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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 12.1885 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Contag, Max
Title:
Die Verbesserung der Wasserverbindungen Berlins mit dem Meere : eine zeitgemässe Studie
Publication:
Berlin: Wilhelm Ernst & Sohn, 1895
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Scope:
88 Seiten
Keywords:
Berlin ; Wasserstraße
Berlin:
B 913 Schiff Verkehr: Binnenschiffahrt. Kanäle. Häfen. Schleusen
DDC Group:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15436486
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 913 Schiff 39
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Map

Title:
Karten: Übersichtskarte der Verkehrswege Berlins in der Richtung zum Meere ; Allgemeine Anordnung der Kammerschleusen-Anlage bei Liepe ; Übersichtsplan der Hafenanlage bei Berlin

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 12.1885 (Public Domain)
  • Title page
  • Alphabetisches Inhalts-Verziechnis
  • No. 1, 8. Januar 1885
  • No. 2, 15. Januar 1885
  • No. 3, 22. Januar 1885
  • No. 4, 5. Februar 1885
  • No. 5, 12. Februar 1885
  • No. 6, 19. Februar 1885
  • No. 7, 26. Februar 1885
  • No. 8, 5. März 1885
  • No. 9, 12. März 1885
  • No. 10, 17. März 1885
  • No. 11, 19. März 1885
  • No. 12, 26. März 1885
  • No. 13, 1. April 1885
  • No. 14, 9. April 1885
  • No. 15, 16. April 1885
  • No. 16, 23. April 1885
  • No. 17, 30. April 1885
  • No. 18, 7. Mai 1885
  • No. 19, 13. Mai 1885
  • No. 20, 21. Mai 1885
  • No. 21, 28. Mai 1885
  • No. 22, 4. Juni 1885
  • No. 23, 11. Juni 1885
  • No. 24, 18. Juni 1885
  • No. 25, 25. Juni 1885
  • No. 26, 4. August 1885
  • No. 27, 6. August 1885
  • No. 28, 3. Sptember 1885
  • No. 29, 17. September 1885
  • No. 30, 24. September 1885
  • No. 31, 1. Oktober 1885
  • No. 32, 8. Oktober 1885
  • No. 33, 22. Oktober 1885
  • No. 34, 6. November 1885
  • No. 35, 12. November 1885
  • No. 36, 19. November 1885
  • No. 37, 26. November 1885
  • No. 38, 8. Dezember 1885
  • No. 39, 10. Dezember 1885
  • No. 40, 17. Dezember 1885
  • No. 41, 30. Dezember 1885

Full text

von Abfindungen zu beschäftigen haben. Wir haben sehr verschiedene 
Auffassungen gehabt über den Werth jener Grundstücke, und bei der 
Wichtigkeit der Sache ist es doch besser, einen Ausschuß von 15 Mit 
gliedern einzusetzen. 
Stadtv. Namslau: Wenn ich den Herrn Antragsteller richtig 
verstanden habe, so scheint ihm der geforderte Minimalpreis zu hoch 
zu sein. Ich muß sagen, daß ich ihn auch nicht für niedrig halte, 
aber, m. H., wenn man auf dem Standpunkt steht, daß der Magistrat 
hier mehr fordert, als billigerweise gefordert werden könnte und zu 
erreichen sei, dann hat doch die Stadtverordneten-Versammlung als 
solche gewiß kein Interesse zu sagen: wir wollen erst in einem Ausschuß 
die Sache nochmals durchsprechen und sehen, ob wir nicht einen 
niedrigeren Preis annehmen müssen. Daß 350 JC für den Quadrat 
meter ein durchaus angemessener Preis ist, der keinesfalls erhöht 
werden könnte, das steht fest. Das eine Gebot, das uns mitgetheilt 
wurde, steht bei Weitem dahinter zurück, und ich halte es auch nicht 
für opportun, hier in öffentlicher Sitzung die Sache zu besprechen. 
(Große Unruhe. Zuruf: Sie thun es ja! — Heiterkeit.) 
Bk. H.! Das ist ja auch gar nicht nöthig, denn das, was hierüber 
gesprochen werden könnte, würde nur zum Schaden der Stadt sein. 
(Sehr wahr! Heiterkeit.) 
Also, m. H.! Es liegt im Interesse der Stadtgcmeinde, daß wir 
diesen Minimalpreis annehmen und nicht erst die Sache an einen 
Ausschuß verweisen, der sich mit Dingen der Zukunft beschäftigen soll, 
die noch gar nicht in der Vorlage berührt sind. Die anderen Grund 
stücke, die noch anzukaufen sind, werden uns einzeln vorzeigt werden 
müssen. Wir können aber mit dieser Sache nicht schon jetzt einen 
Ausschuß befassen und deshalb meine ich, wir nehmen ruhig die 
Vorlage des Magistrats an und überlassen es dem Magistrat, Käufer 
zu dem Minimalpreis zu finden. 
Stadtv. Dr. Kürten: Es handelt sich in diesem Augenblick gar 
nicht darum, ob der Preis zu hoch oder zu niedrig ist, sondern im 
Wesentlichen nur darum, ob der Modus, nach welchem der Magistrat 
dabei vorgeht, nach den vorliegenden Umständen der richtige ist. Ich 
behaupte, daß es nicht der richtige Modus ist. Im Ausschuß wird 
sich Gelegenheit finden, darüber zu sprechen; hier ist es unmöglich, die 
Sache in solcher Weise zu erörtern, daß wir zu einer Entscheidung 
kommen könnten, aber im Ausschuß werden die Sachen klargestellt 
werden können. Ich bitte Sie nochmals, nehmen Sie meinen Antrag 
auf Einsetzung eines Ausschusses an. 
Stadtv. Scheiding: Ich habe aus den Ausführungen des Kollegen 
Dr. Kürten nicht entnehmen können, daß er Bedenken über den Preis 
äußern wollte. Der Ausschuß wird aber noch verschiedene andere Aus 
kunft haben müssen. Mir will es z. B. nicht gefallen, daß der 
der Manistrat wegen zwei Parzellen an uns herantritt, während wir 
doch dadurch zugleich ein gewisses Engagement für den übrigen Theil 
der Straße eingehen. Ich glaube, daß diese Dinge im Ausschuß er 
örtert werden müssen, und schließe ich mich dem Antrage des Kollegen 
Dr. Kürten durchaus an. 
(Die erste Berathung wird geschlossen. Die Versammlung be 
schließt, einen Ausschuß von 15 Mitgliedern durch die Abtheilungen 
für diese Vorlage zu wählen.) 
Vorsteher: Es folgt: 
Vorlage — zur Beschlustfassung —» betreffend die Ablösung 
von Freihaus-Berechtigungen — Vorl. 61, 
Ich eröffne die erste Berathung und ertheile das Wort Herrn 
Stadtv. Meyer I. 
Stadtv. Meyer I: M. H! Ich beantrage, die Vorlage abzu 
lehnen. — Der Magistrat schlägt uns vor, wir sollen die Genehmigung 
geben zu einem mit 15 Hausbesitzern abzuschließenden Vergleich. Wie 
Sie aus der Vorlage ersehen, handelt es sich für jeden Einzelnen der 
15 Herren, die offenbar zu den sogenannten bessersituirten Klassen ge 
hören, um minimale Beträge. Der erste Betrag fängt an mit 97 JC, 
und es geht dann so weiter, und das ganze Objekt beträgt noch nicht 
3 000 JC. — Der Magistrat schlägt uns nun vor, diese Summe zu 
halbiren und ihm die Ermächtigung zu geben, mit 11 von diesen 15 
einen Vergleich auf die Hälfte abzuschließen. M. H.! Das Gesetz be 
stimmt ganz klar, worin die Entschädigung besteht. Die Städteordnung 
sagt, die Entschädigung wird zum 20 fachen Betrage des jährlichen Be 
trages der Befreiung nach dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre vor 
Verkündigung dieser Städteordnung geleistet. — Es ist Ihnen ja be 
kannt, daß, als die Städteordnung emanirt wurde, der Prozentsatz ein 
ganz bestimmter war, und man sollte meinen, es liege vollständig klar, 
daß von der damaligen Durchschnittssteuer der 20 fache Werth bezahlt 
wird. 
Nun wird Ihnen ferner bekannt sein, daß im Jahre 1861 der 
Staat, als er die Gebäudesteuer einführte, denjenigen Antheil, den er 
von dieser Realsteuer erhielt, kapitalisirte und den Freihausbesitzern ge 
zahlt hat. Der Magistrat ist deshalb der Ansicht, wir kapitalisiren die 
gesammte Durchschnittssteucr mit dem 20 fachen Betrage und ziehen 
davon dasjenige ab, was der betreffende Freihausbesitzer bei Ein 
führung der Gebüudesteuer gezahlt erhalten hat. Dies ist die Ansicht 
des Magistrats. 
Demgegenüber machen die 15 Besitzer eine andere Kalkulation 
geltend, die, nach meiner Auffassung wesentl'ch darauf beruht: der 
Staat hat eine Kleinigkeit mehr gezahlt, als pro Rata auf den Staat 
kommen würde; dieses Mehr kommt den Freihausbesitzern zu Gute. 
Ich bin der Meinung, der Magistrat ist im Recht. Ich gebe aber 
ohne Weiteres zu, daß man Richtcrsprüche nicht voraussehen kann, am 
allerwenigsten Schiedsrichtersprüche. Allein das ist auch nicht der Grund, 
der mich bestimmt, gegen die Vorlage zu stimmen, sondern weil ich der 
Ansicht bin, daß, wenn alle übrigen Hausbesitzer sich dem Vorschlage 
des Magistrats gefügt haben, weil sie von der Meinung ausgingen, 
daß der Magistrat nach seinem besten Wissen und Können eine Ab 
machung trifft, und daß seine Offerten nicht etwa von der Absicht 
getragen sind, so viel wie möglich abzuhandeln, — es vollkommen 
unzweckmäßig erscheint, den Wenigen, die renitent sind, nur weil sie 
renitent sind, mehr zu bewilligen als den Uebrigen. Ich meine, für 
alle Folgezeit — und wir werden noch sehr oft Gelegenheit haben, an 
unsere Mitbürger heranzutreten, und über Abfindungen und Ablösungen 
mit ihnen zu verhandeln — für alle Folgezeit wird es sehr gefährlich 
sein, wenn sie wissen, sie erreichen mehr, je länger sie warten und 
je größere Schwierigkeiten sie dem Magistrat machen. 
Nun, m. H., was kann uns denn selbst im Falle eines ungünstigen 
Ergebnisses passiren? Es handelt sich um 3 000 JC, und es sollen 
vergleichsweise 1 500 JC gezahlt werden. Im alleruugnnstigsten Falle, 
wenn alle Entscheidungen gegen uns ausfallen, würde die Stadt 
1 500 JC verlieren. Ich muß gestehen, daß ich den moralischen Vor 
theil, selbst für den Fall der Vernrtheilung, höher anschlage als die 
mögliche Ersparung von 1 500 JC. 
Es kommt noch ein zweites Moment hinzu. Wenn der Magistrat 
heute sagen könnte, die Sache ist damit abgethan, wir kränkeln seit 
1869 an den Verhandlungen mit den Hausbesitzern, — daun könnten 
wir allenfalls sagen, wir wollen dieses Opfer bringen. So liegt aber 
die Sache nicht. Der Magistrat theilt uns mit, daß von den 15 Fret- 
hausbesitzern 4 dem Vergleiche noch nicht beigetreten sind und daß 
event, gegen diese das schiedsrichterliche Verfahren einzuleiten ist. Wenn 
wir doch die Schiedsrichter anrufen müssen, warum nicht in allen 
15 Fällen? Gesetzt, noch 3 der Freihausbesitzer vergleichen sich. Nun, 
m. H., was wird die Folge sein, wenn noch einer übrig bleibt, der es 
nicht thut? Es wird uns dann schließlich eine Vorlage gemacht 
werden, die uns zumuthen wird, diesen Renitentesten voll abzufinden, 
damit die Sache aus der Welt kommt. Ob dies der Würde der 
städtischen Verwaltung entspricht, werden Sie am besten beurtheilen. 
Gestatten Sie mir noch auf einen anderen Punkt hinzuweisen. 
Ich meine, daß der Magistrat sich in einem vollkommenen Rechtsirrthum 
befindet. Der Magistrat erzählt uns, seit 1869 schwebe das schieds 
richterliche Verfahren, und man könne zu keinem Schiedsspruch 
gelangen. Nun, der heutige Dezernent der Sache ist neu und ihn 
trifft gewiß ein Vorwurf nicht; aber das muß ich sagen, und 
alle Juristen in der Versammlung werden es mir bestätigen: es ist 
etwas geradezu Unerhörtes, daß man, wenn man mit einiger Energie 
dahinter ist, nicht einen Schiedsrichterspruch erlangen sollte. Wir 
haben seit 1879 die Zivilprozeßordnung, die regelt das, was zu ge 
schehen habe, wenn Schiedsrichter obstinat sind und einen Schiedsspruch 
nicht geben wollen, wenn sie ihn verweigern. Für diesen Fall ist 
festgestellt, daß, wenn nach achttägiger Aufforderung keine anderen 
Schiedsrichter ernannt waren, das kompetente Gericht Schiedsrichter 
zu ernennen hat. Diese Bestimmung der Zivilprozeßordnung hat aller 
dings zunächst nur in Kompromissen Bezug; sie sagt aber im letzten 
Paragraphen: 
Auf Schiedsgerichte, welche in gesetzlich statthafter Weise 
durch letztwillige oder andere nicht auf Vereinbarung 
beruhende Verfügungen angeordnet werden, finden 
die Bestimmungen entsprechende Anwendung. 
Ich meine, wenn dem Magistrat daran gelegen ist, in der That 
einen Schiedsspruch zu bekommen, so wird es keine Schwierigkeit haben, 
in einem Zeitraum von 4 Wochen einen solchen zu erlangen. Von 
den gewählten Schiedsrichtern, die sich ihrer Verpflichtung bewußt 
sind, wenn sic dieses Amt annehmen, läßt sich erwarten, daß sie eine 
einfache Frage in kurzer Zeit beantworten. Es handelt sich ja nicht 
um eine komplizirte Sache, sondern um eine ganz einfache Frage: wie 
ist die Entschädigung zu berechnen? und ich glaube, daß die Schieds 
richter schon aus Ehrgefühl in 3 Monaten den Schiedsspruch abgeben 
werden. Ich bin nicht der Meinung, daß alle 15 Interessenten, wenn 
der Schiedsspruch für einen von ihnen ein ungünstiger ist, sich dem 
fügen werden; ich sehe aber keinen Grund, warum sich der Magistrat 
nicht 15 mal bet dem Schiedsrichterverfahren durch einen seiner 
Assessoren soll vertreten lassen können. Ich ffnde weder in den formellen 
Gründen noch in der Sache selbst, noch in der Höhe des Schadens, 
der uns erwachsen kann, irgend welchen Grund, diesen Antrag an 
zunehmen, zumal da die Sache damit nicht aus der Welt kommt, 
sondern nach Befriedigung von 11 Freihausbesitzern genau so liegen 
wird, wie heute.
	        

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