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Moderne Ketzergerichte / Vogtherr, Ewald (Public Domain)

Bibliographic data

Monograph

Author:
Vogtherr, Ewald
Title:
Moderne Ketzergerichte : ein Schul- und Ideen-Kampf der freireligiösen Gemeinde zu Berlin / geschildert von E. Vogtherr
Publication:
Berlin: Kommissionsverlag von W. Rubenow, [1890]
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Scope:
108 Seiten
Keywords:
Geschichte 1890 ; Berlin
Berlin:
B 668 Kirche. Religion: Andere Religionsgemeinschaften
DDC Group:
290 Andere Religionen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15438328
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 668 Frei 2
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
5. Erstes hochnothpeinliches Ketzergericht

Contents

Table of contents

  • Moderne Ketzergerichte / Vogtherr, Ewald (Public Domain)
  • Title page
  • Grundsätze der freireligiösen Gemeinde zu Berlin
  • Contents
  • Preface
  • 1. Rückblicke
  • 2. Fromme Denunzianten
  • 3. Die Kirchenglocken und andere Heilige
  • 4. Das Strafgericht
  • 5. Erstes hochnothpeinliches Ketzergericht
  • 6. Verschiedene Wirkungen
  • 7. Staatsretter allerorten
  • 8. Nicht Sache der Polizei
  • 9. Ein komischer Zwischenfall
  • 10. Zweites Ketzergericht
  • 11. Nach neun Monaten
  • 12. Gegenwärtiges und Künftiges
  • ColorChart

Full text

Schuldienst getreten ist. Ferner hätte es ihm bekannt sein können, 
daß der betreffende Jugendlehrer auf seinen Wunsch ein Zeugniß von 
dem Kgl. Kreisschulinspektor Herrn d'hargues aus dem Mai 1887 
erhielt, also aus den letzten Tagen seiner amtlichen Thätigkeit, ein 
Schreiben, welches in den schmeichelhaftesten Ausdrücken seine Lehr— 
thätigkeit, sein Lehrgeschick u. s. w. beurtheilt. Dieses Attest war mit 
Wissen des Herrn Stadtschulrath Bertram abgefaßt; also pädagogische 
Bedenken konnten somit rechtmäßig nicht erhoben werden. 
Wie steht es nun mit den politischen Bedenken? Wohin sollen 
wir denn kommen, wenn man verlangt, daß ein Lehrer nun auch das— 
jenige politische Bekenntniß hat, welches der Anstellende hat. Dann 
müßten wir Sozialdemokraten unter Umständen verlangen, daß sämmt— 
liche nichtsozialistische Lehrer Berlins abgesetzt werden, weil sie eben 
nicht Sozialdemokraten sind; dann müßte man verlangen, daß, wenn 
Sie nationalliberal oder konservativ einschwenken, wir mit unseren 
Lehrkräften diese Schwenkung mitmachen. 
Daß politische Bedenken gehegt wurden an dem Tage, von wel— 
chem ich spreche, leuchtet dadurch ein, daß Herr Stadtrath Schreiner 
äußerte, daß ein Einfluß von oben her ausgeübt würde, von der 
Kreuzzeitungspartei. Das ist eine Ansicht, welcher auch der Herr 
Stadtschulrath Bertram gehuldigt hat und wahrscheinlich auch heute 
noch huldigt; sonst könnten sich die Betreffenden heute nicht im Ein— 
vernehmen befinden. 
Wenn also der Berliner Magistrat, wenn die Schuldeputation 
einem Einfluß von Seiten der Krenuzzeitungspartei unterstellt ist, 
wenn sie dies selbst zugestehen durch ihre Vertreter, dann stellen sich 
doch die betreffenden Behörden ganz entschieden ein testimonium 
paupertatis aus, wie es erbärmlicher gar nicht gedacht werden kann. 
M. H., ebenso gut, wie man von einer Kreuzzeitungspartei sprechen 
kann, ebenso kann man auch von dem Einflusse einer Partei des 
Reichsboten sprechen; in der That ist darauf hingewiesen worden 
durch den Herrn Berichterstatter Siebmann. Es erschien im Juni v. J. 
ein ganz alberner Hetzartikel, der sich gegen die freie Gemeinde, zum 
Theil aber auch gegen die Berliner Kommunalbehörden richlete. 
Daraus darf man doch nicht folgern, wenn hier ein Druck geübt 
werden sollte auf die Ministerien, daß daraus die Berechtigung für 
den Berliner Magistrat und die Schuldeputation hervorgegangen sei, 
nachgiebig zu sein und wiederum weiter nach unten zu drücken und 
zu verletzen. 
Also, m. H., wenn nun auch alles das, wos vorgebracht ist von 
Seiten des Herrn Stadtrath Schreiner, auf Wahrheit beruht hätte, 
wenn das alles ganz unweigerlich, ganz leicht beweisbar gewesen wäre, 
wenn das alles begründet gewesen wäre, wenn der Mann, von dem 
hier die Rede ist, nun in der That der moralische, pädagogische und 
politische Verbrecher wäre, als welcher er von verschiedenen Rednern 
hingestellt ist, dann folgert daraus doch noch kein Verständiger, daß 
das, was an dem Betreffenden zu sühnen wäre, an 200 wohlgesitteten 
Kindern abgestraft werden müßte. Und das ist geschehen. Ferner,
	        

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