Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 21. April 1903 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 21. April 1903 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1990
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15424035
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 28, 11. Mai 1990
Erschienen:
, 1990-05-11

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 21. April 1903 (Public Domain)
  • Werbung
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Abschnitt. Bauerlaubnis, Prüfung und Abnahme der Bauten
  • Zweiter Abschnitt. Schutzmaßregeln bei der Bauausführung
  • Dritter Abschnitt. Bauvorschriften
  • Vierter Abschnitt. Sondervorschriften für die einzelnen Bauklassen
  • Fünfter Abschnitt. Schlußbestimmungen
  • Anlage 1. Geltungsbereich der Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 21. April 1903 / Moltke, Friedrich
  • Anlage 2. Bezeichnung der Gebiete, welche der Bebauung nach den Bestimmungen in § 52 der Baupolizeiordnung für die Vororte von Berlin vom 21. April 1903 — Bauklasse A — vorbehalten sind
  • Anlage 3. Bezeichnung der Gebiete, welche der Bebauung nach den Bestimmungen in § 53 der Baupolizeiordnung für die Vororte von Berlin vom 21. April 1903 — Bauklasse B — vorbehalten sind
  • Anlage 4. Bezeichnung der Gebiete, welche der Bebauung nach den Bestimmungen in § 54 der Baupolizeiordnung für die Vororte von Berlin vom 21. April 1903 — Bauklasse C — vorbehalten sind
  • Anlage 5. Bezeichnung der Gebiete, welche der Bebauung nach den Bestimmungen in § 55 der Baupolizeiordnung für die Vororte Berlins vom 21. April 1903 — Bauklasse D — vorbehalten sind
  • Nachtrag zur Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 21. April 1903
  • Alphabetisches Sachregister
  • Ortsverzeichnis
  • Werbung
  • Farbkarte

Volltext

10 
3. Bei Berechnung des Flächeninhaltes der Baulich— 
keiten werden alle über die Umfassungswände vor— 
tretenden Bauteile und solche baulichen Anlagen iu 
Rechnung gestellt, welche eine Höhe von mehr als 1m 
über Erdoberfläche haben oder in einer Höhe von mehr 
als 1m über Erdoberfläche errichtet sind, ferner Grenz— 
mauern und Grenzzäune aus Holz oder Eisen, deren 
Höhe das Maß von 1,80 mm nicht übersteigt, und deren 
Stärke sich innerhalb der durch die Zweckbestimmung ge— 
gebenen Grenze hält. 
Gesimse und die an Höfen gelegenen Balkone von 
höchstens 2,50 m Länge und mit höchstens 1,25 m Aus— 
ladung werden nicht in Rechnnng gestellt. 
4. Bei Berechnung des Flächeninhaltes der Baulich— 
keiten kommen Lichthöfe (Lichtschachte) von weniger als 
25 m Flächeninhalt als bebaute Fläche nicht in Betracht. 
13. Abstand der Baulichkeilen von den Nachbargrenzen 
und untereinander. 
. Im Gebiete der geschlossenen Bauweise — 88 47, 
50 und 51 — müssen sämtliche Gebäude entweder un— 
mittelbar an die seitliche Nachbargrenze herantreten oder 
den in den 88 50 Ziffer 4, 51 Ziffer 4 angegebenen Ab—⸗ 
stand von der seitlichen Nachbargrenze — Bauwich — 
halten (vergl. 8 17 Ziffer 2). 
2. Im Gebiete der offenen Banweise — 88 47, 52 
bis 55 müssen sämtliche Gebände — unbeschadet der 
Vorschriften über den Bau von Doppelhäusern und Ge— 
bäudegruppen sowie den unmittelbaren Anbau an Eck— 
häuser, 88 52 Ziffer 5 bis 7, 33 Ziffer 7, 54 Ziffer 6, 
55 Ziffer 6 sowie unbeschadet der Vorschriften in 88 53 
Ziffer 8 und 9, 54 Ziffer 7, 55 Ziffer 6 Ende — den 
die einzelnen Bauklassen vorgeschriebenen Bauwich 
alten. 
3. Im Gebiete der geschlossenen und der offenen Bau— 
weise müssen sämtliche Gebäude von der hinteren Nachbar— 
grenze um die Hälfte ihrer Höhe, mindestens aber 6 m 
entfernt bleiben (vergl. 8 17 Ziffer 2).
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.