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Moderne Ketzergerichte / Vogtherr, Ewald (Public Domain)

Bibliographic data

Monograph

Author:
Vogtherr, Ewald
Title:
Moderne Ketzergerichte : ein Schul- und Ideen-Kampf der freireligiösen Gemeinde zu Berlin / geschildert von E. Vogtherr
Publication:
Berlin: Kommissionsverlag von W. Rubenow\, [1890]
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin\, 2021
Scope:
108 Seiten
Keywords:
Geschichte 1890 ; Berlin
Berlin:
B 668 Kirche. Religion: Andere Religionsgemeinschaften
DDC Group:
290 Andere Religionen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15438328
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 668 Frei 2
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Religion
APA (6th edition):
Vogtherr, E. (n.d.). Moderne Ketzergerichte.

Chapter

Title:
5. Erstes hochnothpeinliches Ketzergericht
Collection:
Religion
APA (6th edition):
5. Erstes hochnothpeinliches Ketzergericht. (n.d.).

Contents

Table of contents

  • Moderne Ketzergerichte / Vogtherr, Ewald (Public Domain)
  • Title page
  • Grundsätze der freireligiösen Gemeinde zu Berlin
  • Contents
  • Preface
  • 1. Rückblicke
  • 2. Fromme Denunzianten
  • 3. Die Kirchenglocken und andere Heilige
  • 4. Das Strafgericht
  • 5. Erstes hochnothpeinliches Ketzergericht
  • 6. Verschiedene Wirkungen
  • 7. Staatsretter allerorten
  • 8. Nicht Sache der Polizei
  • 9. Ein komischer Zwischenfall
  • 10. Zweites Ketzergericht
  • 11. Nach neun Monaten
  • 12. Gegenwärtiges und Künftiges
  • ColorChart

Full text

über den Antrag des Herrn Kalisch abzustimmen, und falls derselbe 
abgelehnt wird, in namentlicher Abstimmung über den Autrag des 
Ausschusses. Eventuell würden Sie auch über den Antrag des Herrn 
Kollegen Tutzauer abzustimmen haben. 
Stadtv. Dr. Irmer (zur Fragestellung): Ich verstehe das, 
was der Herr Vorsteher gesagt hat bezüglich des Antrages Kalisch so, 
daß wir abstimmen nur über denjenigen Theil des Antrages Kalisch, 
durch welchen sich dieser von dem Antrag des Petitionsausschusses 
unterscheidet, d. h. also über den Anfangssatz. 
Vorsteher: Nein, ich wollte im Ganzen abstimmen lassen, um 
eventuell die namentliche Abstimmung dadurch zu vermeiden. 
Stadv. Dr. Irmer (zur Fragestellungs: Ich glaube, dann 
kommt das Resultat der Meinung der Mehrheit nicht recht zum Vor— 
schein. Ich z. B. will für den Uebergang zur Tagesordnung stimmen, 
aber nicht fuür den Zusatz des Herrn Kalisch; ich bin deshalb in der 
üblen Lage, nicht zu wissen, wie ich mich bei der Abstimmung ver— 
halten soll. 
Stadtv. Dr. Neumann 1 (zur Fragestellung): Wenn der An— 
trag Kalisch zur Abstimmung kommt, so würde ich die Theilung der 
Abstimmung beantragen. 
Stadtv. Namslau (zur Fragestellung): Die beiden Anträge: 
der Ausschußantrag und der Antrag des Herrn Kollegen Kalisch 
anterscheiden sich doch nur dadurch, daß der eine die einfache Tages— 
ordnung, der andere die motivirte Tagesordnung beantragt. Nun 
entspricht es einem alten Herkommen, und ist auch in allen Parla— 
menten gute Sitte, daß der weitgehende Antrag, also der auf einfache 
Tagesordnung, zuerst zur Abstimmung kommen muß. Für diesen An— 
trag liegt der Antrag auf namentliche Abstimmung vor. Ich glaube, 
so gut die Absicht des Herrn Vorredners auch war, wir werden ihr 
nicht folgen können, sondern werden zuerst namentlich abstimmen 
müssen über den Antrag des Petitionsausschusses. 
Stadtv. Dr. Leo (zur Fragestellungs: M. H.! Wenn wir die 
einfache Tagesordnung angenommen haben, so können wir doch nicht 
noch eine motivirte Tagesordnung annehmen. (Geiterkeit.) 
Stadtv. Broemel (zur Fragestellung): Ich glaube, bei dieser 
Frage wird es doch wieder denjenigen, welche für den Antrag Kalisch 
stimmen wollen, aber nicht für die einfache Tagesordnung, unmöglich. 
ihre Ansicht zum Ausdruck zu bringen. Es ist wirklich nicht anders 
möglich, als den Antrag Kalisch als ein Amendement zu dem Aus— 
schußantrag zu behandeln, und da dieses Amendement sich nur da— 
durch unterscheidet, erstens, daß vorn ein Zusatz gemacht ist, und 
zweitens, daß es in dem zweiten Absatz heißt „auf Grund der ge— 
gebenen Aufklärung“, so würde es am pralktischsten sein, die Ab— 
stimmung so einzurichten, daß zunächst darüber abgestimmt wird, ob 
für den Fall der Annahme des Ausschußantrages in denselben hinein— 
gesetzt werden sollen, die einleitenden Worte des Antrages Kalisch 
und die Worte: „auf Grund der hier gegebenen Erklärungen“. Ich
	        

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