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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 14.1887 (Public Domain)

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Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 14.1887 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Meyer, George
Title:
Medicinischer Führer durch Berlin / ausgearbeitet von George Meyer (Berlin) ; im Auftrage des Organisations-Comités für den X. internationalen medicinischen Congress
Other:
International Medical Congress
Publication:
Berlin: Julius Springer, 1890
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Scope:
46 Seiten
Keywords:
Berlin ; Öffentliches Gesundheitswesen
Berlin:
B 938 Gesundheit. Soziales: Gesundheitswesen
DDC Group:
610 Medizin
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15443910
Collection:
Society,Population,Social Affairs,Health
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 938/165
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
I. Ausstellung im Königlichen Kunstgewerbe-Museum

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 14.1887 (Public Domain)
  • Title page
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichnis
  • No. 1, 6. Januar 1887
  • No. 2, 13. Januar 1887
  • No. 3, 20. Januar 1887
  • No. 4, 27. Januar 1887
  • No. 5, 3. Februar 1887
  • No. 6, 10. Februar 1887
  • No. 7, 17. Februar 1887
  • No. 8, 24. Februar 1887
  • No. 9, 3. März 1887
  • No. 10, 10. März 1887
  • No. 11, 17. März 1887
  • No. 12, 24. März 1887
  • No. 13, 31. März 1887
  • No. 14, 14. April 1887
  • No. 15, 21. April 1887
  • No. 16, 28. April 1887
  • No. 17, 5. Mai 1887
  • No. 18, 12. Mai 1887
  • No. 19, 18. Mai 1887
  • No. 20, 26. Mai 1887
  • No. 21, 2. Juni 1887
  • No. 22, 9. Juni 1887
  • No. 23, 16. Juni 1887
  • No. 24, 23. Juni 1887
  • No. 25, 29. Juni 1887
  • No. 26, 8. September 1887
  • No. 28, 29. September 1887
  • No. 29, 6. October 1887
  • No. 30, 20. October 1887
  • No. 31, 27. October 1887
  • No. 32, 10. November 1887
  • No. 33, 17. November 1887
  • No. 34, 24. November 1887
  • No. 35, 1. Dezember 1887
  • No. 36, 8. Dezember 1887
  • No. 37, 15. Dezember 1887
  • No. 38, 29. Dezember 1887

Full text

Vorsteher: Zunächst möchte ich Ihnen also vorschlagen, auch die 
Gegenstände 8 bis 10 der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Skizze zum 
Bau einer Gemeinde-Doppelschule am Tempelhofer User 30. 
Vorl. 77. 
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Skizze zum 
Bau einer Gemeinde-Doppelschule auf dem städtischen Terrain 
in der Gegend der Elbingerstraste. — Vorl. 78. 
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Skizze zum 
Ban einer Gemeinde-Doppelschule tu der Mühlenstr. 49/50. 
— Vorl. 79 — 
zugleich mit zur Berathung zu stellen. 
(Zustimmung.) 
Herr Kollege Esmann hat den Antrag eingereicht, nur die Nummern 
8 und 9 an einen Ausschuß zu überweisen. — Herr Kollege Esmann 
hat das Wort. 
Stadtv. Esmann: M. H.! Ich bin damit einverstanden, daß die 
Vorlage, betreffend die Schule in der Mühlenstraße, genehmigt wird 
ohne Ausschußberathung. Wenn ich als Mitglied der Baudeputation 
das Wort nehme und Einsetzung eines Ausschusses beantrage, so mag 
das etwas befremdlich erscheinen, aber Sie wissen, daß der Bau 
deputation die Programme von der Schuldeputation zugehen, und daß 
die Baudeputation daher nicht freie Hand hat bei ihren Entwürfen. 
In Bezug aus die beiden Projekte am Tempelhofer Ufer und in 
der Elbingerstraße wäre doch die Frage zu prüfen, ob zwei Mal 18 
oder zwei Mal 20 Klassen errichtet werden sollen, ob vielleicht die 
Vorderhäuser als Rektorwohnungsgebäude 2 oder 3 Etagen hoch 
werden sollen. 
Es ist aber noch eine ganz andere, wichtigere Frage, die mich 
veranlaßt, einen Antrag auf Ausschußeinsetzung zu stellen, nämlich daß 
es mir sehr nothwendig erscheint, gerade jetzt schon Klarheit darüber 
zu gewinnen: wie legt das Königliche Polizeipräsidium den §. 1 
Absatz 3 der neuen Bauordnung aus? In diesem Absatz heißt es, daß, 
wenn auf Grundstücken über 50 Meter von der Straße entfernt Ge 
bäude errichtet werden sollen, diese nur dann errichtet werden können, 
wenn das Polizeipräsidium, die örtliche Straßenbaupolizei und der 
Magistrat ihre Einwilligung dazu geben. Das Grundstück am Tempel 
hofer Ufer liegt, wie Sie aus der Vorlage ersehen haben, so weit von 
der Straße ab, daß es nur mit einem Grundstückstreifen von 7,5 Meter 
Breite und 48 Meter Länge mit der Straße verbunden ist, d. h. das 
eigentliche Schulgrundstück ist das Hinterland, und dieser schmale 
Streifen verbindet dasselbe mit der Straße. Sie ersehen schon daraus, 
daß das Polizeipräsidium, wenn es widerspricht, ohne Weiteres in der 
Lage ist, uns sämmtliche Schulhausbauten so zu verbieten, daß wir 
hinten nicht mehr bauen dürfen, sondern an der Straße bauen müssen. 
Wie einschneidend das für unsere ganzen Schulhausbauten, die wir 
noch vorhaben, ist, können Sie sich denken. Das Grundstück z. B. in 
der Mühlenstraße haben wir aus unserem Terrain so herausgeschnitten, 
daß wir eine kleine Baustelle an der Straße behalten, und das Schul 
gebäude auf dem Hinterland steht. Dabei haben wir die Absicht nach 
der Vorlage, rechts und links je 2 Baustellen zu verkaufen. Ich 
meine, das wäre in diesem Stadium, so lange diese Frage des §. 1 
noch nicht entschieden ist, ein sehr gefährlicher Akt. Wir müßten unter 
Umständen das Vorderland, welches wir verkauft haben, zu hohem 
Preise wieder kaufen. So lange also diese Frage nicht entschieden ist, 
können wir fast keine Skizze, kein Projekt mit Sicherheit ausarbeiten 
und genehmigen. 
Es kann außerdem der Magistrat mit den städtischen Grundstücken 
nichts Rechtes machen; er kann weder neue Käufe, noch Verkäufe ab 
schließen. Deshalb möchte ich bitten, dem Ausschuß anheimzugeben, 
darüber zu berathen: wie ist es möglich, auf schnellstem Wege das 
Polizeipräsidium zu der Aeußerung zu veranlassen, wie es hinsichtlich 
unserer Schulhausbauten diesen §. 1 Absatz 3 der neuen Bauordnung 
auslegt. 
Stadtbaurath Blankenstein: M. H.! Wenn das Bedenken des 
Herrn Stadtv. Esmann begründet wäre. dann könnte ich seinen Antrag 
gar nicht verstehen. Wie soll denn der Ausschuß ermitteln, wie das 
Polizei-Präsidium sich zu einer Herrn Esmann zweifelhaft erscheinenden 
Frage stellen wird? Das können wir doch im Ausschuß nicht erfahren. 
Wenn das wirklich so zweifelhaft wäre, bann könnten wir nichts Besseres 
thun, als heute das Projekt anzunehmen, um möglichst schnell zu er 
fahren, wie das Polizei-Präsidium sich stellt. Das würde die Kon 
sequenz dieses Bedenkens sein, welches Herr Esmann uns vor 
getragen hat. 
Aber dieses Bedenken trifft gar nicht zu. In dem Paragraphen 
steht: wenn Gebäude, welche nicht an der Straße liegen, und zwar in 
einer Tiefe von 50 Meter u. s. w. bebaut werden sollen u. s. w. Dann — 
die Grundstücke, um die es sich hier handelt, liegen alle an der 
Straße, das am Tempelhofer Ufer auch. Der Paragraph paßt also 
gar nicht darauf. Wollen Sie das Polizei-Präsidium dahin bringen, 
diesen Paragraphen auf Grundstücke anzuwenden, die wirklich an der 
Straße liegen, aber nur mit einem schmalen Zugang, während der 
Paragraph ausdrücklich von Grundstücken spricht, die gar nicht an der 
Straße liegen? Ich kann nicht einsehen, warum das Polizei-Präsidium 
hier Widerspruch erheben sollte. Sollte es ihn erheben, so wäre das 
Erste, wohin ich wirken würde, daß wir Klage dagegen erheben. Dazu 
brauchen wir aber keinen Ausschuß. 
Wegen der Zahl der Klassen will ich bemerken: bei dem Grundstück 
am Tempelhofer Ufer sind die Bau- und Schuldeputation schon beim 
Ankauf des Grundstücks der Meinung gewesen, daß dort mehr als 
18 Klaffen sich nicht schaffen lassen. Deshalb dürften Sie auch diese 
Vorlage immerhin gleich annehmen. — Ich bitte aber jedenfalls, die 
Vorlage wegen der Mühlenstraße schon heute zu genehmigen. 
Dr. Esmann: Ich glaube, der Herr Baurath irrt sich doch, 
wenn er annimmt, daß das Grundstück ohne Weiteres an der Straße 
liegt, und daß deshalb die Bestimmung der Bauordnung nicht zutrifft. 
Es heißt darin: 
Für Grundstücke, welche auf eine größere Tiefe als 50 Meter 
mit Gebäuden besetzt werden sollen, ist die Bauerlaubniß nur 
im Einverständniß der Baupolizeibehörde mit der Städtischen 
Straßenbaupolizei und dem Magistrat zu ertheilen. 
Es ist ganz klar, wir dürfen nicht bauen, wenn das Polizei 
präsidium es nicht will, und ich denke, daß eine Ausschußberathung 
hier wohl am Platze ist. 
Den Weg, den der Herr Baurath vorschlägt, daß wir eine Skizze 
genehmigen möchten und sie durchzubringen versuchen — ja, darüber 
würde ja das Frühjahr vergehen, und wir wollen doch bauen. Ich 
denke, der Ausschuß wird einen anderen Weg finden können, vielleicht im 
Wege der Unterredung, oder wie er das sonst macht. 
(Die erste Berathung wird geschlossen.) 
Vorsteher: Herr Kollege Kalisch hat den Antrag gestellt, die 
Nummern 7, 8 und 9 der Tagesordnung einem Ausschuß zu über 
weisen und die Nr. 10 gleich zu genehmigen. 
Stadtv. Esmann: Ich möchte bitten, darüber abstimmen zu 
lassen, daß der Magistrat die Grundstücke an der Mühlenstraße noch 
nicht verkaufen möchte. 
Vorsteher: Das geht nicht, das wäre ja Ablehnung der Vorlage. 
(Die Versammlung beschließt, die Vorlagen zu Nr. 7, 8 und 9 
der Tagesordnung einem Ausschuß zu überweisen.) 
Ich eröffne nun die zweite Berathung über Nr. 10 — und 
schließe sie. 
(Die Versammlung beschließt nach dem Antrage des Magistrats 
wie folgt: 
Die Versammlung genehmigt die ihr mit der Vorlage 
vom 24. Januar d. Js. (J.-Nr. 1 290 B. V. I. 86) vor 
gelegte Skizze (Nr. III) für den Neubau einer Gemeinde- 
Doppelschnle in der Mühlenstr. 49/50 und sieht der Vor 
legung des speziellen Projekts und Kostenanschlages entgegen.) 
Elfter Gegenstand der Tagesordnung: 
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Skizze zum 
Bau einer Markthalle auf dem Grundstücke an der Ecke des 
Luisen-Ufers und der Buckowerstraße. — Vorl. 80. 
Ich eröffne die erste Berathung — und schließe sie. 
Ich eröffne die zweite Berathung und ertheile das Wort dem 
Herrn Kollegen Kreitling. 
Stadtv. Kreitling: M. H.! Ich will nicht gegen die Vorlage 
des Magistrats sprechen, vielmehr empfehle ich Ihnen deren Annahme. 
Ich möchte nur aufmerksam machen auf eine etwas sonderbare 
Verschiedenheit der Auffassung, welche zwischen der Vorlage vom 
18. Juni v. I. in Bezug auf das Grundstück Dresdenerstr. 27 der 
jetzigen' Vorlage vorhanden ist. Es heißt nämlich in der damaligen 
Vorlage: 
Die Gebäude befinden sich in durchaus gutem Zustande; 
das Vorderhaus kann mit unwesentlichen baulichen Aenderungen 
für verschiedene städtische Zwecke, unter anderen auch zur 
Unterbringung von Polizeibüreaus benutzt oder aber auch 
anderweit vermiethet werden, und würde sich bei Einrichtung 
von Läden u. s. w. noch höher verzinsen als jetzt. 
Es ist damals gesagt worden, wir machen ein sehr gutes Geschäft; 
wir werden nicht nur Nichts an der Verzinsung verlieren, sondern noch 
gewinnen. — Jetzt heißt es in der neuen Vorlage auf einmal: 
Wir bemerken hierzu, daß unsere Bau-Deputation und 
das Markthallen-Kuratorium sich sowohl mit dem Projekt 
zur Markthalle, wie auch damit einverstanden erklärt haben, 
daß das sehr mangelhaft gebaute Vorderhaus an 
der Dresdenerstraße nicht einem kostspieligen Um- und Ausbau 
unterworfen, sondern durch einen vollständigen Neubau ersetzt 
wird. 
Wie stimmt das zusammen? Ich will nicht annehmen, daß in 
dem damaligen Bericht der schlechte Zustand verschleiert worden ist,
	        

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