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Uneheliche Mütter / Marcuse, Max (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Rechte vorbehalten - Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)

Bibliografische Daten

Volltext: Uneheliche Mütter / Marcuse, Max (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 2-8
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Arbeit und Gewerbe
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Siedlung, Wohnung, Verkehr
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Ernährung
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Schule, Kunst, Bildung
Erschienen:
Berlin 1940
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1924-1940
Fußnote:
Darin enthalten: Teil 2: Arbeit und Gewerbe ; Teil 3: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke ; Teil 4: Hochbau, Tiefbau, Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät ; Teil 5: Siedlung, Wohnung, Verkehr ; Teil 6: Ernährung ; Teil 7: Allgemeine Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen ; Teil 8: Schule, Kunst, Bildung
ZDB-ID:
3056014-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2-6
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 7, Allgemeine Wohlfahrt - Jugendwohlfahrt - Gesundheitswesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 8, Schule - Kunst - Bildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2, Stadtkämmerei, Hauptliegenschaftsamt, Rechnungsprüfungsamt
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1928
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15427477
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
25. Februar 1928
Erschienen:
, 1928-02-25

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Uneheliche Mütter / Marcuse, Max (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))
  • Farbkarte
  • Einband
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • I. Allgemeines
  • II. Zahl der unehelichen Mütter
  • III. Uneheliche Mütter und Konfession ***
  • IV. Stand und Beruf der unehelichen Mütter
  • V. Uneheliche Mütter und Prostitution ***
  • VI. Der Niederkunftsort der unehelichen Mütter
  • VII. Unterschied zwischen der Zahl der unehelichen Mutterschaften und der unehelichen Schwängerungen *****
  • VIII. Soziale Ursachen der unehelichen Mutterschaft
  • IX. Psychologische Ursachen der unehelichen Mutterschaft
  • X. Die uneheliche Mutter und ihr Kind *****
  • XI. Was tut Berlin für seine unehelichen Mütter?*)**
  • XII. Die rechtliche Stellung der unehelichen Mütter
  • XIII. Was wird aus der unehelichen Mutter? **
  • XIV. Typen
  • XV. Die nationale und soziale Bedeutung der unehelichen Mutterschaft
  • XVI. Ethisches
  • Inhaltsverzeichnis
  • Werbung
  • Rückdeckel
  • Buchrücken

Volltext

X. Die uneheliche Mutter 
urtb ihr Kirtb m m m m 
Eines der wiä^tigsten Ergebnisse, welche die sozio¬ 
logische Betrachtung des vorliegenden Problems zeitigen 
muß, ist, daß es — horribile dictu I! — für die Zukunft 
des unehelichen Rindes, für seine körperliche, geistige und 
sittliche Entwicklung erheblich besser i st, seine 
Mutter stirbt, als daß sie (unverehelicht) 
am Leben bleibt. Gibt es eine schrecklichere An¬ 
klage gegen Staat und Gesellschaft, als diese Tatsache? 
Gegen Staat und Gesellschaft sage ich, weil keine Rede 
davon sein kann, daß etwa die uneheliche Mutter an und 
für sich nicht zur Erzieherin und Bildnerin ihres Rindes 
taugt, sondern, weil lediglich die äußeren Verhältnisse ihr 
verbieten, Mutter zu sein; sie zwingen, ihr Rind zu ver¬ 
leugnen, es fremden Menschen zu überlassen, seine Ent¬ 
wicklung zu vernachlässigen und womöglich den Tod des 
Rindes zu wünschen, das ihr vor aller Welt das Brand¬ 
mal der Schande aufprägt. Sie darf nicht Mutter fein. 
Da muß es denn unsere bewundernde Anerkennung in 
höchstem Maße herausfordern, wenn wir sehen, wie viele 
uneheliche Mütter, trotzdem sie schon von der in ihrem 
Schoße keimenden Frucht nichts anderes als Not und 
Jammer zu erwarten haben, trotzdem das werdende Rind 
in ihnen keine anderen Gefühle als Verzweiflung nnd 
Furcht erwecken kann, dennoch ihr Rind mit unendlicher 
Liebe und Treue umgeben und ihre Mutterxflichten an 
ihm oft nicht nur unter tausendfach schwereren Opfern, 
sondern auch mit weit liebevollerem Verständnis und 
sorgsamerer Gewissenhaftigkeit erfüllen als Hnnderttau- 
sende von ehelichen Müttern. Ganz so wunderbar, wie 
da 5 scheinen könnte, erweist sich die Mutterliebe der un*
	        

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