kunst - Bildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2, Stadtkämmerei, Hauptliegenschaftsamt, Rechnungsprüfungsamt
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1938
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Fußnote:
Fehlende Seiten: 213-218
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15429661
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
1. April 1938
Erschienen:
, 1938-04-01

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1938 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1938, Teil II-VIII
  • 5. Januar 1938
  • 12. Januar 1938
  • 19. Januar 1938
  • 21. Januar 1938
  • 26. Januar 1938
  • 2. Februar 1938
  • 9. Februar 1938
  • 16. Februar 1938
  • 23. Februar 1938
  • 2. März 1938
  • 9. März 1938
  • 16. März 1938
  • 23. März 1938
  • 31. März 1938
  • 1. April 1938
  • 6. April 1938
  • 13. April 1938
  • 21. April 1938
  • 27. April 1938
  • 4. Mai 1938
  • 11. Mai 1938
  • 18. Mai 1938
  • 25. Mai 1938
  • 1. Juni 1938
  • 8. Juni 1938
  • 11. Juni 1938
  • 15. Juni 1938
  • 22. Juni 1938
  • 29. Juni 1938
  • 6. Juli 1938
  • 20. Juli 1938
  • 27. Juli 1938
  • 3. August 1938
  • 10. August 1938
  • 17. August 1938
  • 24. August 1938
  • 31. August 1938
  • 3. September 1938
  • 7. September 1938
  • 14. September 1938
  • 21. September 1938
  • 26. September 1938
  • 28. September 1938
  • 5. Oktober 1938
  • 12. Oktober 1938
  • 19. Oktober 1938
  • 19. Oktober 1938
  • 26. Oktober 1938
  • 2. November 1938
  • 9. November 1938
  • 17. November 1938
  • 23. November 1938
  • 30. November 1938
  • 7. Dezember 1938
  • 14. Dezember 1938
  • 21. Dezember 1938
  • 29. Dezember 1938

Volltext

Dienstblatt - = Bieenepen 
1. 4. 
Teil II-VIIEL., 102 
Aiigemeiner Teil -- Teil Xl: Arbeit u. Gewerbe -- Teil XX: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke -- Teil [V: Hochbau, 
Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät =- Teil V: Siedlung, Wohnung, Verkehr -- Teil VL: Ernährung = 
Teil VII: Allgemeine Wohlfahrt, Zugendwohlfahrt, Gesundheitswesen, Leibesübungen -- Teil VEIT: Schule, Kunst, Bildung. 
Teil V. 
| (7) Für die Behandlung der Leichen von Personen, 
V/ 102 Beltichoordnung [19.5.1937 weihe an Fn ansietenden Krankheit gestorben sind, gelten 
ie vom Reich und von den Ländern hierzu erlassenen Be- 
Feuerbesiailnngeanlagen der Reichshauptstadt smmungen. Das Öffnen der Särge ist in diesen Fällen 
e . nicht zulässig. 
-- Gesch.-Z. SiWo III C1. Fernruf: Stadtverw. 4534. -- 3 
Entsprechend 8 7 der Verordnung zur Durchführung des Trauerfeier. 
Feuerbestattungsgesezes vom 26. 6. 1934 (RGBl. 1 S. 519) : 
wird nachstehende Betriebsordnung für die Feuerbestattungs- für ie Ene hallen der Feuerbesittungsanlage, stehen 
anlagen der Reichshauptstadt Berlin festgestellt: Ausstellen von Leichen und die Öffnung des Sa rges bei den 
estattungsfeiern ist verboten, sofern ni je Bolizeibehörde 
Betriehvordnung für die Seuervesialtungsanlagen Best uugeseie n kattet hat. ? 
er KReidshaup erin. 
2-4 8 4. 
Betriebsleiter. Einäscherung. 
Für den Betrieb der Feuerbestattungsanlage ist der (1) Den Zeitpunkt der Einäscherung bestimmt der 
Beiriehoieiter Verantwarti ded wird zu den Bezirks: Betriebsleiter. 
ürgermeister des örtlich zuständigen Verwaltungsbezirts (2) Die Einäscherung darf nicht vor Ablauf von 
der Reichshauptstadt Berlin bestellt. 24 Stunden nach Stellung des Antrages bei der Berliner 
Polizeibehörde erfolgen. Sie darf erst vorgenommen werden, 
8 2. wenn hie shrifiliehe Genehmigung der Polizeibehörde vor 
gelegt ist. Sie muß jedoch innerhalb dreima unden 
erm. GABBER id brgennr ec phen en Sant Tie EE Df 2 When IE 
, ' n n , 
der Einlieferer die Leiche und fich jelbst zweifelsfrei ausweist. Betriebsleiter unter Angabe ien Grundes der Verzögerung 
Die Leichen müssen in I Holt“ er RH eesti bei ee Feivehörde eine Verlängerung der Frist zu 
a . 
Metallverzierungen (Beschläge, Griffe) und von einer Größe 3) Befinden fü S b b Eisenteil 
und Beschaffenheit sein, die bei der Einführung in die Ein- ... „&) „Seen js „am Sarg unverbrennöare isenteile 
und Beschaffenheit keine Schwierigkeiten bereitet und eine (Griffe, Beschläge usw.), so werden diese abgenommen. 
rauch- und geruchfreie Verbrennung gewährleistet. 6 “ Die Leithen sind, in en Särgen einzuüschern, in 
-. a... ; enen sie eingeliefert worden sind. In einer Einäscherungs- 
werte): Folgende Maße der Särge sollen nicht überschritten kammer Dart een nur eine Leiche eingeäschert werden. 
ä 220 . (5) Die Leiche eines totgeborenen oder in der Geburt 
Länge 75 em verstorbenen Kindes kann zusammen mit der Leiche der 
Höhe 72 m Mutter eingeäschert werden. 
6 (3) Am Kopfe be des Sarges fal ü ic ain Firmenschild wär H Gate rauf zu halten, daß sich die Einäscherung 
es eferers befinden, auf welchem Vor- u uname, ie . eee 
das Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen sowie Tag (7) Der Einascherungsosen ist vor der Einführung der 
und Stunde der Trauerfeier deutlich vermerkt sind. Leiche his zur Durchg üpung der Kammerwände mae 
(4)./Besinden/sich Wertgegenstände an der Leiche, so hat 92 "Anschhrnum pellzieger, kamm Rur ia Buonahine: 
der Einlieferer darauf hinzuweisen, und der Abnehmende fäsen Lar während des Einäscherungsprozesses eine Zusaß- 
sich von vem Vorhandensein dieser Wertgegenstände zu heheizung vorgenommen werden. 
51"Di . ener Leime ist in ein Büch (Ein- (8) Vor der Einführung des Sarges in den Ofen ist an 
tiefetungsbuch) mit folgenden Angaben zu vermerken: welchem die Nummer, unter der die Eintragung in das Cin- 
. : a n das Ein- 
a) Vor- und Zuname der eingelieferten Leiche, äscherungsregister erfolgt ist, und der Name der Feuer- 
b) Namen (Firma) des Einlieferers, bestattungsanlage deutlich eingeschlagen sein muß. 
c) Tag der Einlieferung, (9) Während des Einäscherungsvorganges ist darauf zu 
. . & 5 halten, daß dem Schornstein möglichst kein Rauch entströmt. 
0. ob und welche Wertsachen sich an e. nen Eingriffe jeder Art zur R PORELRUS des tauch entf find 
Jet Abnehmende und der Einliefere rx n die Richtigkeit streng verboten. 
dieser Angaben im Buche durch Unterschrift zu bescheinigen. (10) Bei der Einführung des Sarges in den Ver- 
(6) Die Leichen werden in die Leichenhalle auf- brennungsofen ist zwei Angehörigen des Verstorbenen oder 
genommen. Leichen mit Wertgegenständen in besondere zwei von ihnen bezeichneten Vertrauenspersonen die An- 
bhut Zu nehmen. Bei der Aufna! d die Verschrau- wesenheit auf Antrag zu gestatten. Die Beobachtung der 
bungen des Sarges zu lösen. Spätestens eine halbe achrau, Einäscherung selbst ist weder den Angehörigen des Ver- 
vor der Einäscherungsfeier werden die Särge 9; hlossen. storbenen noh, dritten Personen, sondern nur den An- 
Soweit e serungs eb erlaubt, kann den An n bis gestellten der Anstalt gestattet. Der Oberbürgermeister oder 
zum Beginn der Bestattungsfeier gestattet werden. die Leiche der Bürgermeister des zuständigen Verwaltungsbezirks der 
ZU sehen. Reichshauptstadt Berlin oder die von diesen Beauftragten 
109 
R
	        

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