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Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1851/1860 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1851/1860 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1991
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15424076
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 12, 14. Februar 1991
Erschienen:
, 1991-02-14

Schnellzugriff

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  • Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1851/1860 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Magistrats-Bericht
  • Special-Berichte der Deputationen und Anlagen
  • A. Verwaltungs-Bericht der Bau-Deputation
  • B. Verwaltungs-Bericht der Forst- und Oekonomie-Deputation
  • C. Bericht der Servis- und Einquartierungs-Deputation
  • D. Verwaltungs-Bericht über die städtischen Gasbereitungs-Anstalten
  • E. Bericht der Armen-Direction
  • F. Verwaltungs-Bericht des Curatoriums der Friedrich-Wilhelms-Anstalt für Arbeitsame
  • G. Bericht über die Verwaltung der Gesinde- Belohnungs- und Unterstützungs-Anstalt
  • H. Verwaltungs-Bericht der Commission zur Unterstützung invalider Freiwilliger und Landwehrmänner
  • J. Verwaltungs-Bericht betreffend die unter dem Patronate und der Aufsicht des Magistrats stehenden Hospitäler
  • Verwaltungs-Bericht über das Schulwesen der Stadt Berlin
  • K. Verwaltungs-Bericht über die Militair-Angelegenheiten
  • L. Verwaltungs-Bericht über das Executions-Büreau
  • M. Bericht über die Verwaltung der Spar-Kasse
  • N. Verwaltungs-Bericht der Magistrats-Deputation für Gewerk- und Niederlassungs-Angelegenheiten
  • O. Feuerlösch- und Straßenreinigungswesen
  • P. Zusammenstellung der Final-Abschlüsse der stadt-Haupt-Kasse

Volltext

81 
Dem Erziehungs-Vereine für verlassene Kinder im Grünen Hause wurden ebenfalls 
von Zeit zu Zeit solche Knaben zur Erziehung und Verpflegung überwiesen, welche sich 
zur Aufnahme in die vorerwähnte Erziehungs - Anstalt nicht eigneten, für deren stren 
gere Beaufsichtigung aber nach dem Tode ihrer Väter, oder nachdem dieselben ihre 
Familien der Noth und dem Elende Preis gegeben hatten, gesorgt werden mußte. Die 
früher für diese Kinder gezahlten Pflegegeldcr von 2 Thlrn. pro Kind und Monat erhöhten 
wir mit Genehmigung der Commnnal-Bchördcn bis zu 3 oder 4 Thlrn. 
Es befanden sich in dieser Anstalt 
im 
Jahre 1853 . . 
5 Knaben 
- 1854 . . 
12 
- 
- 1855 . . 
13 - 
- 
- 1856 . . 
11 - 
- 
- 1857 . . 
12 - 
- 1858 . . 
11 - 
- 
- 1859 . . 
11 
- 1860 . . 
11 
3. Blinde Kinder. 
In Folge unserer Anträge hat im Laufe der verflossenen zehn Jahre das Königliche 
Schul-Collegium der Provinz Brandenburg einzelnen blinden Kindern armer hiesiger 
Einwohner Freistellen in der hiesigen Königlichen Blinden-Anstalt gewährt, und beträgt 
die Zahl dieser Kinder gegenwärtig sechs. Die Kosten der Ausstattung derselben mit 
Wäsche und Bekleidung bei ihrer Aufnahme in die Anstalt übernahmen wir, wie wir 
denn auch während ihres Aufenthalts in der Anstalt für ihre Bekleidung und Wäsche 
Sorge tragen. 
4. Erwachsene Blinde. 
Die erwachsenen mittellosen Blinden sind im verstossenen Decenninm Gegenstand 
unserer besonderen Fürsorge gewesen. 
Bis zu Beginn dieses Zeitraums konnte sich unsere Wirksamkeit für dieselben nur 
in den durch das Gesetz gezogenen engen Grenzen bewegen, indem lediglich für die leib 
liche Nothdurft derselben die nöthigen Mittel hergegeben wurden, bei deren Abmessung 
allerdings dem bcklagcnswcrthen Schicksale dieser Armen im erhöhten Maaße Rechnung 
getragen wurde. So sind in dem Jahre 1850/51 an circa 140 erwachsene Blinde pp. 
5,000 Thlr. Almosengcldcr vertheilt worden. Durch den im October 1852 ins Leben 
getretenen Verein zur Fürsorge für erwachsene Blinde männlichen Geschlechts wurde uns 
die Möglichkeit gegeben, auch in geistiger Beziehung zu dem Wohle der erwachsenen 
Blinden beitragen zu können. Dieser Verein, von der Voraussetzung ausgehend, daß 
die so häufig vorkommende, sich in Müßiggang und Bettelei zeigende Jmmoralität der 
erwachsenen Blinden hauptsächlich ihren Grund in dem Mangel einer angemessenen Be 
schäftigung und geregelten Thätigkeit habe, bezweckt nämlich die arbeitsfähigen Blinden 
männlichen Geschlechts sowohl in intellectueller und moralischer, als in industrieller und 
öconomischer Beziehung dadurch zu heben, daß dieselben durch Unterricht in religiösen 
und anderen Lehrgcgcnständen, namentlich aber durch Unterweisung in practischcn Erwerbs 
zweigen an Arbeit und Ordnung gewöhnt, und in den Stand gesetzt werden, sich selbst 
ständig, sei cs auch nur theilwcisc, ihren Unterhalt zu erwerben. Zu dem Zwecke ist 
von dem Verein eine Anstalt begründet worden, die sich in ihrer Organisation dem 
Königlichen Blinden - Institut anschließt, und gleichzeitig als Fortbildungs-Anstalt für die 
aus letzterer entlaffenen Zöglinge dient. 
In Anerkennung des wichtigen Einstusses, den diese Anstalt auf unsere Armenpflege 
gewinnen konnte, haben auf unsere Befürwortung die Communal-Bchörden derselben einen 
jährlichen Beitrag von 300 Thlrn. gewährt, wogegen der Conimune die Berechtigung zusteht, 
fünf Stellen in der Anstalt zu besetzen. Dieses Abkommen war vorläufig vom 1. Ja 
nuar 1854 ab auf fünf Jahre geschlossen, und ist nach Ablauf derselben auf fernere fünf 
Jahre prolongirt worden. Außerdem wurden dem Vereine als Beitrag zu den Einrich-
	        

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