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Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701 - 1750 / Kaeber, Ernst (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))

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Monografie

Titel:
Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701 - 1750
Editor:
Kaeber, Ernst
Erschienen:
Berlin: Kommissionsverlag von Gsellius, 1934
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
XIV, 153, 662 Seiten
Schriftenreihe:
Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin. 1 ; Band 4
Berlin:
B 90 Geschichte: Quellensammlungen. Quellenverzeichnisse
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15445148
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Ser 63 -1,4
Copyright:
Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG)
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Einleitung

Kapitel

Titel:
V. Bevölkerungsstatistik

Schnellzugriff

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  • Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701 - 1750 / Kaeber, Ernst (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))
  • Einband
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Verzeichnis der Abkürzungen
  • Ergänzungen und Berichtigungen
  • Einleitung
  • I. Die Quellen
  • II. Die Frage der Vollständigkeit des Bürgerbuchs
  • III. Das Berliner Bürgerrecht bis zum Jahre 1709
  • IV. Das Bürgerrecht von 1709-1750
  • V. Bevölkerungsstatistik
  • VI. Herkunfts- und Gewerbestatistik
  • VII. Zum Wirtschaftsleben Berlins im 18. Jahrhundert
  • Bürgerbücher und Bürgerkontrollbücher
  • Verzeichnis der Altmeister, Ältesten usw. der Innungen
  • Verzeichnis der Personennamen
  • Verzeichnis der Herkunftsorte
  • Verzeichnis der Gewerbetreibenden
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

2 
Herkunfts⸗ und Gewerbestatistik 
VI. Herkunfts-⸗ und Gewerbestatistik 
1. Vorbemerkungen 
So interessante Ergebnisse auch eine Berufs- und Herkunftsstatistik 
für die Zeit bis 1700 versprechen würde, so läßt sie sich doch aus dem 
Bb. allein nicht ableiten, weil dieses allzu willkürlich die entsprechenden 
Angaben bald hinzufügt, bald fortläßt. Eine Berufsstatistik würde sich 
für Berlin voraussichtlich mit Hilfe der 1583 einsetzenden Kirchenbücher 
für das späte 16. und das ganze 17. Jahrh. aufstellen lassen. Doch 
würde dies über den Rahmen unserer Veröffentlichung hinausgehen. 
Wir beschränken uns deshalb auf die Auswertung der Bürgerbücher 
von 1701 1750 unter Hinzuziehung der Protokolle von 1726-1750. 
Die Einbeziehung der nur in den Protokollen Genannten rechtfertigt 
sich dadurch, daß diese durchweg bürgerliche Nahrung trieben und sich 
—A— nicht von den wirklich zum Bürgerrecht Gelangten unter⸗ 
schieden. 
Herkunfts- und Berufsstatistik sind in den Tabellen 8 und 9 zu— 
sammengefaßt worden. Tab. 8 gibt die Gliederung nach den großen 
Berufsgruppen, Tab. 9 nach den wichtigsten Berufszweigen. Aus 
technischen Gründen war eine Zusammenfassung in eine einzige große 
Tabelle nicht möglich. Die Tabellen gewähren gleichzeitig Aufschluß 
darüber, woher die Handel- und Gewerbetreibenden kamen, wie 
darüber, welche Berufszweige die Bs. und die aus den verschiedenen 
Landschaften oder Ländern Kommenden ausübten. 
Die Gliederung der Herkunftsorte weicht etwas von der für das 
Register auf S. 608 ff. gewählten ab. Die Gründe dafür sind ein— 
leuchtend: Eine so weit gehende Aufteilung, wie sie für das Ortsver— 
zeichnis möglich war, hätte auf einer Tabelle nicht Platz gefunden 
und dadurch die Uebersichtlichkeit und Vergleichbarkeit beeinträchtigt. 
Es wären ferner unter einzelnen Ländern oder Landesteilen nur sehr 
wenige Gewerbetreibende zu nennen gewesen, was zu einem gewissen 
Leerlauf der Statistik geführt hätte. Es sind deshalb zum Teil neue, 
größere Gruppen gebildet worden. Für diese aber konnte nicht die 
staatliche Gliederung des Jahres 1910 allein als Grundlage dienen, 
sondern es mußten auch die politischen Verhältnisse des 18. Jahrh.s 
berücksichtigt werden. Deshalb ist zunächst die Trennung nach den Re⸗ 
gierungsbezirken Potsdam und Frankfurt beseitigt worden. Dafür er— 
scheinen nun die Mittelmark, die Neumark einschl. der altbranden⸗ 
burgischen Bestandteile der Niederlausitz, die Altmaärk und die mit ein— 
ander verbundene Prignitz und Uckermark als selbständige Bezirke. 
Aus der Provinz Sachsen sind einerseits Magdeburg, Halberstadt, 
Grafschaft Hohnstein und Grafschaft Wernigerode, andererseits die 
ehemals königlich fächsischen und schließlich die später zu ihr geschlagenen 
thüringischen Teile als besondere Einheiten losgelöst worden. Die 
übrigen deutschen Länder sind entsprechend ihrer Bedeutung für die 
Bevölkerung Berlins entweder wie Sachsen und Anhalt einzein aufge— 
führt oder zu Gruppen vereinigt worden. Die Rolle, die der Pfäizer
	        

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