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Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 41.1991 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 41.1991 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1991
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15424076
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 11, 8. Februar 1991
Erschienen:
, 1991-02-08

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 41.1991 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis 1991
  • Ausgabe 1991,1 Nr. 1, 4. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,2 Nr. 2, 11. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,3 Nr. 3, 15. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,4 Nr. 4, 18. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,5 Nr. 5, 21. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,6 Nr. 6, 24. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,7 Nr. 7, 25. Juni 1991
  • Ausgabe 1991,8 Nr. 8, 31. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,9 Nr. 9, 1. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,10 Nr. 10, 6. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,11 Nr. 11, 8. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,12 Nr. 12, 14. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,13 Nr. 13, 15. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,14 Nr. 14, 20. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,15 Nr. 15, 22. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,16 Nr. 16, 27. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,17 Nr. 17, 28. Februar 1991

Volltext

353 
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35° 
e ds er RÄT 
mtsblatt für Berlin I 
Teil II Berlin 
De a 
— vormals Steuer- und Zollblatt für Berlin - 
Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen 
41. Jahrgang Nr. 11 Berlin, den 8. Februar 1991 A 6493 A 
Inhalt 
A. Amtliche Bekanntmachungen 
25. 1.1991  Steuerberaterprüfung 1991 ........... 2 2. Anz 3:3 
C. Verwaltungsanordnungen 
Kirchensteuer 
22. 1.1991 Bekanntmachung neuer Kirchensteuer-Regelungen ..... DE A 
A. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchensteuerordnung - Land Berlin - vom 10. 12. 1990 des Bistums 
Bein Eat 230 
B. Kirchensteuerbeschluß des Bistums Berlin für 1991 und 1992 (Land Berlin) vom 10. 12. 1990 ....... 356 
C. Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Art und Höhe der Kirchensteuern (Kirchen- 
steuerbeschluß für die Jahre 1990 bis 1992) vom 16. 11. 1990 für den Bereich der Evangelischen Kirche in 
Berlin-Brandenburg (Berlin-West) ..... 357 
D. Rechtsprechung 
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 
Abgabenordnung 
27. 3.1990 VIER 26/89 - AO 1977 $$ 191, 38; BGB $8$ 427, 714 ...........- . Hera 397 
Keine Beschränkung der Haftung der Gesellschafter einer GbR für Steuerschulden der Gesellschaft 
durch Vereinbarungen der Gesellschafter 
16.5.1990 X R 147/87 AO 1977 88 157, 169 Abs. 1, 171 Abs. 3, 174 Abs. 4,237 Abs. 1 Satz 1, 239 Abs. 1 Satz 1; RAO 
$1463-Abs Le ER EEE FE DOG 
I. Wahrung der Festsetzungsfrist und Ablaufhemmung durch Anfechtung nur bei rechtswirksamen 
Bescheiden ; 
2. Heilung eines Bekanntgabemangels durch fehlerfreie Zustellung der Einspruchsentscheidung 
3. Die Ablaufhemmung des $ 171 Abs. 3 Sätze I und 2 AO ist im Gegensatz zur Regelung des $ 174 
Abs. 4 AO nicht sachverhalts-, sondern verwaltungsaktbezogen 
8. 6.1990 II R 41/90 AO 1977.85 363 Abs. 2, 349; FGO $$ 74, 155 L.V. m. 8252 ZPO ..00.104 Te 002 
. Anhängiger Musterprozeß beim BFH kein Grund für Aussetzung des Verfahrens gem. $ 74 FGO 
Gegen Verwaltungsakt, der über Antrag gem. $ 363 Abs. 2 AO 1977, das Verfahren ruhen zu las- 
sen, entscheidet, ist die Beschwerde gegeben . 
Zur Ersetzung der Zustimmung zum Ruhen des. Verfahrens im finanzgerichtlichen Verfahren 
24. 7.1990 VIER 62/89 AO 1977 88.46 Abs. 6, 309 AbS.2.....1.00 7ER H Een ME KL E 364 
1. Im Verwaltungszwangsverfahren kann die Pfändung eines Erstattungsanspruchs bereits vor 
Entstehung des Anspruchs vorbereitet werden 
2. Ein Pfändungsbeschluß ist erst dann erlassen (bewirkt), wenn er nach Schlußzeichnung aus 
dem internen Geschäftsgang zum Zwecke der Beförderung weggegeben worden ist 
Außensteuergesetz 
30. 5.1990 IR 97/88 = EStG 197988 4 Abs. 1 Satz 5; 5 Abs. 4; ASIG$ 1, N 367 
Gewährung eines zinslosen Darlehens an ausländische Tochtergesellschaft kann zu nachträglichen 
Anschaffungskosten führen und nicht. zu einer Geschäftsbeziehung i.S. von $ 1 Abs. 1 AStG; 
Rechtsfolge des $ 1 AStG 
Doppelbesteuerung 
18. 7.1990 IR 115/88 AO 1977 8 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; DBA-Malta Art. 10 Abs. 4 Buchst. b, 23 Abs. 1 Buchst. c 370 
Soweit das DBA-Malta in Art. 23 Abs. I Buchst. c eine fiktive Steueranrechnung vorsieht, gilt als 
maltesische Steuer i. S. dieser Vorschrift, die nach Art. 10 Abs. 4 Buchst. b DBA-Malta nicht zu 
zahlen ist, diejenige Steuer, die auf Grund der maltesischen Bestimmungen über die Unterstützung 
der Industrie in Malta nicht zu zahlen ist. Die Anrechnung einer höheren maltesischen Steuer 
kommt nicht deshalb in Betracht, weil von der ausschüttenden Gesellschaft keine maltesische 
Steuer auf den Gewinn erhoben wurde, der der Ausschüttung zugrunde lag 
(Fortsetzung des Inhalts auf der.nächsten Seite)
	        

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