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Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701 - 1750 / Kaeber, Ernst (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))

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Monograph

Title:
Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701 - 1750
Editor:
Kaeber, Ernst
Publication:
Berlin: Kommissionsverlag von Gsellius, 1934
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Scope:
XIV, 153, 662 Seiten
Series:
Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin. 1 ; Band 4
Berlin:
B 90 Geschichte: Quellensammlungen. Quellenverzeichnisse
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15445148
Collection:
History,Cultural History
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
Ser 63 -1,4
Copyright:
Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG)
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Einleitung

Chapter

Title:
IV. Das Bürgerrecht von 1709-1750

Contents

Table of contents

  • Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701 - 1750 / Kaeber, Ernst (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))
  • Cover
  • Title page
  • Contents
  • Preface
  • Verzeichnis der Abkürzungen
  • Ergänzungen und Berichtigungen
  • Einleitung
  • I. Die Quellen
  • II. Die Frage der Vollständigkeit des Bürgerbuchs
  • III. Das Berliner Bürgerrecht bis zum Jahre 1709
  • IV. Das Bürgerrecht von 1709-1750
  • V. Bevölkerungsstatistik
  • VI. Herkunfts- und Gewerbestatistik
  • VII. Zum Wirtschaftsleben Berlins im 18. Jahrhundert
  • Bürgerbücher und Bürgerkontrollbücher
  • Verzeichnis der Altmeister, Ältesten usw. der Innungen
  • Verzeichnis der Personennamen
  • Verzeichnis der Herkunftsorte
  • Verzeichnis der Gewerbetreibenden
  • Cover back
  • ColorChart

Full text

P* 
Bevölkerungsstatistik 
14 GViehmäster), bei Bürgersöhnen zwischen 22,3 (Ackersleute) bis zu 
39,5 (Kunstmaler) — doch sind die große Masse der Innungsmitglieder 
und selbst die meisten kleineren Gewerbetreibenden Agenenuch in 
dem für die selbständige Niederlassung normalen Alter Bürger ge— 
worden“s). Allerdings fehlt es bis 1750 nicht an einzelnen Gewerbe— 
wind die erst nach ihrer Aufnahme in die Innung Bürger 
wurden“). 
V. Bevölkerungsstatiftik. 
l.Vorbemerkungen: Wohl in keiner preußischen Stadt hat 
sich im Laufe des 18. Jahrh.s das Verhältnis zwischen Einwohnerschaft 
und Bürgerschaft so stark von den herkömmlichen Bahnen entfernt wie 
in Berlin. Schon die starke Garnison gab der Residenz ein besonderes 
Gepräge. Doch nicht darin lag ihre Sonderstellung begründet, sondern 
in der von Clauswitz scharf herausgestellten Tatsache, daß 1805 die 
Zivilbevölkerung 155 706 Köpfe, aber nur 12862 Bürger zählte“). 
Eine so erschreckende Minorität war freilich die Bürgerschaft nicht, wie 
es diese krasse Gegenüberstellung zu beweisen scheint. Da sie durchweg 
aus Verheirateten bestand, von denen die allermeisten mehrere Kinder 
hatten, wird man jeden bürgerlichen Hausstand auf 4 Familienange— 
hörige, die im strengen Sinne bürgerliche Bevölkerung also auf etwa 
ein Drittel der Zivilbevölkerung schätzen dürfen““). Zu ihr müssen 
aber noch die zu diesen Haushaltungen gehörenden Gesellen, Lehrlinge 
und Dienstboten gerechnet werden, und dann kommt man schon auf 
über zwei Fünftel der Einwohnerschaft“). 
Der andere Teil der Bevölkerung setzte sich zunächst aus den über 
17 000 Textilarbeitern, von denen nuͤr ein geringer Teil als Meister 
zur Bürgerschaft gehörte, aus den rund 3009 sonstigen Fabrik— 
arbeitern““) und den sicher sehr zahlreichen Tagelöhnern zusammen. 
Sie alle standen mit geringen Ausnahmen unter der Jurisdiktion des 
Magistrats, gehörten also vom Standpunkt der Verwaltung und der 
3) Für die Einzelheiten vgl. Tabelle 7 im folgenden Kapitel. 
ua) Von 1746—50 begegnen als solche einige Destillateure, je 2 Hufschmiede. 
Vaterialisten u. Tischler, dazu je 1 Gerber, Glasschneider, Juwelier. Messerschmied, 
X Stellmacher. 
) Paul Clauswitz, Die Städteordnung von 1808 und die Stadt Berlin. Berlin. 
1908. S. 10. 
5), Im dahre 1752 standen zwar 40557 selbständigen Männern und Frauen 
einschl. der Eximierten nur 33 383 oe. und Töchter gegenüber, aber dies Verhältnis 
ändert sich wenn nur die Männer (17 840 gegenüber 22717 Frauen) berücksichtigt 
verden. St. A. Handschr. Abt. Corpus bonorum von 1753, S. 592 f. Für 1732 5 gibt 
Küster, a. a. D. V, Sp. 379 f. Zahlen, die ebensalls pro Kopf der Wirte“, d. h. der 
selbständigen Männer, knapp zwei Kinder ergeben. Dazu für 1721 eine nur nach 
Männern, Weibern, Kindern und Gesinde gegliederte Aufstellung Sp. 367. 
“) Die Zahl der Gesellen betrug 1801 abgesehen von den Textilgewerben, rund 
5000, die der Lehrlinge nicht ganz 2000 Gtachet, a. a. O. S. 264 f.). Von den Ge—⸗ 
sellen waren die Maurer und Zimmerleute, von denen immer nur ein Bruchteil 
zum Meisterrecht gelangte, größtenteils verheiratet. Schon 1699 gab es in Berlin 
einschl. der neuen Städte 160 Maurergesellen; vgl. St.A., Hdschr.Abt. Friedrichs 
werdersches Ratsprotokoll von 1697 -1709, S. 328. 
») Rachel, a. a. O. S. 254 und S2645
	        

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