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Die Kaiser Wilhelm-Gedächtniss-Kirche / Mirbach, Ernst von (Public Domain)

Bibliographic data

Monograph

Author:
Mirbach, Ernst von
Title:
Die Kaiser Wilhelm-Gedächtniss-Kirche : dem engeren Ausschuß des Evangelisch-kirchlichen Hülfsvereins, dem Vorstande des Kirchenbauvereins, der Gemeinde, den Freunden und Förderern des Kirchbaues, zum 22. März 1897
Publication:
Berlin: Ernst Siegfried Mittler und Sohn, 1897
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Scope:
VI, 265 Seiten
Keywords:
Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche Berlin ; Evangelischer Kirchenbauverein
Berlin:
B 642 Kirche. Religion: Einzelne evangelische Gemeinden
DDC Group:
230 Theologie, Christentum
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15443192
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 642 Kai 1 a
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
VIII. Die Baukosten

Contents

Table of contents

  • Die Kaiser Wilhelm-Gedächtniss-Kirche / Mirbach, Ernst von (Public Domain)
  • Cover front
  • Abbildung: Aufschrift seiner Majestät des Kaisers und Königs auf ein Bild mit der Vorderansicht der Kaiser Wilhelm-Gedächtniß-Kirche
  • Abbildung: Aufschrift Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin auf ein Bild mit der Choransicht der Kaiser Wilhelm-Gedächtniß-Kirche
  • Title page
  • Abbildung: Siegel des Evangelisch-Kirchlichen Hülfsvereins
  • Abbildung: Siegel des Evangelischen Kirchenbau-Vereins für Berlin
  • Siegel der Erlöserkirche zu Rummelsburg und der Erlöserkirche zu Potsdam
  • Preface
  • Contents
  • I. Der Evangelisch-kirchliche Hülfsverein und der Kirchenbauverein
  • Tabelle: Die Evangelischen, einschließlich Sektirer, in den evangelischen Parochien Berlins (mit Charlottenburg, Schöneberg und Wilmersdorf) am 1. Dezember 1890 und 2. Dezember 1895
  • II. Die ersten Unterhandlungen über den Bau einer Kaiser Wilhelm-Gedächtniß-Kirche. Der Bauplatz. Der erste Aufruf
  • Abbildungen: Kaiser Wilhelm-Gedaechtniss-Kirche
  • III. Die Grundsteinlegung am Palmsonntage, den 22. März 1891
  • IV. Baubericht des Königlichen Baurathes f. Schwechten
  • Grundriss: Kaiser Wilhelm-Gedaechtniss-Kirche. Grundriss zum Erdgeschoss
  • Grundriss: Kaiser Wilhelm-Gedaechtniss-Kirche. Grundriss in Höhen der Emporen
  • V. Der 1. September und der 24. Dezember 1893
  • VI. Die Glocken
  • Fotografie: Die Glocken der Kaiser Wilhelm-Gedächtniß-Kirche. Berlin, 1.-4. Juni 1895
  • Fotografie: D-Glocke. Königin Luise-Kaiser Wilhelm I.
  • VII. Die Einweihung am 1. September 1895
  • Fotografien: Die beiden Denkmünzen zur Einweihung der Kirche
  • VIII. Die Baukosten
  • Abbildung: Erster Entwurf
  • Abbildung: Zweiter Entwurf
  • Abbildung: Dritter Entwurf
  • IX. Die Beschaffung der Mittel
  • X. Die Beschreibung der Kirche
  • Abbildung: Der Altar
  • XI. Begründung der Kaiser Wilhelm-Parochie
  • XII. Vaterländische und kirchliche Erinnerungstage aus 1895, 1896, 1897
  • Der 100jährige Geburtstag Kaisers Wilhelm des Großen am 22. März 1897
  • Cover back
  • ColorChart

Full text

Bauwerks im Einklang stehende Ausstattung undenkbar sind. Selbstverständlich können 
Anschläge für die Ausstattung nur dann eine feste Grundlage bieten, wenn vorher 
durch eingehende Verhandlungen so bestimmt als möglich festgestellt ist, wie die 
Kirche ausgestattet werden soll. Mit den Entwürfen und Kostenanschlägen für den 
eigentlichen Bau kommt man verhältnißmäßig schnell zu bestimmten Abmachungen. 
Mit der Ausführung der inneren Einrichtung wird jedoch erst in einem späteren 
Zeitraum des Baues begonnen, und erfahrungsmäßig veranlaßt stets erst während 
der Bauzeit die Freude an der emporwachsenden Kirche selbst die ärmste Gemeinde, 
Zuwendungen aller Art für eine schöne innere Ausstattung zu machen, und es 
gestaltet sich dann die innere Einrichtung meist werthvoller, als sie ursprünglich 
geplant war. Danach hat der Architekt genau zu prüfen, in wie weit er durch die 
Stiftungen das Innere werthvoller herstellen kann, und muß der Gemeinde für 
jedes einzelne Stück genaue Berechnungen zur Genehmigung vorlegen. Dasselbe gilt 
auch, wo etwa für den äußeren Bau eine reichere Ausstattung gewünscht wird. Es muß 
unter allen Umständen verlangt werden, daß der Kostenanschlag Alles in dem richtigen 
Umfang vorsieht. Ist dies der Fall, so werden die späteren Klagen, welche man vielfach 
hört, es sei zu theuer gebaut, oder man habe sich die Ausführung anders, nament—⸗ 
lich reicher und schöner gedacht, nicht mehr vorkommen. Der Architekt muß die 
Bemeinde vor solchen Enttäuschungen schützen; er muß derselben an dem Beispiel 
ähnlicher Kirchbauten klar machen, was und wie er bauen will, und muß solche 
Bauten vorführen, die als Muster und Vorbild dienen können. Auf diese Weise 
wächst die Gemeinde allmählich in das Verständniß für die technischen Erfordernisse, 
die bei dem Bau in Betracht kommen, hinein, und der Architekt lernt die für ihn 
und seine Thätigkeit maßgebenden Wünsche der Interessenten kennen. 
Auch ist bei dieser Gelegenheit noch eines Uebelstandes zu gedenken, dessen 
endgültige Beseitigung dringend erwünscht wäre. Die Behörden befolgen den 
Brauch, daß sie die von Seiner Majestät dem Kaiser für einen Kirchbau bewilligten 
Bnadengeschenke nicht in der bestimmten Höhe, sondern „bis zu der bestimmten Höhe“ 
auszahlen. Man beabsichtigt damit, daß die etwaigen Ersparnisse an einem Kirchbau 
dem Fiskus zu Gute kommen sollen, d. h., daß das Gnadengeschenk um die Höhe 
der Ersparnisse vermindert wird. Aber die Folge davon ist, daß die während des 
Baues von Gemeindemitgliedern zur Verschönerung der Kirche eingehenden Zuwen— 
dungen zu nicht geringem Theile als Ersparnisse von den festgesetzten Gesammtkkosten 
abgerechnet und von dem Gnadengeschenke abgezogen werden. Es leuchtet ein, wie 
durch eine solche Entziehung einmal eine schöne Ausschmückung einer Kirche wesentlich 
heeinträchtigt, vor Allem aber die Opferfreudigkeit in einer Gemeinde vollständig 
gJelähmt wird. Es müssen deshalb die gewährten Gnadengeschenke, wie dies bei den 
Zerliner Bauten in letzter Zeit, aber immer erst auf Grund besonderer Anträge, 
zeschehen ist, grundsätzlich in voller Höhe ausgezahlt werden, zumal die Vorschläge 
üͤber die Höhe, sowie die Kontrole über ihre Verwendung dem Staate zustehen. 
Als der Bau der Kaiser Wilhelm-Gedächtniß-Kirche beschlossen war, wurden in 
Berlin, wie fast überall im Norden der Monarchie, allgemein als Material zu Kirch— 
zauten Ziegel verwendet. So war man Anfangs auch der Ansicht, die Gedächtniß—
	        

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