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Geschichte der Gründung und der ersten fünfzig Jahre der St. Matthäus-Kirche zu Berlin (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Geschichte der Gründung und der ersten fünfzig Jahre der St. Matthäus-Kirche zu Berlin (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Geschichte der Gründung und der ersten fünfzig Jahre der St. Matthäus-Kirche zu Berlin / im Auftrage der Gemeindeorgane dargestellt zur Feier des Kirchweihfestes am Sonntage Rogate 1896
Sonstige Beteiligte:
St. Matthäus-Kirche Berlin
Erschienen:
Berlin: Wiegandt und Grieben, 1896
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Umfang:
116 Seiten
Schlagworte:
Geschichte 1842-1896 ; Berlin
Berlin:
B 642 Kirche. Religion: Einzelne evangelische Gemeinden
Dewey-Dezimalklassifikation:
230 Theologie, Christentum
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15438104
Sammlung:
Religion
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 642 Mat 2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Die Parochie. Bekenntnißstand

Schnellzugriff

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  • Geschichte der Gründung und der ersten fünfzig Jahre der St. Matthäus-Kirche zu Berlin (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Abbildung: St. Matthäus-Kirche zu Berlin
  • Vormerkung
  • Gründung der Gemeinde. Die Kirche
  • Die Parochie. Bekenntnißstand
  • Die Pfarrhäuser
  • Die Pfarrer, Diakonen und Hülfsgeistlichen
  • Büchsel-Stiftung
  • Sonstige Kirchenbeamte
  • Die Gemeinde-Organe
  • Die Gottesdienste und sonstige kirchliche Einrichtungen. Armenpflege. Innere Mission. Vereine
  • St. Matthäus-Stift
  • Legate und Schenkungen an St. Matthäus. Todtenschilder in der Kirche
  • St. Lukas. Geschenke zur Erbauung anderer Kirchen und an christliche Vereine
  • Stolgebühren. Etwas Statistik. Kirchenkasse
  • Die Kirchhöfe
  • Abschluß der Verwaltung des Kirchhofs
  • Schluß
  • Anlage 1. Zum näheren Verständniß des Altargemäldes der St. Matthäus-Kirche, den Oster- und Auferstehungsmorgen in drei Abtheilungen vorstellend, von Professor C. Hermann
  • Anlage 2. Die erste Eintragung in das Kirchenbuch von St. Matthäus
  • Berichtigungen
  • Werbung
  • Farbkarte

Volltext

7* 
Dreifaltigkeitsltirche waren ursprünglich zwei gesonderte evangelische Ge— 
meinden, eine lutherische und eine reformirte, eingekircht, und beide wurden 
durch ein Unions-Statut vom *t. März 1822 zu einer ungetrennten 
evangelischen Gemeinde verenigt In dem Entwurfe eines Statuts für 
Matthäus, welchen die Repräsentanten im Einverständnisse mit dem 
Pfarrer, unterm 11. Februar 1852 dem Konsistorium zur Bestätigung 
überreichten, wurde demnach auch anerkannt, daß die St. Matthäus⸗ 
Gemeinde gleichfalls eine ungetrennte evangelische Gemeinde bilde, in 
welcher die Glieder der beiden Bekenntnisse, bei fortdauernder Geltung 
der herkömmlichen Bekenntnißschriften jeder der beiden Konfessionen fuͤr 
ihre Angehörigen, einander gleichberechtigt sind. Es wurde hieraus die 
Bestimmung gefolgert, daß auch der Pfarrer, welcher sein Amt zum 
Heil und Segen der ganzen Gemeinde zu verwalten habe, sich nur zu 
einer dieser beiden Konfessionen bekennen könne. Der Evangelische 
Ober-Kirchenrath erklärte sich aber mit dieser Festsetzung nicht einver— 
standen, weil dadurch die Möglichkeit ausgeschlossen wäre, daß ein 
Pfarrer angestellt würde, welcher sich an den Konsensus beider Kon— 
fessionen hält. An diesem Bedenken scheiterten die Verhandlungen über 
das Statut, und das Provisorinm wurde bis zur Einführung der all— 
gemeinen kirchlichen Gemeindeordnung fortgesetzt. Dabei ist es auch 
bisher verblieben. Uebrigens sind ungeachtet der Unklarheit des formell 
rechtlichen Bekenntnißstandes der Gemeinde konfessionelle Schwierigkeiten 
hier durchaus nicht vorgekommen, und die Pfarrer, welche für ihre 
Person dem lutherischen Bekenntniß mit ganzer Entschiedenheit zugethan 
varen, haben auf diesem Grunde im evangelischen Geiste das Reich 
GBottes in der Gemeinde während der verflossenen 50 Jahre in vollem 
Frieden bauen und pflegen dürfen. Schon bei seiner Berufung hatte 
der erste Pfarrer erklärt, daß er nur auf Grund und gemäß der Augs— 
burgischen Konfession, und zwar der invariata, predigen und das Pfarranit 
verwalten könne. Ein ähnliches Bekenntniß legte der Nachfolger des 
ersten Pfarrers bei seiner Einführung ab. 
Ddie Rnaarrhäuser. 
Dem ersten Pfarrer war bei seiner Berufung die baldige Er— 
srichtung einer Dienstwohnung zugesagt. Mit Recht sah derselbe eine 
folche als die Bedingung einer ruhigen und ungestörten Wirksamkeit 
an. Bei seiner Ankunft war es ihm nur mit Mühe gelungen, ziemlich 
ern von der Kirche, in der Linkstraße Nr. 4, eine Wohnung zu
	        

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