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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1903 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1903 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1991
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15424076
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 15, 22. Februar 1991
Erschienen:
, 1991-02-22

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1903 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XXIII. Jahrgangs, 1903.
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Volltext

300 
Zentralblatt der Bauverwaltun-g. 
17. Juni 1903. 
bedeuten, Herr Mohr vergißt ferner, daß ich nicht nur bequeme 
Momentengleichungen, sondern auch noch andere Verfahren (1902, 
S. 61 u, 502), jede gesuchte Spannkraft mit Hilfe passend gewählter 
Bezugsebenen zu bestimmen, beschrieben habe (1902, S. 61) und daß 
die zweite Anmerkung auf Seite 66 einen Hinweis hierauf enthält. 
Der fragliche Fall spielt eine Rolle bei der Schwedler-Kuppei. 
Während Herr Mohr hier für jeden Knotenpunkt 10 Gleichungen 
aufstellt, schreibe ich auf Sexte 503, 1902 nach einer mit wenigen 
Strichen ausgeführten Kräftezerlegung die unbekannten Spann 
kräfte sofort hin, ohne mir hinsichtlich der Stellung der Diagonalen 
die Beschränkung auf2uerlegeo, die Herr Mohr in seiner Lösung 
aunimmt. ln Abb. 21, Seite 503 (1902) kommen am Knotenpunkte 
m außer den drei unbekannten Stabkräften nicht weniger als fünf 
Stabkriifte vor, ohne daß dies die Einfachheit meiner Lösung 
auch nur im geringsten beeinträchtigt. 
6) Herr Mohr ist der Ansicht, daß meine auf Seite 66 unter 3) 
angeführte Formel an die Voraussetzung gebunden sei, daß die 
Knotenpunkte 1, 2, 3 in der Grundrißebene liegen. Er vergißt, 
daß ich auf Seite 62 (1902) ausdrücklich hervorgehoben habe, daß 
die dort aufgestellton Formeln dieser Einschränkung nicht unter 
worfen sind und daß im allgemeinen »j, die Abstände des 
Knotenpunktes 4 vou den Punkten 1, 2, 3 bezeichnen, in denen die 
Stabachsen die Grundrißebene schneiden. 
7) Auf S. 634—635 (1902) führt Herr Mohr einen Teil der 
Zahlenrechnung für eine regelmäßige Zimmermannsche Kuppel 
vor und erklärt dann, das in diesem Beispiele benutzte Verfahren 
sei auch bei unregelmäßiger Bauart brauchbar. Mit dieser 
Erklärung setzt er sich nunmehr in vollen Widerspruch. Da 
nämlich die auf Seite 66 (1903) von mir vorgenommene Ver 
gleichung verschiedener Verfahren für ihn sehr ungünstig aus 
gefallen ist, so meint er, nur die Wahl des von mir der Ver 
gleichung zugrunde gelegten Beispieles sei daran Schuld und 
übersieht, daß dieses Beispiel gerade bei der unregelmäßigen 
Zimmermannschen Kuppel eine entscheidende Rolle spielt. Er 
behauptet sogar, ich beginge durch die Wahl dieses Beispiels 
einen Irrtum zugunsten meines Beweises für die Minderwertigkeit 
seines Verfahrens, denn er selbst schlage in diesem Falle gar- 
nicht den in seinen Zahlenbeispielen gegangenen und damit auch 
anderen empfohlenen Weg ein. Wie wirksam er durch dieses 
Eingeständnis meinen Beweis unterstützt, scheint ihm entgangen 
zu sein; ich erinnere daran, mit welcher Betonung der Leistungs 
fähigkeit Herr Mohr ein Verfahren veröffentlicht hat, gegen dessen 
Anwendung bei einer so überaus leichten Aufgabe er jetzt Ein 
spruch erheben muß. Er beschreibt nun S. 239 (1903) den Weg, 
den er selbst einschlägt — einen Weg, welcher auf der in meiner 
Arbeit besonders in den Vordergrund gestellten Wahl passender 
Bezugsebenen beruht, die es möglich macht, auch im Raume 
Gleichungen mit einer einzigen Unbekannten zu erzielen und 
beruft sich dabei auf die Anmerkung auf Seite 634 (1902) mit der 
Behauptung, „er habe dort die Ausnahmefälle ausdrücklich er 
wähnt“. Ich stelle demgegenüber fest, daß dies nicht der Fall ist, 
und daß Herr Mohr wieder derjenige ist, dem ein Irrtum zur 
Last fällt. In der angezogenen Anmerkung ist kein einziger Aus 
nahmefall als solcher gekennzeichnet und der Weg, den er selbst 
einschlägt, auch nicht mit einem einzigen Worte angedeutet worden. 
Unter einem Ausnahmefall versteht man bekanntlich (genau wie in 
dem Sprichwort: Keine Regel ohne Ausnahme) einen Sonderfall, in 
welchem infolge besonderer Eigenschaften, die man dann genau be 
schreibt, eine allgemeinere Regel ungültig wird, während Herr Mohr 
auf Seite 239 (1903) in seiner nachträglichen Erklärung als Aus 
nahmefall etwas ganz anderes angesehen wissen will, nämlich einen 
Fall, der selten vorkommt. Und da dies nach seinen Er 
fahrungen (die mit den Erfahrungen anderer sich nicht zu decken 
brauchen) der allgemeine Fall ist, so kehrt er die übliche Er 
klärung um und stempelt den allgemeinen Fall zum Ausnahmefall. 
Aber noch aus einem anderen sehr schwer wiegenden Grunde kann 
ich die Berufung des Herrn Mohr auf jene Anmerkung nicht gelten 
lassen. Denn die Wahl passender Bezugsebenen und Bezugsachsen 
wird dort geradezu bekämpft uud als ein Verfahren hingestellt, 
welches in der Regel „keinen Vorteil, sondern nur Nachteil 
bringt“ und auch sonst nur „kleine Rechenvorteile“ bietet. 
Daß schließlich die von mir auf Seite 66 dem Mohrschen Verfahren 
gegenübergestellte Gleichung 3) auch dann schneller zum Ziele 
führt, wenn die Vergleichung nur auf die von Herrn Mohr in 
seiner Abhandlung vorgerechneten Fälle beschränkt wird, wie er 
das jetzt haben will, habe ich durch Behandlung derselben Auf 
gaben bereits früher nachgewiesen. Und seine Behauptung, sein 
neuer Weg (Seite 239, 1903), dem Punkte K eine Verrückung nach 
der Richtung der Normale K l G der Ebene K l A 2 A$ zu erteilen 
und die drei Seätenwerte dieser Verrückung in die das Prinzip 
der virtuellen Geschwindigkeiten darstellende Arbeitsgleichung 
einzusetzen, sei einfacher als die Vergleichung der Momente 
zweier Kräfte, brauche ich wohl nicht erst zu widerlegen, ganz 
abgesehen davon, daß die von Herrn Mohr angenommenen recht 
winkligen Koordinaten für die bei der Berechnung räumlicher 
Fachwerke erforderlichen Kräftezerlegungen selten die geeig 
netsten sind. 
8) Mit dem Schlußsätze meiner ersten Entgegnung „Einfache 
Verfahren brechen sich selbst Bahn“, den Herr Mohr mit einigen 
spöttischen Zusätzen wiedergibt, wollte ich — wie aus dem In 
halte meiner Erwiderung wohl deutlich genug hervorgeht — nur 
meine Ueberzeugung aussprechen, daß es der von Herrn Mohr auf 
Seite 634 in der Anmerkung ausgesprochenen Warnung nicht ge 
lingen wird, den auf der Wahl passend gewählter Drehachsen und 
Bezugsebenen beruhenden einfachen Verfahren den Weg zu ver 
legen. Und wie recht ich damit hatte, beweisen die von Herrn 
Mohx; mit seinen ursprünglichen Lösungen nachträglich vor 
genommenen Verbesserungen. Die Einwände aber, die ich 1903, 
S- 66 gegen seine Behandlung der Gleichgewichtsbedingungen vor 
gebracht habe, bleiben nicht nur bestehen, sondern werden durch 
die Erwiderung des Herrn Mohr sogar noch kräftig unterstützt. 
Denn bei der Berechnung von drei Unbekannten ist man bislang 
mit drei Gleichungen ausgekoramen, während Herr Mohr deren 
zehn aufschreibt, selbst- in den ganz einfachen Sonder 
fällen, die in seiner Abhandlung durch Beispiele vertreten sind, 
und auf die er nunmehr seine ursprünglich als allgemeines Ver 
fahren hingestellte Berechnungsweise beschränkt wissen will. 
Grunewald, im Mai 1903, Tr.-Qng. Müller-Breslau. 
Vermischtes. 
Bei dem engeren Wettbewerb znr Erbauung 4er neuen 
katholischen Pfarrkirche S. Paulus in Trier waren elf Entwürfe 
eingegangen. Das Preisgericht hat die gemeinsame Arbeit mit 
dem Kennwort „XI. Jahrhundert“ des Dombaumeisters W. Schmitz 
und des Architekten J. Wirtz mit dem ersten Preis gekrönt. Regie 
rungs-Baumeister Menken in Berlin erhielt den zweiten Preis, 
Architekt Becker in Mainz den dritten Preis. Preisrichter waren 
Geh. Regierungsrat Prof, Hehl, Regierungs- und Baurat v. Pelser- 
Berensberg, Dombaumeister Arntz, Pfarrer Roschel und Prof. 
■Schäfer (Trier). 
ln dem Wettbewerb für ein neues Kunstbaus in Zürich (vergl. 
S, 616, Jahrg. 1902 d. Bl.) sind die Preise folgendermaßen zur Ver 
teilung gekommen: Erster Preis an Architekten J. Haller aus Zur 
zach, in Karlsruhe, zwei zweite Preise an Architekten Friedr. 
Paulsen in Zürich und an Architekten Erwin Hem an in Basel. 
Zwei dritte Preise an Architekten Julius K unk ler in Zürich und 
au Architekten J. E. Fritschi in Zürich. Ehrenvoll erwähnt wurden 
die Entwürfe von Hermann Lüthy in Frankfurt a.M., Ed. Heß 
in Zürich, Paul Ulrich in Zürich, S. Rud, Rütschi in Berlin und 
Sepp Kaiser aus Stans in Berlin. 
Die Entwürfe des Wettbewerbs fttr das Rathaus in Ober- 
Schöneweide bei Berlin sind bis zum 24. d. M. täglich von 10 bis 
3 Uhr in der Aula der ersten Gemeindeschule in Ober-Schöneweide 
öffentlich ausgestellt. Unsere Mitteilung über den Wettbewerb 
auf S. 288 d. Jahrg. ergänzen wir dahin, daß nach Entscheidung 
des Preisgerichtes von den beiden an erster Stelle preisgekrönten 
Entwürfen keiner als der wertvollere bezeichnet wurde. In der 
amtlichen Bekanntmachung des Gemeindevorstandes (vergl. An 
zeiger zu Nr. 47 d. Jahrg.) ist der Entwurf von Professor Hugo 
Behr in Görlitz an erster Stelle aufgeftihrt. Weiter werden wir 
ersucht mitzuteilen, daß es in Uebereiustimmung mit dem Inhalt 
des dem Entwurf „Gruppe“ bcigefUgten Briefumschlags heißen 
muß „Verfasser: Max Vogeler-Halensee unter Mitarbeit von Paul 
K a d e r e i t- Charlottenburg“. 
Skizzenwettbewerbe um Entwürfe zn einem Empfangsgebäude 
auf Vorortbahnhof Zehlendorf, Beerenstraße bei Berlin und zu 
einer Gruppe von Tier Doppelvillen an dem Platze vor dem Bahn 
hofe schreibt die „Vereinigung Berliner Architekten* unter ihren 
Mitgliedern aus mit Frist bis zum 8. Juli fiir das Empfangsgebäude 
und bis zum 1. August für die Villengruppe. Für ersteres stehen 
an Preisen 2000 Mark und für den Villenwettbewerb 4800 Mark zur 
Verfügung. 
Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin. Fux den nichtamtlichen Teil verantwortlich: O. Sarrazin, Berlin. — Druck: G. SchenckNachflg., P. M. Weber, Berlin. 
Nr, 48.
	        

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