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Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701 - 1750 / Kaeber, Ernst (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))

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fullscreen: Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701 - 1750 / Kaeber, Ernst (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))

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Monografie

Titel:
Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701 - 1750
Editor:
Kaeber, Ernst
Erschienen:
Berlin: Kommissionsverlag von Gsellius, 1934
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
XIV, 153, 662 Seiten
Schriftenreihe:
Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin. 1 ; Band 4
Berlin:
B 90 Geschichte: Quellensammlungen. Quellenverzeichnisse
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15445148
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Ser 63 -1,4
Copyright:
Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG)
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Verzeichnis der Herkunftsorte

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  • Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701 - 1750 / Kaeber, Ernst (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))
  • Einband
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Verzeichnis der Abkürzungen
  • Ergänzungen und Berichtigungen
  • Einleitung
  • I. Die Quellen
  • II. Die Frage der Vollständigkeit des Bürgerbuchs
  • III. Das Berliner Bürgerrecht bis zum Jahre 1709
  • IV. Das Bürgerrecht von 1709-1750
  • V. Bevölkerungsstatistik
  • VI. Herkunfts- und Gewerbestatistik
  • VII. Zum Wirtschaftsleben Berlins im 18. Jahrhundert
  • Bürgerbücher und Bürgerkontrollbücher
  • Verzeichnis der Altmeister, Ältesten usw. der Innungen
  • Verzeichnis der Personennamen
  • Verzeichnis der Herkunftsorte
  • Verzeichnis der Gewerbetreibenden
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

Verzeichnis der Herkunftsorte. 
Die in dem folgenden Verzeichnis genannten Herkunftsorte sind im all⸗ 
gemeinen die Geburtsorte, nur bei eingewanderten Meistern gelegentlich die 
Städte, in denen sie zuletzt als Meister ansässig waren. Doch sind dies seltene 
Ausnahmen. 
Wie in dem durch P. von Gebhardt herausgegebenen Angermünder 
Bürgerbuch werden die Orte nicht ohne Trennung alphabetisch aufgeführt, 
sondern nach Landschaften und erst innerhalb der so gebildeten Unterabteilungen 
nach dem Alphabet geordnet. Wir glauben, daß dies vom Standpunkte der 
landesgeschichtlichen Forschung aus, zumal bei einem so umsangreichen Register, 
die allein zweckmäßige Anordnung ist. Der nahe liegende Gedanke, für das 
Register die staatlichen Verhältnisse der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts zu 
Gruͤnde zu legen, hätte in der Praxis zu schweren Unzuträglichkeiten geführt. 
—A aufgelöst, 
oder die Mark Brandenburg nach den heute nur noch dem Spezialforscher be⸗ 
kannten alten Kreisen und ohne Berücksichtigung der 1815 eingetretenen starken 
Veränderungen ihres Umfanges behandelt werden müssen. Andererseits konnten 
aber auch die durch den Weitkrieg eingetretenen territorialen Veränderungen, 
im besonderen die Zerreißung der Provinzen Westpreußen und Posen. nicht für 
die Anordnung maßgebend sein. So empfahl es sich, von dem Zustand des 
Jahres 1914 auszugehen, der für den deutschen Forscher, dem dies Register in 
erster Linie dienen wili, nicht nur aus äußeren Gründen der gegebene ist. 
Freilich bedingt dieser Grundsatz auch, daß die Orte der alten Pfalz auf 
die Länder aufgeteilt werden mußten, denen sie jetzt angehören: Baden, Bayern, 
gessen, Rheinprobinz. Ebenso sind die nach 1815 zu Pommern gelegten Ort⸗ 
schaften der Reumark unter Pommern zu suchen. Doch mußte das eben in den 
Kauf genommen werden. 
Entsprechend der Zahl der aus den verschiedenen deutschen Lündern 
Eingewanderten sind weitere Unterabteilungen notwendig geworden. So ist 
Preußen in seine Provinzen, die Mark Brandenburg noch weiter in ihre Kreise 
oder größeren Gebiete wie die Prignitz, die Uckermark oder die Riederlausitz 
zerlegt worden. Aus der Provinz Sachsen ist die Altmark ausgesondert, 
Pommern in Vor und Hinterpommern und die Haupistadt Stettin gegliedert 
worden. Bei der Anordnung der preußischen Provinzen leiteten geographische 
Gesichtspunkte, nicht die Zufälligkeiten des Alphabets. Sicher wäre hier oder 
da auch eine andere Ordnung moͤglich gewesen, doch sind solche Entscheidungen 
schließlich immer etwas willkürlich. Im ganzen hoffen wir, eine Lösung gefun⸗ 
den zu haben, die für die praktische Benußung brauchbar isi. Um diese möglichst 
zu erleichtern, foll hier eine Aberficht über das so entstandene Schema folgen.
	        

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