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Moderne Ketzergerichte / Vogtherr, Ewald (Public Domain)

Bibliographic data

Monograph

Author:
Vogtherr, Ewald
Title:
Moderne Ketzergerichte : ein Schul- und Ideen-Kampf der freireligiösen Gemeinde zu Berlin / geschildert von E. Vogtherr
Publication:
Berlin: Kommissionsverlag von W. Rubenow, [1890]
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Scope:
108 Seiten
Keywords:
Geschichte 1890 ; Berlin
Berlin:
B 668 Kirche. Religion: Andere Religionsgemeinschaften
DDC Group:
290 Andere Religionen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15438328
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 668 Frei 2
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
10. Zweites Ketzergericht

Contents

Table of contents

  • Moderne Ketzergerichte / Vogtherr, Ewald (Public Domain)
  • Title page
  • Grundsätze der freireligiösen Gemeinde zu Berlin
  • Contents
  • Preface
  • 1. Rückblicke
  • 2. Fromme Denunzianten
  • 3. Die Kirchenglocken und andere Heilige
  • 4. Das Strafgericht
  • 5. Erstes hochnothpeinliches Ketzergericht
  • 6. Verschiedene Wirkungen
  • 7. Staatsretter allerorten
  • 8. Nicht Sache der Polizei
  • 9. Ein komischer Zwischenfall
  • 10. Zweites Ketzergericht
  • 11. Nach neun Monaten
  • 12. Gegenwärtiges und Künftiges
  • ColorChart

Full text

diese Strafandrohung zu Unrecht bestände. Hier also fällt auch 
dieser „schwerwiegende“ weitere Grund des Herrn Berichterstatters fort. 
Was die Lehre der freireligiösen Gemeinde selbst betrifft, d. h. 
die Verantwortung, welche der Magistrat und die Versammlung da— 
durch zu übernehmen meinen, daß sie der freireligiösen Gemeinde 
Schulräume überlassen, — eine Verantwortung, die, wie der Herr 
Berichterstatter sich ausdrückte, dafür besteht, daß nur anerkannte 
gute Lehren darin geduldet werden dürfen, so meine ich, ist gleichfalls 
dieses Urtheil sehr einseitig, denn viele andere, z. B. die etwa 5 bis 
6000 Angehörigen der freireligiösen Gemeinde sind eben der Ansicht, 
daß ihre Lehren und Anschauungen gute sind. Wenn der Herr Be— 
richterstatter oder irgend welche andere Herren in der Versammlung 
anderer Meinung sind, so steht Meinung gegen Meinung. Aber das 
sind keine Gründe, die hier maßgebend sein können. 
Was nun die Ausführungen in Bezug auf andere Religions— 
gemeinschaften betrifft, welche gleich der freireligiösen Gemeinde eben— 
falls aus der Kirche ausgeschieden sind und einen Anspruch hätten 
auf die Wohlthaten der Stadt, so möchte ich erwidern, daß sie aller— 
dings den gleichen Anspruch haben nach meiner Meinung. Ich glaube, 
wenn eine andere Religionsgesellschaft käme, so würde ich mich ebenso 
bereit finden, den Methodisten und Irvingianern z. B. eine Unter— 
stützung zu Theil werden zu lassen, wie wir auch den Protestanten, 
Katholiken und Juden und hoffentlich auch den Freireligiösen sie zu 
Theil werden lassen. 
Die Anträge nun, welche dahin zielen, den Antrag des Petitions— 
ausschusses abzulehnen, d. h. die Petition dem Magistrat zur Be— 
rücksichtigung zu überweisen, haben ihrem Wortlaut nach verzichtet 
auf die Befürwortung des Theils der Petition, welcher die Bewilli— 
gung einer Geldunterstützung wünscht. Nun, m. H., es ist dafür 
nicht etwa der Grund maßgebend gewesen, daß man — wenigstens 
darf ich das von meinen Freunden und von mir sagen, daß man 
eine Berechtigung auf eine solche Geldunterstützung der Gemeinde ab— 
ipricht. Das hat uns ganz und gar nicht dazu bewogen, sondern 
wir haben die Empfindung gehabt, daß für diesen Theil der Petition 
keine Mehrheit zu finden sein wird, und daß der freireligiösen Ge— 
meinde schon dadurch gedient sein wird, wenn ihr der andere Wunsch 
der Petition erfüllt werden sollte. 
Im Uebrigen ist dieser Wunsch in Bezug auf die Geldunter— 
srützung durchaus kein unberechtigter, schon deshalb, weil sie auch den 
meisten anderen Religionsgesellschaften zu Theil wird und außerdem 
zu Theil wird einer ganzen Reihe von Bildungsvereinen, um deren 
äußeres und inneres Wirken die Stadtgemeinde sich auch nicht kümmern 
kann. Ich erinnere z. B. an die Gesellschast „Urania“, die Humboldt— 
Akademie, den Handwerker-Verein u. dgl. mehr. Es ist durchaus 
rühmenswerth und in meinen Augen selbswerständliche Pflicht, daß 
eine wohlhabende Stadtgemeinde derartige allgemein nützliche und auf 
Bildungszwecke abzielende Gesellschaften in jeder Weise unterstützt. 
Die Stadtgemeinde Berlin selbst hat ja auch speziell zur freireligiösen
	        

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