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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 45.1918 (Public Domain)

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Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 45.1918 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Subseries:
Teil 1, Hauptverwaltungsamt, Hauptpersonalamt
Other titles:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Allgemeine Verwaltung
Publication:
Berlin 1944
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1922-1944
Scope:
Online-Ressource
ZDB-ID:
3055094-4 ZDB
Succeeding Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1-2
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1937
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434072
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Contents

Title:
Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1937, Teil I

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 45.1918 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • No. 1, 3. Januar 1918
  • No. 2, 17. Januar 1918
  • No. 3, 31. Januar 1918
  • No. 4, 14. Februar 1918
  • No. 5, 28. Februar 1918
  • No. 6, 14. März 1918
  • No. 7, 21. März 1918
  • No. 8, 27. März 1918
  • No. 9, 11. April 1918
  • No. 10, 25. April 1918
  • No. 11, 8. Mai 1918
  • No. 12, 16. Mai 1918
  • No. 13, 30. Mai 1918
  • No. 14, 13. Juni 1918
  • No. 15, 27. Juni 1918
  • No. 16, 5. September 1918
  • No. 17, 12. September 1918
  • No. 18, 26. September 1918
  • No. 19, 10. Oktober 1918
  • No. 20, 17. Oktober 1918
  • No. 21, 24. Oktober 1918
  • No. 22, 7. November 1918
  • No. 23, 18. November 1918
  • No. 24, 5. Dezember 1918
  • No. 25, 19. Dezember 1918

Full text

cn 
Tut 
-4() 
Sitzung äm 27. Juni 1918 
gesagt: worden sind. Herr Rechtsanwalt Walther schildert 
die Unterschiede folgendermaßen =- der . Herr Vorsteher 
wird mir die Verlesung gestatten =: 
In einer Kommission des Osten8 werde der Nach- 
laß auf Antrag zwar gemindert oder gestrichen, dann 
aber die Unterstüßung nicht mehr an den Vermieter, 
sondern an die Kriegerfrau ausgezahlt, so daß der 
Vermieter wiederum auf die Cnade des Mieters an- 
geiviesen sei. 
E3 wurden von dem Redner dann noch einige 
besonderx3 kuriose Einzelfälle hervorgehoben, 9 3. V+; 
daß einem Eigentümer hinsichtlich zweier nebeneinander 
liegender Grundstücke in derselben Straße, also bei 
völlig gleichen Verhältnissen, in einem Fall der Nachlaß 
gewährt, im andern Falle abgelehnt worden sei. Bei 
einem andern Eigentümer bewilligte die Steuer- 
kasse VIILB eine Ermäßigung des Nachlasses, die 
Steuerkasse XI1II1B lehnte ab. In einem weiteren 
Falle lehnte dent Antragsteller die Kasse XC die Er- 
mäßigung ab und verlangte das Einverständnis der 
Mieter, während die Kasse VIII B den Antrag ohne 
weiteres genehmigte. Ein Eigentümer, der für seine 
drei Grundstücke den Antrag auf gänzliche Aushebung 
des Mietnachlasse3 stellte, erlebte es, daß die Kasse X A 
ohne weiteres einverstanden war, die Kasse X € das 
Einverständnis der Mieter forderte und die Kasse X11 B 
rundweg ablehnte. Bei diesen . Einzelfällen hob der 
Redner unter großem Beifall die Steuerkasse X G als 
besonders unzulänglich hervor. 
zahl von Betrieben, in denen regelmäßig noch Zwölf- 
stundenschichten von den Frauen und auch von den 
Kindern geleistet werden müssen; der Arbeiterschuß und 
Arbeite. innenschuß ist auf das Schmählichste herabgedrücct. 
E3 findet ein Raubbau an der Arbeitszeit unserer Kinder, 
Frauen und Mädchen in einem Maße statt, daß es Zeit 
ist, daß der unglückjselige Krieg, der alle diese Maßnahmen 
gebracht hat, endlich ein Ende erfährt. , 
(Zuruf: Alle einverstanden!) 
Die Frauen haben abex auch ein Anrecht darauf, ihren 
Verdienst zu erhalten, um sich und ihre Familien bei 
der schweren Arbeit mit den nötigen Nahrungsmitteln 
versehen zu können. Die rationierten Lebensmittel reichen 
nicht aus, so daß die Frauen für andere Lebensmittel 
unerhörte Preise zahlen =- und auch die Preise für die 
rationierten Leben3mittel sind ungeheuer in die Höhe ge- 
gangen. Dementsprechend ist der Verdienst nicht gestiegen. 
Aber nicht nur die Leben3mittel, auch die andern Lebens- 
bedürfnisse sind gestiegen, Kleider, Schuhzeug usw., um 
da3 Drei- bis Vierfache. Wenn wir das berücsichtigen, 
müssen wir dahin kommen, von der Anrechnung des Arbeits- 
verdienstes abzusehen. - 
Wir sollten auch gegenüber den im Felde stehenden 
Kriegsteilnehmern mit Wohlwollen gegen ihre Angehörigen 
verfahren. Die Kriegsteilnehmer sind in dieser Beziehung 
viel, viel schlechter gestellt als die zahlreichen Reklamierten, 
welche Hunderte von. Mark in der Woche oder im Monat 
in die Tasche stecken, ebenso die zahlreichen Kriegsgewinnler, 
Das geht den=im Felde Stehenden alles verloren, und wir 
haben de3balb alles zu tun, um die Frauen so gut wie 
möglich bei uns in Berlin zu stellen. 
M. H., der Reichötag3abgeordnete Bell hat im Reichs- 
tage vor einigen Tagen ausdrücklich erklärt, daß es eine 
Ehrenpflicht des Reiches und der Kommunen sei, gegen- 
über den Angehörigen der Kriegsteilnehmer alles zu tun, 
um ihnen eine auskömmliche Existenz zu verbürgen. 
M, H., diess Ehrenpflicht verlange ich von der Stadt 
Verlin gegenüber ihren unterstüßungsbedürftigen Ein- 
wohnern. 
.- Vorst. Michelet: Aber, Herr Hinze, das haben 
Sie ja schon im großen ganzen. vorgetragen; ich möchte 
nur bitten, sich recht kurz zu fassen. 
Stadtv. Hinke: Ich glaube ja, daß wir heute noch 
mehr zu tun haben, Herr Vorsteher; aber die Begründung 
müssen Sie mir schon selbst überlassen. 
: (Sehr richtig!) 
Ich halte diese meine Ausführungen entschieden für not- 
wendig, um ein klare3 Bild darüber zu geben, wie unter- 
schiedlich in den einzelnen Kommissionen die Sache ge- 
handhabt wird. 
Vorst. Michelet: Es ist inzwischen ein Antrag des 
Herrn Kollegen Ladewig eingegangen: 
ven Magistrat zu ersuchen, den Antrag der gemischten 
Deputation für die Regelung der Unterstüßung der 
Familien der Kriegsteilnehmer zur Vorberatung zu 
Übermeisen. 
Vorst. Michelet: I< habe es Ihnen nicht unter- 
sagt, sondern ich habe nur gesagt, Sie möchten, was Sie 
zu verlesen haben, so furz wie möglich machen. 
Stadtv, Hinte: Ic<h werde also mit dieser Ver- 
lesung aufhören, I< kann nur sagen, daß in einem Falle 
ein Hausbesißer, der seine Häuser in drei verschiedenen 
Kommissionen zu liegen hat, drei verschiedene Anträge 
zum. Teil abgelehnt, zum Teil genehmigt erhalten hat; in 
einer Kommission ist man soweit gegangen, die Unter- 
stüßung nicht dem Hauswirt auszuzahlen, sondern dem 
Mieter zu überweisen. Das ist ein Zustand, der meiner 
Veberzeugung nach nicht sein soll. 
" M. H, wir haben nun den Antrag gestellt, von der 
Anrechnung eines Verdienstes überhaupt Abstand zu 
nehmen, um eine einheitliche Handhabe bei der Frage der 
Kriegzunterstüßung herbeizuführen. Die Frauen, die 
wirklich einen höheren Arbeit3verdienst haben, haben ent- 
sprechend auch eine längere Arbeits8zeit, wie ich schon 
ausgeführt habe. Der Verdienst in der Munitionsfabrik 
in Spandau beträgt für die Stunde 71 5; das wäre bei 
neunstündiger Arbeit3zeit ein Wochenverdienst von 36 bis 
37 4%. Wenn also die Frauen 50 16 verdienen, so haben 
sie 11 ind 12 Stunden Arbeit zu leisten; ja, nach einem 
Bericht der Gewerbeinspektion haben wir eine ganze An- 
Stadtv, Ladewig: Meine verehrten Herren, ic) 
könnte mir sehr wohl denken, daß die Unterstüßung für 
die Familien der Kriegsteilnehmer so geordnet würde, 
daß ohne Unterschied, ob ein Bedürfnis vorliegt ode 
nicht, jede Frau, deren Mann draußen ist, jedes Kind, 
dessen Vater draußen ist, eine bestimmte Unterstüßung 
von Staat oder Reich zu erhalten hätte. Z< könnt! 
auch eine solche Regelung sehr wohl verstehen und würd! 
nicht verkennen, daß es manchen Grund für eine sold! 
Regelung geben würde. Indessen hat eine solche Regelun 
bei uns nicht stattgefunden; bei uns ist geseßlich di! 
Unterstübung der Familien der Kriegsteilnehmer abhängig 
gemacht von dem Bedürfnis, Wir müssen uns nach Den 
Gesehen richten und können darüber hinaus nicht vo 
gehen. De3halb ist zu meinem Bedauern der zweite Teil 
des Antrages der Herren Kollegen Barenthin und OG“ 
nossen, weil ungeseßlich, für uns nicht annehmbax. Dt 
zweite Teil des Antrages v'rlangt, daß eine Anrechnung 
des Tagesverdiensies überhaupt nicht stattfinden soll. 
Das ist eben bei uns ungesezlich, weil, wenn der Arbeits
	        

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