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Moderne Ketzergerichte / Vogtherr, Ewald (Public Domain)

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Bibliographic data

Full text: Moderne Ketzergerichte / Vogtherr, Ewald (Public Domain)

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Monograph

Author:
Vogtherr, Ewald
Title:
Moderne Ketzergerichte : ein Schul- und Ideen-Kampf der freireligiösen Gemeinde zu Berlin / geschildert von E. Vogtherr
Publication:
Berlin: Kommissionsverlag von W. Rubenow, [1890]
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Scope:
108 Seiten
Keywords:
Geschichte 1890 ; Berlin
Berlin:
B 668 Kirche. Religion: Andere Religionsgemeinschaften
DDC Group:
290 Andere Religionen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15438328
Collection:
Religion
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 668 Frei 2
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
4. Das Strafgericht

Contents

Table of contents

  • Moderne Ketzergerichte / Vogtherr, Ewald (Public Domain)
  • Title page
  • Grundsätze der freireligiösen Gemeinde zu Berlin
  • Contents
  • Preface
  • 1. Rückblicke
  • 2. Fromme Denunzianten
  • 3. Die Kirchenglocken und andere Heilige
  • 4. Das Strafgericht
  • 5. Erstes hochnothpeinliches Ketzergericht
  • 6. Verschiedene Wirkungen
  • 7. Staatsretter allerorten
  • 8. Nicht Sache der Polizei
  • 9. Ein komischer Zwischenfall
  • 10. Zweites Ketzergericht
  • 11. Nach neun Monaten
  • 12. Gegenwärtiges und Künftiges
  • ColorChart

Full text

Wenn wir es auch dankend anerkennen, daß uns die Behörden 
15 Jahre die Benutzung der Schulräume gestattet haben, so sehen 
wir doch in dieser plötzlichen Entziehung umsomehr eine Härte, aͤls 
über das Verhalten unserer Kinder bei Benutzung der Räume nie 
seitens der Behörden Klage geführt worden ist. Wir erinnern an 
die Benutzung der Schulräume seitens der Kirchengemeinde, der 
bielen Turnvereine, der Humboldtakademie u. s. w. Daß die 
städtischen Behörden der Gemeinde in den ersten Jahren ihres 
Bestehens mehrere Tausend Thaler Zuschuß gewährt haben, daß 
später aber jede nachgesuchte Beihilfe abgelehnt wurde, während 
die christlichen Gemeinden im Laufe dieser Heit Millionen be— 
kommen, sei nur kurz erwähnt. 
In der Hoffnung, daß die Verfüqgung bald aufgehoben wird, 
zeichnet hochachtungsvon 
Berlin, den 3. November 1880 Der Vorstand. 
Nach Verlauf von 14 Tagen war unter den Sonnenstrahlen 
stadtväterlicher Fürsorge folgende Frucht gereift: 
„Berlin, den 19. November 1888. 
Auf die Beschwerde vom 8. d. M. über die von der städtischen 
Schul⸗-Deputation angeordnete Entziehung der Erlaubniß zur Ve— 
nutzung von Gemeinde-Schulräumen behufs der Ertheilung von 
Religionsunterricht an Kinder der freireligiösen Gemeinde eröffnen 
wir Ihnen hiermit, daß wir dieser Verfügung der Schul-Deputation 
beitreten, und es daher bei der ausgesprochenen Kündigung verbleiben 
muß. Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
v. Forckenbeck.“ 
Damit endete das Vorspiel zu dem großen Kampfe, den dem— 
nächst die Ritter vom heiligen — Georg ausfechten sollten, —, wider 
Drachen und Ungethüm, wider Ketzer und Sünder und jegliches 
Gezücht des Teufels und der Höllen!“ 
5. Erstes hochnothpeinliches Ketergericht. 
Motto: 
Wie viele Männer sind heutzutage in 
potitischer (und sonstigerHinsicht ärgere 
Weiber und Klatschbasen, als die Weiber 
elbst, — und säßen besser hinter dem 
Heerde oder dem Spinnrocken als in 
den ernsten Rathsversammlungen der 
Männer! Büchner (Der Mensch). 
Für eine Gemeinschaft, die, wie die freireligiöse Gemeinde, sich im 
Verlauf von Jahrzehnten hat wiederholt der nichts weniger als 
wohlwollenden Kritik mächtiger Gegner aussetzen müssen, konnte es 
nicht schwer werden, sich mit ihren Wünschen an die Berliner Stadt— 
verordneten-Versammlung zu wenden. Ließ sich doch die letztere 
immer mit viel Behagen als eine „liberale“, als eine „freisinnige“ 
tituliren, was doch zum mindesten mußte voraussetzen lassen, daß sie
	        

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