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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1965, IV. Wahlperiode, Band III, 45.-65. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1965, IV. Wahlperiode, Band III, 45.-65. Sitzung (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 2-8
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Arbeit und Gewerbe
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Siedlung, Wohnung, Verkehr
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Ernährung
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Schule, Kunst, Bildung
Erschienen:
Berlin 1940
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1924-1940
Fußnote:
Darin enthalten: Teil 2: Arbeit und Gewerbe ; Teil 3: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke ; Teil 4: Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät ; Teil 5: Siedlung, Wohnung, Verkehr ; Teil 6: Ernährung ; Teil 7: Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen ; Teil 8: Schule, Kunst, Bildung
ZDB-ID:
3056014-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2-6
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 7, Allgemeine Wohlfahrt - Jugendwohlfahrt - Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 8, Schule - Kunst - Bildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2, Stadtkämmerei, Hauptliegenschaftsamt, Rechnungsprüfungsamt
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1931
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15427486
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
17. Oktober 1931
Erschienen:
, 1931-10-17

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1965, IV. Wahlperiode, Band III, 45.-65. Sitzung (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (45), 14. Januar 1965
  • Nr. 2 (46), 4. Februar 1965
  • Nr. 3 (47), 18. Februar 1965
  • Nr. 4 (48), 4. März 1965
  • Nr. 5 (49), 11. März 1965
  • Nr. 6 (50), 18. März 1965
  • Nr. 7 (51), 1. April 1965
  • Nr. 8 (52), 6. Mai 1965
  • Nr. 9 (53), 20. Mai 1965
  • Nr. 10 (54), 3. Juni 1965
  • Nr. 11 (55), 1. Juli 1965
  • Nr. 12 (56), 19. September 1965
  • Nr. 13 (57), 23. September 1965
  • Nr. 14 (58), 7. Oktober 1965
  • Nr. 15 (59), 21. Oktober 1965
  • Nr. 16 (60), 4. November 1965
  • Nr. 17 (61), 18. November 1965
  • Nr. 18 (62), 2. Dezember 1965
  • Nr. 19 (63), 15. Dezember 1965
  • Nr. 20 (64), 16. Dezember 1965
  • Nr. 21 (65), 17. Dezember 1965

Volltext

416 
58. Sitzung vom 7. Oktober 1965 
Evers 
Die Obmänner der Elternausschüsse der Verwaltungs 
bezirke und deren Stellvertreter sollen jährlich, wenn sie 
neu sind, von der Schulverwaltung des Bezirks eine Text 
ausgabe des Schulgesetzes erhalten — das ist in der 
Vergangenheit schon so gewesen —■, sie sollen andere 
Unterlagen erhalten, und wir haben ihnen seinerzeit mit 
der Bitte um Weitergabe die Denkschrift zur inneren 
Schulreform ausgehändigt. Alle übrigen Eltern können 
zu dem Preis von 1,60 die Berliner Schulgesetze mit 
Durchführungsverordnungen käuflich erwerben. Dar 
über hinaus wird künftig ab 1966 —- und wir sind durch 
Ihre Anfrage darin bestärkt — den Eltern der ersten 
Klassen, die ohnehin eine Schrift beim Eintritt ihrer 
Kinder in die Schule erhalten, ein Hinweis über die 
Rechte und Pflichten der Elternschaft und der Eltem- 
vertreter gegeben werden. Außerdem prüfen wir zur 
Zeit, ob wir ein kurzes und in der Herstellung billiges 
Merkblatt für Elternvertreter herausgeben sollen, in dem 
alle einschlägigen Vorschriften einschließlich der Ver 
waltungsbestimmungen mit den entsprechenden Fund 
stellen aufgeführt sind. Das würde den interessierten 
Eltern erleichtern, in der einzelnen Schule die Vorschrif 
ten einzusehen. Im übrigen nehmen auch schon heute 
vielfach die Elternvertreter beim Schulleiter Einsicht in 
die entsprechenden Bestimmungen, die ja in der Lose 
blattsammlung Schulrecht Berlin zusammengefaßt sind. 
Diese Loseblattsammlung ist in allen Schulen vorhanden. 
Präsident Bach: Zusatzfrage? — Wird nicht gestellt. 
Das Wort hat Herr Abgeordneter Büsch zu einer 
Mündlichen Anfrage über Neuordnung der Juristen-Aus- 
bildung. 
Büsch (SPD); Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat; 
1. Wann beabsichtigt der Senat, eine Neufassung der 
Justiz-Ausbildungsordnung entsprechend dem Bundes 
gesetz zur Kürzung des Vorbereitungsdienstes für den 
Erwerb der Befähigung zum höheren Beamtendienst und 
zum Richterstand vorzulegen? 
2. Ist der Senat nicht der Meinung, daß eine Verzöge 
rung der Verabschiedung der neuen Justiz-Ausbildungs 
ordnung eine Erschwerung für die Ausbildung der Refe 
rendare darstellt, die nach dem 1. Oktober 1965 mit der 
Referendarausbildung begonnen haben ? 
Präsident Bach: Ich darf vielleicht die Frage 12 vor 
ziehen, die das gleiche Thema betrifft. Das Wort hat 
Herr Abgeordneter Mendel. 
Mendel (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat kurz: Wann wird der Senat 
dem Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf zur Anpas 
sung der Juristenausbildungsordnung an das am 1. Okto 
ber 1965 in Kraft getretenen Bundesgesetz zur Kürzung 
des juristischen Vorbereitungsdienstes vorlegen? 
Präsident Bach: Das Wort zur Beantwortung hat Herr 
Senator Kirsch. 
Kirsch, Senator für Justiz: Auch der Senat wäre 
glücklich, wenn die notwendig werdende nue JAO mög 
lichst bald verkündet werden könnte. Der Entwurf für 
ein entsprechendes Landesgesetz ist den zu beteiligenden 
Senatsverwaltungen, allen Berufsverbänden und der 
Juristischen Fakultät der Freien Universität schon am 
15. Juli 1965 zugeleitet worden. Nachdem mir kürzlich 
auch die Stellungnahme des Senators für Inneres zuge 
gangen ist, glaube ich davon ausgehen zu können, daß 
mit den Beteiligten Einverständnis über die für erfor 
derlich gehaltene Neuregelung besteht. Lediglich mit der 
Juristischen Faku’tät konnten infolge der Semester 
ferien die abschließenden Verhandlungen noch nicht ge 
führt werden. Diese sind erforderlich, weil die doch ziem 
lich radikale Verkürzung des Vorbereitungsdienstes nur 
dann einen Sinn hat, wenn gleichzeitig das Studium in 
tensiviert wird. Aber die Juristische Fakultät hat 
dankenswerterweise während der Semesterferien eine 
Kommission bestimmt, mit der wir auch intensiv ver 
handelt haben. Ich hoffe, daß der Entwurf des Gesetzes 
etwa Mitte November dem Hohen Hause vorgelegt wer 
den kann. In der Zwischenzeit ist durch entsprechende 
Maßnahmen dafür Sorge getragen, daß der neu eintre 
tende Referendar auch nach der Neuverteilung der 
einzelnen Stationen des Vorbereitungsdienstes ohne 
Schwierigkeiten in diese Neueinteilung überführt werden 
kann. 
Präsident Bach: Eine Zusatzfrage? — Herr Abgeord 
neter Büsch! 
Büsch (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Herr Senator, beabsichtigt der Senat, vom 
§ 112 a des Deutschen Richtergesetzes Gebrauch zu 
machen, der die Landesregierungen ermächtigt, für die 
Referendare eine tibergangsregelung vor Inkrafttreten 
der neuen JAO zu finden? 
Präsident Bach: Herr Senator Kirsch! 
Kirsch, Senator für Justiz: Diese Verordnung ist be 
reits vorbereitet, und ich werde sie dem Senat vorlegen. 
Ich gedenke allerdings, in der Weise davon Gebrauch zu 
machen, daß ich mir nicht vom Senat die Ermächtigung 
geben lasse, sondern im Interesse einer Beschleunigung 
werde ich dem Senat Vorschlägen, diese Verordnung als 
bald gleich selbst zu erlassen. 
Präsident Bach: Eine weitere Zusatzfrage — wird 
nicht gestellt. 
Das Wort hat Herr Abgeordneter Lischewski zu einer 
Anfrage über Waldbühne. 
Lischewski (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich frage den Senat: Gibt es Möglichkeiten, in 
der Waldbühne neben Varietedarbietungen, Aufführun 
gen der leichten Muse, Boxkämpfen und ähnlichen Ver 
anstaltungen wieder Aufführungen zu zeigen, die der 
Bauanlage entsprechen und im Rahmen des Berliner 
Kulturprogramms liegen? 
Präsident Bach: Das Wort hat Herr Senator Evers. 
Senator Evers als Vertreter des Senators für Wissen 
schaft und Kunst: Herr Abgeordneter Lischewski! Ich 
möchte in Vertretung meines verhinderten Kollegen 
Professor Stein Ihre Frage so beantworten, daß die 
Waldbühne mit ihrem Fassungsvermögen von 22 000 
Plätzen sich nur für solche Veranstaltungen eignet, die 
einen außerordentlich starken Besuch erwarten lassen. 
Hierzu zählen im Bereich der kulturellen Veranstaltun 
gen Aufführungen der leichten Muse, die jedenfalls zu 
einem Teil mit zum Berliner kultuerllen Programm ge 
hören. Die baulichen Anlagen der Waldbühne sind durch 
aus geeignet, auch Opern- und Schauspielaufführungen 
zu zeigen. Es sind in einigen Fällen auch früher Opern 
und Schauspiele dort aufgeführt worden. In den letzten 
Jahren haben Pläne eines Veranstalters Vorgelegen, der 
für die Waldbühne besonders geeignete Opern mit inter 
nationaler Besetzung aufführen wollte, also beispiels 
weise „Aida“, „Troubadour“, „Carmen“ und andere, 
hierzu aber eine Zuwendung für zwei Inszenierungen in 
Höhe von 200 000 DM aus öffentlichen Mitteln benötigte. 
Bei der Begrenzung der für diese Zwecke zur Verfügung 
stehenden Haushaltsmittel kann aber solchen Anträgen 
nicht entsprochen werden. Mit einem starken Besuch der
	        

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