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Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 41.1991 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 41.1991 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1991
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15424076
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 10, 6. Februar 1991
Erschienen:
, 1991-02-06

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 41.1991 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis 1991
  • Ausgabe 1991,1 Nr. 1, 4. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,2 Nr. 2, 11. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,3 Nr. 3, 15. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,4 Nr. 4, 18. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,5 Nr. 5, 21. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,6 Nr. 6, 24. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,7 Nr. 7, 25. Juni 1991
  • Ausgabe 1991,8 Nr. 8, 31. Januar 1991
  • Ausgabe 1991,9 Nr. 9, 1. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,10 Nr. 10, 6. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,11 Nr. 11, 8. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,12 Nr. 12, 14. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,13 Nr. 13, 15. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,14 Nr. 14, 20. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,15 Nr. 15, 22. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,16 Nr. 16, 27. Februar 1991
  • Ausgabe 1991,17 Nr. 17, 28. Februar 1991

Volltext

32] 
3 
Amtsblatt für Berl RLIN 
Ss a u r er r Il Ta Tan 
« bs A E7E Ha 
Teil II KO 
— vormals Steuer- und Zollblatt für Berlin — 
Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen 
41. Jahrgang. Nr. 10 Berlin, den 6. Februar 1991 A 6493 A 
Inhalt 
D. Rechtsprechung 
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 
Einkommensteuer 
14. 3.1990. I R 129/85 - EStG 83 Nr.66 ...... 2 ER RI 
Sanierungsbedürftigkeit nicht schon bei Überschuldung, sondern erst bei drohender Zahlungsun- 
fähigkeit 
6. 4.1990. III R 60/88 EStG 198102 a me see rer 1325 
I. Aufwendungen für Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung und für medizinische Fachliteratur 
keine außergewöhnliche Belastung ; 
2 Schuldzinsen können eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn und soweit die Darle- 
hensaufnahme zwangsläufig war 
3. Aufwendungen für Fahrten zur pflegebedürftigen Mutter sind insoweit außergewöhnlich, als sie 
den Aufwand für übliche Besuchsfahrten überschreiten 
24. 4.1990 IX R 9/86 EStG 88 7 Abs. 4, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr..7, 21 Abs. 1; EStDV $11'd Abs. 1....104.4.00004 328 
AfA bei einem unentgeltlich zugewendeten dinglichen Wohnungsrecht 
24. 4.1990 IX R 268/87 EStG 1981 887 b Abs. 1 Satz 3, 32 Abs. 10.2... HE EE DA 
Bei einem Rohbauerwerb ist für die maßgebliche Höchstbemessungsgrundlage nach $ 7 b-EStG der 
Abschlußzeitpunkt des obligatorischen Vertrags entscheidend 
23. 5.1990 HI R 63/85 ESG 19ER CE U a DOT 
Aufwendungen für den Besuch des inhaftierten Ehegatten sind durch Grundfreibetrag abgegolten 
und deshalb keine außergewöhnliche Belastung i. S. des $33 EStG 
23. 5.1990 III R 145/85 EStG 19 333 
I: Aufwendungen für Besuchsfahrten zu inhaftiertem volljährigen Kind sind durch Grundfrei- 
betrag und Kinderlastenausgleich abgegolten und daher keine außergewöhnliche Belastung 
iS. des $33 EStG | 
2. Strafverteidigungskosten für volljähriges Kind können in angemessenem Rahmen außerge- 
wöhnliche Belastung sein 
30. 5.1990 IR 57/89 EStG 888, 50a Abs. 4; UStDV 1980 852 Abs. 2; DBA-Japan Art. 12 Abs.2 ............ 336 
I. Die Umsatzsteuer gehört auch bei Anwendung der sog. Nullregelung nach $ 52 Abs. 2 UStDV 
1980 zur Bemessungsgrundlage der Abzugsteuer nach $ 50 a Abs. 4 EStG ($8 EStG) 
2. Die Nichtabführungspflicht von Umsatzsteuer des Leistungsempfängers nach der Nullregelung 
des Steuerabzugsverfahrens ist eine besondere Erhebungsform der Umsatzsteuer ($ 18 UStG, 
$52 Abs. 2 UStDV) 
8. 6.1990 III R 14-16/90 EStG i. d. F. des StSenkG 1986/1988 88 32 a, 52 Abs. 23 b; EStG i. d. F. des StSenkErwG 1988 
Art. 1 Nr. 5, 832 a; GG Art. 1 Abs. 1, 2, Abs. 1, 3 Abs. 1, 6 Abs. 1, 14 Abs. 1, 20 Abs.1 . 338 
Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages für die Jahre 1986 bis 1988 
27. 6.1990 IR 168/85 EStG 1975 8 4 Abs. 4 und 5 Nr. 2; UStG 1973 8 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; 1. UStDV in der 1975 bis 
1979 gültigen Fassung 8 4; EStR 1978 Abschn. 20 Abs. 17 Satz 2 ..........00000000 004 342 
Zur Namensangabe des bewirtenden Steuerpflichtigen auf Gaststättenrechnung 
Einkommensteuer - Entwicklungshilfe-Steuergesetz 
26. 6: 1990 VIER 221/85 EStG 8716; 34; EntwHStG 1968 81 EG 
Auflösung einer steuerfreien Rücklage nach $ I Abs. I Nr. 2 EntwHStG bei Veräußerung der ent- 
sprechenden Kapitalanlage kein Veräußerungsgewinn, sondern laufender Gewinn 
Kirchensteuer 
30. 11. 1989 IR 14/87 KiStG Hmb 88 1, 2 Abs. 1,3 Abs. 1 Buchst. a, 11 Abs. 2 und 3; EStG 88 2 Abs- 1, 19, 38, 39 b, 
40; 40 a, 40 b, 41, 41 a, 42 a, 42 d; AO 1977 88 38, 88, 193 Abs. 2 Nr. 1; FGO 88 57 Nr. 4, 76,96 347 
Zulässigkeit der Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer; zur Rechtsnatur der pauschalen Lohn- 
steuer 
Leitsatz aus Entscheidung des Bundesfinanzhofs 
Einkommensteuer 
19. 7.1990 IV R 119/88 - ESIG 13a Abs. 3 Nrn. 1 biS 5 214000 en Leere r Annan Rn ann n AM A He nme nennnı 352 
Zum Wert der Arbeitsleistung von Nebenerwerbslandwirten mit Gewinnermittlung nach Durch- 
schnittssätzen
	        

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