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Expanding the genetic toolbox for the obligate human pathogen Streptococcus pyogenes / Lautenschläger, Nina (Rights reserved)

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Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 2-8
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Arbeit und Gewerbe
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Siedlung, Wohnung, Verkehr
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Ernährung
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Schule, Kunst, Bildung
Erschienen:
Berlin 1940
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1924-1940
Fußnote:
Darin enthalten: Teil 2: Arbeit und Gewerbe ; Teil 3: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke ; Teil 4: Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät ; Teil 5: Siedlung, Wohnung, Verkehr ; Teil 6: Ernährung ; Teil 7: Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen ; Teil 8: Schule, Kunst, Bildung
ZDB-ID:
3056014-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2-6
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 7, Allgemeine Wohlfahrt - Jugendwohlfahrt - Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 8, Schule - Kunst - Bildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2, Stadtkämmerei, Hauptliegenschaftsamt, Rechnungsprüfungsamt
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1935
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Fußnote:
Fehlende Seiten: 278-270, 288-289
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15428031
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
21. September 1935
Erschienen:
, 1935-09-21

Schnellzugriff

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1901 (Public Domain)
  • No. 1 (1), 1900/12/13
  • No. 2 (2-27), 1900/12/29
  • No. 3 (39-51), 1901/01/05
  • No. 4 (53-54), 1901/01/07
  • No. 5 (55-79), 1901/01/12
  • No. 6 (Zu Nr. 67), 1901/01/14
  • No. 7 (88-97), 1901/01/19
  • No. 8 (102), 1901/01/22
  • No. 9 (108-114), 1901/01/26
  • No. 10 (115-129), 1901/02/02
  • No. 11 (135-154), 1901/02/09
  • No. 12 (165), 1901/02/13
  • No. 13 (166-175), 1901/02/16
  • No. 13 (176-246), 1901/02/16
  • No. 14 (247-264), 1901/02/23
  • No. 15 (267), 1901/03/02
  • No. 16 (268), 1901/03/02
  • No. 17 (269-292), 1901/03/02
  • No. 18 (297-298), 1901/03/04
  • No. 19 (299-311), 1901/03/09
  • No. 20 (319), 1901/03/11
  • No. 21 (320), 1901/03/16
  • No. 22 (321), 1901/03/16
  • No. 23 (323-329), 1901/03/16
  • No. 24 (317), 1901/03/18
  • No. 25 (336), 1901/03/23
  • No. 26 (337-350), 1901/03/23
  • No. 27 (357), 1901/03/27
  • No. 28 (358), 1901/03/27
  • No. 29 (359-369), 30: März 1901
  • No. 30 (376-392), 1901/04/13
  • No. 31 (428-441), 1901/04/20
  • No. 32 (450-458), 1901/04/27
  • No. 33 (465-472), 1901/05/04
  • No. 34 (477), 1901/05/08
  • No. 35 (478-500), 1901/05/18
  • No. 36 (610), 1901/05/20
  • No. 37 (511-540), 1901/06/01
  • No. 38 (555-568), 1901/06/08
  • No. 39 (572-598), 1901/06/15
  • No. 40 (664-682), 1901/06/22
  • No. 41 (694), 1901/06/24
  • No. 42 (695), 1901/08/31
  • No. 43 (696-746), 1901/08/31
  • No. 44 (765-777), 1901/09/07
  • No. 45 (781-793), 1901/09/14
  • No. 46 (846-877), 1901/09/21
  • No. 47 (879-880), 1901/09/21
  • No. 48 (881), 1901/09/21
  • No. 49 (882-893), 1901/09/28
  • No. 50 (896), 1901/10/01
  • No. 51 (897-906), 1901/10/05
  • No. 52 (909), 1901/10/08
  • No. 53 (910), 1901/10/09
  • No. 54 (911-919), 1901/10/12
  • No. 55 (924), 1901/10/16
  • No. 56 (925-932), 1901/10/19
  • No. 57 (936), 1901/10/21
  • No. 58 (937-951), 1901/10/26
  • No. 59 (955-960), 1901/11/02
  • No. 60 (963-973), 1901/11/09
  • No. 61 (1021), 1901/11/14
  • No. 62 (1022-1042), 1901/11/23
  • No. 63 (1048-1061), 1901/11/30
  • No. 64 (1064-1080), 1901/12/14
  • No. 65 (1127), 1901/12/16

Volltext

von deni Enteignungsrecht Gebrauch zu machen, wenn die Räumung 
der für den Brückenbau benölhiglen Flächen auf Schwierigkeiten 
seitens der Miether des Grundstücks stoßen sollte. 
3. Als letztes Grundstück wird aus dem linken Ufer das Grundstück 
der Berliner Velvetfabrik M. Meugers Söhne angeschnitten. 
Zum Zwecke der Erwerbung des zu diesem Grundstücke gehörigen 
Straßenlandes muß zur Enteignung geschritten werden, da die Eigen 
thümer trotz der langwierigen mit ihnen geführten Verhandlungen, 
eine Preisforderung bisher nicht haben stellen wollen oder können. 
4. Der Erwerb der auf beiden Ufern für den Brückenbau noth 
wendigen Spreeflächen regelt sich nach dem allgemeinen Abkonimen 
mit dem Fiskus vom Jahre 1887. Einer Beschlußfassung der Stadt- 
verordneten-Versainmlung bedarf es deshalb in dieser Beziehung nicht. 
Die Kosten des Landerwerbs beabsichtigen wir durch den nächst 
jährigen Etat zur Verfügung stellen zu lassen. 
Auf Antrag der Bau-Deputation, Abtheilung II, beantragen wir, 
die Versammlung wolle beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden: 
a) daß von dem Grundstücke Mühlenstraße 47/48 (jetzt Besitzer 
Max Franke) das 1 115 gm umfassende Straßenland 
zum Preise von 270 000 Jt, und die rund 1023 gm 
umfassende Fläche am Wasser zum Preise von 226 Jt 
für Quadratmeter, 
b) die Grundstücke von I. C. Cabanis L Sohn, Köpenicker- 
straße 20a und 21, zum Preise von 1800000 Jt frei 
händig, 
o) das zu dem Grundstück der Berliner Velvetfabrik 
M. Meugers Söhne, Köpenickerstraße 18—20, gehörige 
Straßenland im Enteignungswege erworben werde, 
ck) sie ermächtigt den Magistrat hinsichtlich sännnilicher 
Grundstücke (a—c), falls wegen des Landerwerbs und 
wegen der zum Zwecke des Baues der Landpfeiler er 
forderlichen Befugnisse hinsichtlich des außerhalb der Bau 
fluchtlinien gelegenen Grund und Bodens eine Einigung 
nicht erzielt wird, oder soweit sich Schwierigkeiten bei 
der Räumung des für den Brückenbau nöthigen Bau 
platzes ergeben sollten, das Enteignungsverfahren zu be 
antragen, 
o) sie ermächtigt ferner den Magistrat, wenn und soweit der 
Abbruch von Baulichkeiten nothwendig wird, diesen im 
Ausschreibungsverfahren herbeizuführen, wobei der Zu 
schlag, sobald die von der Bau-Inspektion aufzustellende 
Taxe erreicht oder überschritten wird, ertheilt werden kann. 
Einen Plan, aus dem die in Betracht komnienden Flächen er 
sichtlich sind, fügen wir bei. 
Berlin, den 11. Dezember 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Zu Nr. 67V. Protokoll des Ausschusses zur Borbcrathung 
der Borlage (Drucksache 1163 äs 1900), betreffend 
den Erwerb von Straffenland für dieZufahrts- 
stratzcn zu der geplanten Brücke im Zuge der 
verlängerten Manteuffelstraße. 
Verhandelt Berlin, den 18. Juni 1901. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Lüben, Vorsitzender, 
- Fähndrich, 
Frick. 
Haberland, 
- Iden, 
- Kyllmann, 
- Manegold, 
- Rosenow, 
- Gottfr. Schulz (II). 
Seitens des Magistrats: 
Stadt-Baurath Krause, Stadtrath Bohrn, Magistrats-Assessor 
Wölbling. 
Nicht anwesend: 
Stadtverordneter Wallach, Stellvertreter des Vorsitzenden, beurlaubt, 
- Fritsch, beurlaubt, 
Glocke, 
- Karl Goldschmidt (I), 
. Meybring, beurlaubt, 
- Schroeter, 
Zur Einleitung der heutigen Berathung gab der Vorsitzende 
einen kurzen Rückblick auf die in der obenbezeichnetcn Angelegenheit 
vorhandenen Vorgänge, indem er bemerkte, daß die Stadtverordneten- 
Versammlung bereits auf den Bericht des Ausschusses vom 
29. Januar d. Js. (Drucksache 117) bezüglich der auf dem rechten 
Spreeufer zur Freilegung der Zufahrtsstraße zu der geplanten Brücke 
im Zuge der Manteuffelstraße am 7. Februar d. Js. (Protokoll 
Nr. 10 II.) folgenden Beschluß gefaßt hätte: 
1. Die Versamnilung erklärt sich damit einverstanden, daß von 
dem Grundstücke Mühlenstraße 47/48 (jetzt Besitzer Max 
Franke) das rund 1115 gm umfassende Straßenland und 
die rund 1025 gm umfassende Fläche am Waffer zuni Preise 
von 226 Jt für den Quadratmeter freihändig erworben 
werden. 
2. Sie ermächtigt den Magistrat hinsichtlich der vorbezeichneten 
Grundstücksflächeii, falls wegen des Landerwerbs nnd wegen 
der zum Zwecke des Baues der Landpfeiler erforderlichen 
Befugniffe hinsichtlich des außerhalb der Baufluchtlinien 
gelegenen Grund und Bodens eine dem Beschlusse zu 1 
entsprechende Einigung nicht erzielt wird, oder so weit sich 
Schwierigkeiten bei der Räunmng des für den Brückenbau 
nöthigen Bauplatzes ergeben sollten, das Enteignungs- 
verfahren zu beantragen. 
3. Sie erniächtigt endlich den Magistrat, wenn und soweit der 
Abbruch von Baulichkeiten nothwendig wird, diesen im Ans- 
schreibungsverfahren herbeizuführen, wobei der Zuschlag, 
sobald die von der Bauinspektion aufzustellende Taxe erreicht 
oder überschritten wird, ertheilt werden kann. 
In der vorgedachten Vorlage beantragte ferner der Magistrat, 
zur Freilegung der Zufahrtsstraße auf dem linken Spreeufer:' 
1. die Grundstücke von I. C. Cabauis & Sohn, Köpenicker 
straße 20a und 21 zum Preise von 1800 OM Jt frei 
händig und 
2. das zu dem Grundstücke der Berliner Velvet - Fabrik 
M. Mengers Söhne, Köpenickerstraße 18/20, gehörige 
straßenland im Enteignungswege zu erwerben. 
Die weitere Berathung hierüber wäre am 29. Januar d. Js. 
vom Ausschüsse vertagt und dabei der Wunsch ausgesprochen worden, 
daß seitens des Herrn Magistrats-Vertreters in eine weitere Ver 
handlung mit den betreffenden Grundstücksbesitzern zwecks Herab 
minderung des Verkaufspreises eingetreten, bezw, der Besitzer des 
Grundstückes Köpenickerstraße 18/20 zu einer bestimmten Preis- 
forderung veranlaßt werden möchte. 
Nach den heute im Ausschüsse gemachten Mittheilungen iverden 
seitens der Besitzer der Grundstücke folgende Preise gefordert, nnd 
zwar: 
1, für die Grundstücke Köpenickerstraße 21 und 20a mit einem 
Flächeninhalte von zusammen 5 411 gm 17M0M Jt und 
2. für das Grundstück Köpenickerstraße 18/20 mit zirka 
9 893 gm Flächeninhalt 4 3M0M Jt mit der seitens des 
Besitzers noch gestellten Bedingung, daß ihm zur Räumung 
des Fabrikgrundstückes eine Frist von 1 Va Jahren gewährt 
werde. 
Als Restgrnndstücke würden verbleiben von den Grundstücken: 
zu 1. 4 070 -j- 762 qm (Straßenland 579 gm), 
- 2. 8M8 gm und 75 gm als Bannraske an der neuen 
Straße vor Nr. 20a (Straßenland 1810 gm). 
In der Berathung wurden die Verkaufspreise von verschiedenen 
Seiten als außergewöhnlich hohe bezeichnet und vornehmlich die eigen 
thümlichen Verhältnisse hinsichtlich des auf dem Grundstücke Köpenicker 
straße 18/20 befindlichen umfangreichen Fabrikbetriebes eingehend er- 
örtert, wozu die Herren Magistrats-Vertreter und der Herr Magistrats 
Assessor Wölbling nähere Mittheilungen machten. 
Ferner stellte man Werthsberechnungen auf über die bei einem 
etwaigen Ankauf der Grundstücke verbleibenden Restflächen. 
Im Besonderen hob man auch hervor, daß die Stadtverordneten- 
Versammlung wohl in keinem Falle diesem Brückenbau die Zu 
stimmung gegeben haben würde, wenn ihr vor der Beschlußfassung 
darüber die für die benöthigten Grundstücksflächen geforderten unver- 
hältnißmäßig hohen Preise bekannt gewesen tvären. 
Von anderer Seite wurden sodann noch Entwürfe zu einer 
anderweitigen Festsetzung von Fluchtlinien für die Zufahrtsstraßen, 
bei welchen das Mengers'sche Grundstück nicht gebraucht werde, vor 
gelegt, In den hierzu aufgestellten Berechitungen versuchte man nach- 
zuweisen, daß durch derartige Fluchtlinien eine Ersparnis; an Grund 
erwerbskosteu von zirka 2 Millionen erzielt werden würde. 
Demgegenüber betonten andere Redner, daß bei einem durch den 
Bau der Brücke gebildeten hervorragend wichtigen Straßeuzug, 
welcher vom Städtischen Viehhofe ausgehend, durch die Fruchtstraßc 
an dem Schlesischen Bahnhöfe vorbei und durch die Manteuffelstraße 
nach der Haseuhaide bezw. Rixdors führe, ein Knick, wie ihn die 
neuen Eutivürfe ergäben, wenn irgeitd möglich, zu verineidcn 
sei. Man solle vielmehr au den sestgestelllen Baufluchtlinien
	        

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