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Späth-Buch / Späth, Hellmut L. (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Drucksache (Public Domain) Ausgabe 1959, III. Wahlperiode, Nr. 1-417 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 1, Hauptverwaltungsamt, Hauptpersonalamt
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Allgemeine Verwaltung
Erschienen:
Berlin 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1922-1944
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
3055094-4 ZDB
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1-2
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1937
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434072
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
27. Februar 1937
Erschienen:
, 1937-02-27

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1991 (Public Domain)
  • Nr. 1, 15. Januar 1991
  • Nr. 2, 15. Februar 1991
  • Nr. 3, 19. Februar 1991
  • Nr. 4, 27. März 1991
  • Nr. 5, 28. März 1991
  • Nr. 6, 5. Juni 1991
  • Nr. 7, 8. August 1991
  • Nr. 8, 20. August 1991
  • Nr. 9, 28. August 1991
  • Nr. 10, 4. September 1991
  • Nr. 11, 14. Oktober 1991
  • Nr. 12, 29. Oktober 1991
  • Nr. 13, 6. Dezember 1991

Volltext

Los Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr.7 8. August 1991 
Gehilfen) und Angestellte im pharmazeutisch- 34. Die SR2 el werden wie folgt geändert:* 
technischen Dienst (z.B. pharmazeutisch-techni- . . x 
sche. Assistenten, Apofhekenheifer) gilt 8153 7% 11° SR241 werden wie folst geindert: 
Abs. 6 a und 6 b mit den Maßgaben der Absätze 2 36. Die SR2g werden wie folgt geändert:* 
bis 8° 37. Nr.5SR2h erhält die folgende Fassung:* 
bb) In Absatz 6 Unterabs. 3 Satz 1 werden nach dem 38, Die Nrn.3 und 4SR2i erhalten die folgende Fassung:* 
„Wort „Vergütung“ die Worte „für Rufbereit- 
schaft“ eingefügt. 39. Die SR2Kk werden wie folgt geändert: 
b) Die Übergangsvorschrift zu Nr.7 Abs. 1 wird gestri- a) Die Übergangsvorschriften zu Nr. 4 und zu Nr. 5 wer- 
chen. den gestrichen. 
c) Die Nrn. 8 bis 12 erhalten die folgende Fassung: b) Er or unter Streichung der Übergangsvorschrift 
ie folgende Fassung: 
„Nrn. 8 bis 12 . 
(nicht besetzt)“ „Nr. 6 - Zu 835 - Zeitzuschläge, Überstundenvergütung - 
. f & en (1) Der Angestellte, der nicht nur gelegentlich Sonn- und 
30. Die SR2b werden wie folgt geändert: Feiertagsarbeit leisten muß und üblicherweise unregelmä- 
a) In Nr.4 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 werden die Worte Bige tägliche Arbeitszeiten hat, erhält eine Theaterbe- 
„Unterabs. 2“ durch die Worte „Unterabs. 3“ ersetzt. triebszulage. Bei welchen Angestellten diese Vorausset- 
s x a u zungen vorliegen und in welcher Höhe die Theaterbe- 
b) DD 5 wre IS A SH OOT n triebszulage nach Absatz 2 zu zahlen ist, wird durch beson- 
aa) Der folgende Absatz 1 wird eingefügt: deren Tarifvertrag. vereinbart. 
„(1) Für Angestellte, denen überwiegend die (2) Die Theaterbetriebszulage beträgt im Bereich der Tarif- 
Betreuung oder Erziehung der untergebrachten gemeifischaft deutscher Länder. für die Angestellten der 
Personen obliegt, gilt $ 15 Abs. 6 a mit den Maßga- Vergütungsgruppe 
ben der Absätze 2 und 3. fa iS zu By. 
bb) Der bisherige Absatz 1 wird Absatz 2 Ib biszu 9v.H 
cc). Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und erhält die : SS 
folgende Fassung: IIa bis zu 10v.H. 
„(3) Zum Zwecke der Vergütungsberechnung wird u bis zu 11v.H. 
die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich IVa bis zu 12 v.H. 
m Een Arbeit mit 25 v.H. als Arbeitszeit vb bis zu 14x. 1. 
Leistet der Angestellte in einem Kalendermonat vaundb bis zu 15x. 1. 
mehr als acht Bereitschaftsdienste, wird die Zeit Vc bis zu 17 v.H. 
eines jeden über acht hinausgehenden Bereit- VIb bis zu 18 v.H. 
schaftsdienstes zusätzlich mit 15v.H. als Arbeits- nt 
zeit gewertet.“ VII bis zu 19 v.H. 
31. Die SR2c werden wie folgt geändert: VIII, IXa und b bis zu 22 v.H, 
a) Nr.3 wird wie folgt geändert: X bis zu 22 v.H. 
aa) Dem Absatz 2 wird der folgende Unterabsatz 2 der jeweiligen Endgrundvergütung ($27 Abschn. A Abs. » 
angefügt: US REDE N De der FE U HET 
is a } n ende Bruchteile eines Pfennigs unter 0,5 sind jeweils 
„Für jeden Einsatz in diesem Rettungsdienst erhält abzurunden, Bruchteile von 0,5 und mehr sind jeweils auf- 
der um TE von un Der N zurunden. 
ser Betrag verändert sich zu demselben Zeitpun 
und in Norm gleichen Ausmaß wie die N Std 20060 Im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber- 
gütung der Vergütungsgruppe IIa bzw. II.“ verbände wird die Theaterbetriebszulage durch besonde- 
bb) Die Protokollnotiz Nr. 5 zu Absatz 2 erhält die fol ren Tarifvertrag vereinbart. 
ie Protokollnotiz Nr. 5 zu Absatz 2 erhält die fol- . k 
gende Fassung: (3) Durch die Theaterbetriebszulage werden abgegolten 
„5. Der Einsatzzuschlag steht nicht zu, wenn dem a) die mit dem Dienst im Theater verbundenen Aufwen- 
Arzt wegen der Teilnahme am Rettungsdienst dungen und die besonderen Erschwernisse, die die 
außer den tariflichen Bezügen sonstige Leistungen nicht nur gelegentliche Sonn- und Feiertagsarbeit und 
vom Arbeitgeber oder einem Dritten (z.B. private die üblicherweise unregelmäßige tägliche Arbeitszeit 
Unfallversicherung, für die der Arbeitgeber oder mit sich bringen. 
ein Träger des Rettungsdienstes die Beiträge ng b) die Zulagen nach 833 a und die Zeitzuschläge nach $ 35. 
oder teilweise trägt, Liquidationsansprüche usw. : Ol nn ; AS 
zustehen. Der Arzt kann auf die sonstigen Leistun- DS Tr Angestellte NO für jede ve am < © I 
gen verzichten.“ a nn en DE Een S 5 N ; N 
nac 1: s.3 für ihn verlängert worden ist, die 
b) In Nr.8 Abs. 6 Unterabs. 3 Satz 1 werden nach dem Stundenvergütung nach 8 35-Abs. 3 Unterabs. 1. Sie gilt als 
Wort „Vergütung“ die Worte „für Rufbereitschaft“ ein- Bestandteil der Vergütung im Sinne des $ 26.“ 
gefügt. c) Nr. 7 erhält unter Streichung der Übergangsvorschrift 
32. .Die SR2eI werden wie folgt geändert:* die folgende Fassung: 
33. Die SR2eII werden wie folgt geändert:* . 
tn „Nr. 7 - Zu 842 - Reisekostenvergütung - 
* Gilt nur im Bereich des Bundes; hier nicht abgedruckt. Die Abfindung bei Abstechern und Gastspielen kann im 
84
	        

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