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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 37.1910 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Subseries:
Teil 1, Hauptverwaltungsamt, Hauptpersonalamt
Other titles:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Allgemeine Verwaltung
Publication:
Berlin 1944
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1922-1944
Scope:
Online-Ressource
ZDB-ID:
3055094-4 ZDB
Succeeding Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1-2
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1936
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Note:
Fehlende Seiten: 518-519
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434422
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
9. Mai 1936
Publication:
, 1936-05-09

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 37.1910 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordnetenversammlung für das Jahr 1910
  • No. 1, 6. Januar 1910
  • No. 2, 18. Januar 1910
  • No. 3, 20. Januar 1910
  • No. 4, 3. Februar 1910
  • No. 5, 10. Februar 1910
  • No. 6, 17. Februar 1910
  • No. 7, 24. Februar 1910
  • No. 8, 3. März 1910
  • No. 9, 10. März 1910
  • No. 10, 17. März 1910
  • No. 11, 23. März 1910
  • No. 12, 30. März 1910
  • No. 13, 7. April 1910
  • No. 14, 14. April 1910
  • No. 15, 21. April 1910
  • No. 16, 4. Mai 1910
  • No. 17, 12. Mai 1910
  • No. 18, 26. Mai 1910
  • No. 19, 2. Juni 1910
  • No. 20, 9. Juni 1910
  • No. 21, 16. Juni 1910
  • No. 22, 23. Juni 1910
  • No. 23, 30. Juni 1910
  • No. 24, 8. September 1910
  • No. 25, 15. September 1910
  • No. 26, 29. September 1910
  • No. 27, 6. Oktober 1910
  • No. 28, 20. Oktober 1910
  • No. 29, 27. Oktober 1910
  • No. 30, 3. November 1910
  • No. 31, 10. November 1910
  • No. 32, 17. November 1910
  • No. 33, 24. November 1910
  • No. 35, 8. Dezember 1910
  • No. 36, 15. Dezember 1910
  • No. 37, 22. Dezember 1910

Full text

läuft, nicht weiter gediehen ist. Ich schließe mich aus vollem Herzen 
den Worten des Herrn Kollegen Körte an und bin erfreut, daß die 
Vorlage nicht erst an einen Ausschuß überwiesen werden soll. 
In den wesentlichsten Punkten ist ja den Wünschen der Kranken 
hausdeputation nunmehr Rechnung getragen worden. Ich will nur 
noch mit kurzen Worten sagen, wie notwendig die Sache ist. Die 
Zustände in dem Kinderkrankenhaus schreien zum Himmel! Wir haben 
vor wenigen Tagen durch eine Zusammenstellung der in der Zeit 
vom 1. April 1909 bis zum 31. März 1910 Abgewiesenen erfahren, 
daß von den in Berlin wohnhaften kranken Kindern 549 in einem 
Jahr abgewiesen werden mußten. Im Vierteljahr Januar bis 
März 1910 sind allein 148 Kinder aus Berlin, außerdem noch 70 
Kinder von außerhalb abgewiesen worden. Die Zahlen beweisen doch 
besser als alle andern Argumente, wie notwendig der Neubau ist. 
Ich möchte also dringend bitten, unser verehrter Herr Geheimrat 
Hoffmann möchte bei dieser Sache etwas aus sich herausgehen und 
so sehr, wie es in seinen Kräften steht, die Erledigung beschleunigen. 
Es handelt sich doch schließlich um arme Kinder, denen wir nicht 
wehren wollen, zu uns zu kommen. 
(Bravo!) 
, (Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats, 
wie folgt: 
Die Versammlung genehmigt die Vorentwürfe: 
a) zum Pavillon für Gonorrhoe und Exantheme sowie zum 
Pavillon für Syphilis, 
b) zum Kessel- und Maschinenhaus, 
c) zum Umbau des alten Kesselhauses in ein Waschhaus, 
d) zu den Umwährungen 
für das Kaiser und Kaiserin Friedrich Kinderkrankenhaus sowie den 
Gcsamtkostenüberschlag in Höhe von insgesamt 1 947 400 Jt und 
sieht der Vorlegung der speziellen Entwürfe für die genannten 
Bauten entgegen.) 
Vorsteher Michelst: Nr. 18 bis 28 der Tagesordnung sind 
Rechnungssachen; ich beantrage, sie gemeinsam zu beraten. 
(Zustimmung.) 
Achtzehnter bis dreiundzwanzigster Gegenstand der Tagesordnung: 
Rechnung der Spezialverwaltung 39 — Irrenanstalt Herz 
berge — für 1908. — Vorlage 414. 
Rechnung der Spezialverwaltung 33 — Heimstätten für 
Genesende und verschiedene Einrichtungen für die öffentliche 
Gesundheitspflege — für 1908. — Vorlage 415. 
Rechnung der Spezialverwaltung 43 A — Strahenreinigung 
und Besprengung — für 1908. — Vorlage 416. 
Rechnung der Spezialverwaltung 43 — Gemeindefriedhöfe — 
für 1908. — Vorlage 417. 
Baurechnung Nr. 3 015, betreffend den Neubau des Mär 
kischen Provinzialmuseums — VII. Stück. — Vorlage 418. 
Rechnung, betreffend die Sublevationskasse für 1908. — 
Vorlage 419. 
Ich beantrage die Ueberweisung der Gegenstände au den Rechnungs- 
ausschuß. 
(Die Versammlung beschließt demgemäß.) 
Wir kommen jetzt zu der Beratung des anfangs der Sitzung 
verlesenen 
dringlichen Antrages, betreffend die Entlassung aus den 
städtischen Irrenanstalten. 
Antragsteller Stadtverordneter Dr. Cohn: Meine Herren, 
die Angelegenheit, die diesen Antrag zur Entstehung gebracht hat, ist 
in den letzten Wochen lebhaft in der Oeffentlichkeit verhandelt worden. 
Es haben sich die größten Zeitungen des In- und des Auslandes 
damit beschäftigt, und das preußische Abgeordnetenhaus hat einen 
beträchtlichen Teil seiner gestrigen Beratungen der Sache des Russen 
Mirski-Ter Petrosow gewidmet. Aber auch die Stadt Berlin hat 
durchaus Anlaß, diesen Fall in den Kreis ihrer Erörterungen in der 
Stadtverordnetenversammlung zu ziehen. Damit aber klar werde, 
welche Faktoren der städtischen Verwaltung an der Erörterung dieser 
Sache beteiligt sind, wird mit einigen Worten auf die Vorgeschichte 
einzugehen sein. 
Im November 1907 wurde in Berlin ein Mann verhaftet, der 
sich zuerst Mirski nannte, und dessen richtiger Name später als Semen 
Arschakoff Ter Petrosow ermittelt wurde. Im Besitze dieses Mannes 
wurde ein Koffer gefunden, der in einem etwas verborgenen Fache 
Sprengkapseln als Inhalt besaß, nicht Sprengstoffe im gewöhnlichen 
Wortsinn, sondern Zündkapseln, wie sie in Bergwerken verwendet 
werden, um größere Massen von Sprengstoffen in Bewegung zu 
setzen. Dem Manne ist der Prozeß gemacht worden wegen Verletzung 
des Sprengstoffgesetzes', es ist aber zu einer materiellen Entscheidung 
nicht gekommen, denn nachdem die Untersuchung mehrere Monate 
gedauert hatte, zeigten sich bei ihm Spuren von Geistesstörung. Die 
erste Verhandlung vor dem Schwurgericht im April 1908 mußte unter 
brochen werden, da der Gerichtsarzt Medizinalrat Dr. Hoffmann 
erklärte, der Angeklagte sei nicht verhandlungsfähig und zeige Zeichen 
von Geistesstörung. Darauf wurde Ter Petrosow in die städtische 
Irrenanstalt Dalldorf gebracht und blieb dort eine Anzahl von 
Monaten, bis der Polizeibehörde Dalldorf nicht sicher genug für diesen 
„schweren Verbrecher" erschien. Sie hielt die Anstalt in Buch für 
die geeignetere, der Mann wurde dorthin überführt: mitgegeben wurde 
ihm von Dalldorf das Gutachten der Aerzte, daß er sich in einer Geistes 
störung befinde, deren Ende nicht abzusehen sei. In Buch wurde der Manu 
bis Februar 1909 festgehalten. Es zeigten sich vermeintliche Anzeichen 
der Besserung, es wurde wieder ein Termin zur Hauptverhandlung 
angesetzt, aber vergebens: denn bei der Ueberführung von Buch nach 
Berlin bekam er einen Tobsuchtsanfall, und der Termin mußte ab 
bestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat allmählich bei dieser 
Sachlage die Lust verloren, sich weiter mit dieser Anklage zu be 
schäftigen. Es ist nach unserer Strafprozeßordnung möglich, in einem 
solchen Falle, wenn der Täter nach der Tat in Geisteskrankheit ver 
fällt, das Verfahren „vorläufig" einzustellen. Aus dem „vorläufig" 
ist nun in Deutschland eine definitive Einstellung geworden. Die 
Staatsanwaltschaft beschaffte sich in der Folge von der Irrenanstalt 
Buch ein neues Gutachten, außer der schon von den Medizinalräten 
Hoffmann und Dr. Leppmann erstatteten, und auf Grund dieses Gut 
achtens beantragte die Staatsanwaltschaft beim Gericht die vorläufige 
Einstellung des Strafverfahrens. Das Gutachten sprach sich dahin 
aus, daß der Mann absolut nicht imstande sei, wegen seiner schweren 
Geistesstörung eine gerichtliche Verhandlung zu überstehen, geschweige 
die Vollstreckung einer Strafe, ja. daß er, wie sich der Oberarzt Dr. 
Werner von Buch ausdrückte, gar nicht mehr die Fähigkeit habe, die 
praktische und sittliche Bedeutung der Strafe zu begreifen, daher nicht 
Objekt der Strafrechtspflege mehr sein könne. Das Gericht beschloß 
entsprechend dem Antrage der Staatsanwaltschaft, das Verfahren ein 
zustellen. 
Welche Rechtslage nun für diesen unglücklichen Kranken entstand, 
das will ich aus der heutigen Erörterung ausscheiden; es könnte das 
sehr weit führen, und es interessiert nicht so sehr für die spezielle Frage, 
die uns heute zu beschäftigen hat. 
Das Polizeipräsidium stellte sich — ob mit Recht oder Unrecht, 
bleibe unerörtert — auf den Standpunkt, der Mann gehöre von jetzt 
ab ihm, es habe über den Mann zu verfügen und über seinen künf 
tigen Aufenthaltsort zu befinden. Als der Mann geisteskrank geworden 
war. beantragte ich, nachdem ich ihn früher verteidigt habe, beim 
Vormundschaftsgericht Berlin, diesem Kranken einen Pfleger zu bestellen, 
der ihn den Behörden gegenüber vertrete und auch seine Vermögens- 
interessen wahrzunehmen' habe. Es war nämlich bei ihm bei der 
Verhaftung eine Geldsumme von nahezu 1000 Ji gefunden worden. 
Das Gericht gab dem Antrage statt, ernannte mich zum Pfleger und 
gab mir den Pflichtenkreis, mit den Behörden über die künftige Unter 
bringung des Mannes zu verhandeln und auch seine Vermögens 
interessen wahrzunehmen. Ich habe sowohl der städtischen Irren- 
anstalt Buch wie auch gleichzeitig dem königlichen Polizeipräsidium 
unter Ueberreichung der gerichtlich ausgefertigten Pflegschaftsbestallung 
meine Anträge als Pfleger gestellt und habe lebhafte Verhandlungen 
mit dem Polizeipräsidium geführt über die künftige Unterbringung 
dee Mannes. Ich habe wiederholt mit dem Direktor der Irrenanstalt 
Buch darüber verhandelt und über seinen Gesundheitszustand mich 
ausgesprochen. 
Meinen Anträgen an das Polizeipräsidium, nachdem das Straf 
verfahren erledigt sei, mir als dem gesetzlichen Vertreter den Mann 
auszuantworten, wobei ich selbstverständlich die Verpflichtung über 
nahm, ihn gefahrlos in eine Anstalt unterzubringen, die nicht gerade 
Buch zu sein brauchte, sondern vielleicht die Maison de Sante 
oder vielleicht eine andere Anstalt, begegnete das Polizeipräsidium 
Berlin schlankweg abweisend. Die Sache hatte für das Polizei 
präsidium allmählich — vielleicht schon von Ansang an — eine 
Bedeutung angenommen, die weit über den Rahmen des einzelnen 
Falles eines in Berlin verhafteten Ausländers hinausging. Welcher 
Art diese Bedeutung war, und worauf das Polizeipräsidium sein 
ganz besonderes Interesse an der Sache begründete, wird einem klar. 
wenn man die Gerichtsakten kennt. Die höchsten russischen Behörden, 
die unserer Polizei von je her ganz besonders imponieren, das 
russische Ministerium des Innern und andere Zentralbehörden, be 
mühten sich in Briefen an den Polizeipräsidenten in Berlin um die 
Person dieses Semen Arschakoff Ter Petrosow, und das Polizei 
präsidium, gefällig, wie es ja nicht nur gegen die Berliner Bürger 
ist, sondern noch viel mehr gegen ausländische Behörden, verschloß 
sich diesen Anregungen nicht und hat die ganze Aktion, die es in 
dieser Sache geführt hat. von Anfang an mit der Absicht geführt, 
den Ter Petrosow, sei es als bestraftes, sei es als unbestraftes 
Subjekt nach Rußland zurückzuführen. Wurde er von den Gerichten 
verurteilt, so war die Polizei entschlossen — das ergibt sich aus den 
Akten — den Mann nach der Abbüßung seiner Strafe nicht zu ent 
lassen, sondern ihn als einen Ausländer, für den kein Schutz der 
persönlichen Freiheit besteht, nach Rußland auszuliefern: wurde er 
nicht bestraft, so nahm die Polizei den bequemen Standpunkt ein. er
	        

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