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Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht (Rights reserved)

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Metadata: Hohenzollern-Jahrbuch / Seidel, Paul (Rights reserved) Ausgabe 4.1900 (Public Domain)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Monograph

Author:
Kriele, Martin
Title:
Die wirthschaftliche Bedeutung eines Grossschiffahrtsweges zwischen Berlin und der unteren Oder
Publication:
Berlin: Siemenroth & Troschel, 1898
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Scope:
28 Seiten
Note:
Als Manuscript gedruckt
Keywords:
Havel-Oder-Wasserstraße ; Vorgeschichte ; Wirtschaftlichkeitsrechnung
Berlin:
B 913 Schiff Verkehr: Binnenschiffahrt. Kanäle. Häfen. Schleusen
DDC Group:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15443118
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 913 Schiff 15
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
II. Besonderer Theil

Contents

Table of contents

  • Hohenzollern-Jahrbuch / Seidel, Paul (Rights reserved)
  • Ausgabe 4.1900 (Public Domain)
  • Cover
  • Festausgabe zur Zweihunderjährigen Jubelfeier der Preußischen Königskrone
  • Illustration: Tafel: König Friedrich I. auf dem Throne; Ölgemälde von F. W. Weidemann im Berliner Schlosse
  • Title page
  • Preface
  • Inhaltsangabe
  • Das Jubiläum der preußischen Königskrone / Koser, Reinhold (Public Domain)
  • Jugendgeschichte Friedrichs I. / Großmann, Julius (Public Domain)
  • Die auswärtige Politik des Kurfürsten Friedrich III. von Brandenburg, König Friedrich I. in Preußen / Berner, Ernst (Public Domain)
  • Königin Sophie Charlotte / Krauske, Otto (Public Domain)
  • Die Gründung des hohen Ordens vom Schwarzen Adler und die Königskrönung am 17. und 18. Januar 1701 in Königsberg in Ostpreußen / Seidel, Paul (Public Domain)
  • Das Kriegswesen unter König Friedrich I. / Jähns, Max (Public Domain)
  • Das geistige und wissenschaftliche Leben in Brandenburg-Preußen um das Jahr 1700 / Harnack, Adolf (Public Domain)
  • Einzug der Musen und Grazien in die Mark / Thouret, Georg (Public Domain)
  • Die bildenden Künste unter König Friedrich I. : I. Die Königliche Akademie der Künste zu Berlin / Oettingen, Wolfgang von (Public Domain)
  • Die bildenden Künste unter König Friedrich I. : II. Kunst und Künstler am Hofe / Seidel, Paul (Public Domain)
  • Staat und Gesellschaft unter dem ersten König / Hintze, Otto (Public Domain)
  • Beiträge zur Geschichte der Landesaufnahme in Brandenburg-Preußen unter dem Großen Kurfürsten und Friedrich III/I / Friedlaender, Ernst (Public Domain)
  • Die historischen Denkmale in der Sieges-Allee des Berliner Tiergartens / Koser, Reinhold (Public Domain)
  • Miscellanea Zollerana (Public Domain)
  • Advertising
  • Imprint

Full text

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Seine Majestät selbst Protektor ist). Der Protektor und sein Substitutus sollen „der Ncademie Auffnehmen und Bestes 
fleißig beobachten, auch die albereits gemachte, oder noch zu machende Ordnungen fleißig halten, auch dahin sehen . ., 
daß alles wohl und ordentlich zugehe, und der bei der Fundation abgeziehlte Zweck erreichet werde.“ 
„Hierauff folget der Director, welcher ohne Special-Befehl, oder Verordnung, keine Neuerung machen, sondern 
sich bemühen sol, daß die neben Jhme stehende Rectores, Professores und Udjuncti, Ihre zur Information gewidmete 
Stunden gebührlich abwarten . . .“; ferner hat er den Kassierer und das Kassenwesen zu kontrollieren, die Urkunden 
zu unterzeichnen, die Matrikeln auszugeben, für Modelle zu sorgen, die wöchentlichen „Conferenzien“ abzuhalten, 
Streitigkeiten gütlich beizulegen und zum Geburtstag des Kurfürsten, am 1. Juli, in den geschmückten Räumen eine 
große Zusammenkunft aller akademischen Mitglieder, mit Verteilung von Preisen und Wechsel der akademischen Nemter, 
zu veranstalten. Der Direktor wird jedes Jahr am 8. Juli aus der 
Zahl der Rektoren (s. u.) für je ein Jahr gewählt, und zwar so, daß 
die vier Rektoren der Reihe nach darankommen. 
Uls Siegelbewahrer und Mitunterzeichner der Urkunden soll 
„ein Kunst-Erfahrener Mann das Ucademische Decanus-Umbt“ führen. 
Es ist nicht gesagt, ob auch dieses Umt nur auf ein Jahr bekleidet 
wird; aber der Decanus muß schon einmal Direktor gewesen sein. 
Gelehrt wird das Zeichnen nach Kunstwerken und nach dem 
Leben; ferner eine Unzahl von Hilfswissenschaften. 
Das Zeichnen nach dem lebenden Modell (Aktzeichnen) wird 
von den vier Rectores geleitet. Die Rektoren werden aus der Zahl 
der vorhandenen Adjunkten (s. u.) gewählt; es kann aber auch sonst 
„ein vortrefflicher Künstler, der etwan möge beruffen werden“, ein 
Rektorat erhalten. Die vier Rectores haben abwechselnd jeder einen 
Monat hindurch für die Klassen, in denen die Udjunkten unterweisen, 
Augustin Terwesten. - Kupferstich von I, Houbrafen das Modell zu stellen, und sollen außerdem zweimal in der Woche je 
zwei Stunden selbst „nach dem Ceben zu zeichnen unterweisen, die 
Lernenden dabey mündlich informieren.“ „Jn den Gewändern, Untiquitäten und lebendigen Modellen“ [die unter 
Leitung der Adjunkten gezeichnet worden sind] sollen sie korrigieren, und endlich jedes Jahr „eine solche Zeichnung 
(nemlich von reicher Invention) hinterlassen, welche würdig, von denen Classen nachzuzeichnen [sic!] und in Kupffer 
gestochen zu werden, also, daß alle Jahr gewisse Sachen zu Unsern Undencken können in Druck befordert werden“. 
Je einer der vier Rectores ist zugleich, wie oben erwähnt, für ein Jahr Direktor. Das Rektorat scheint in seiner 
Dauer nicht beschränkt zu sein. 
Der übrige Zeichenunterricht wird von den vier UAdjunkten besorgt, von denen je einer jedem Rektor beigeordnet 
ist, unter dessen Kontrolle er also wohl steht. Doch vertritt der Adjunkt seinen etwa abwesenden Rektor im Stellen 
des Modells und im Korrigieren: deshalb erhält er die Uutorität eines Rektors. Zu den ANdjunkten treten, für den 
Unterricht in der ersten Klasse, zwei „Exrtraordinär-Adjuncti“; diese haben die nächste Unwartschaft auf die regelmäßigen 
Adjunktenstellen „bey vorfallender Vacanz". 
Zum Vortragen der Architektur und Fortifikation, Geometrie, Perspektive und Unatomie werden Professores 
berufen. Von ihnen sagt das überhaupt sehr kurz und nicht ganz klar gefaßte Statut weiter nichts, aber aus den in den 
folgenden Jahren durch Konferenzbeschlüsse zahlreich geschaffenen, ergänzenden Bestimmungen geht hervor, daß es mit diesen 
Fächern und Hilfswissenschaften sehr ernst genommen wurde: man hatte, durc) Prüfungen kontrolliert, ein bestimmtes 
Pensum genau zu absolvieren, und zum Hören der Geometrie und Perspektive mathematische Vorkenntnisse nachzuweisen. 
Eine auffallende Lücke gegenüber den Lehrplänen der neueren Ukademien bildet das Fehlen des Unterrichts 
in der Malerei und im Bossieren: wir haben uns vorzustellen, daß diese Künste in den von Unterricht freien Stunden 
2306
	        

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