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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1967, V. Wahlperiode, Band I, 1.-20. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1967, V. Wahlperiode, Band I, 1.-20. Sitzung (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1986
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15423932
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 59, 24. Oktober 1986
Erschienen:
, 1986-10-24

Schnellzugriff

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  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1967, V. Wahlperiode, Band I, 1.-20. Sitzung (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (1), 6. April 1967
  • Nr. 2 (2), 6. April 1967
  • Nr. 3 (3), 13. April 1967
  • Nr. 4 (4), 27. April 1967
  • Nr. 5 (5), 11. Mai 1967
  • Nr. 6 (6), 8. Juni 1967
  • Nr. 7 (7), 22. Juni 1967
  • Nr. 8 (8), 12. Juli 1967
  • Nr. 9 (9), 13. Juli 1967
  • Nr. 10 (10), 15. September 1967
  • Nr. 11 (11), 21. September 1967
  • Nr. 12 (12), 22. September 1967
  • Nr. 13 (13), 12. Oktober 1967
  • Nr. 14 (14), 19. Oktober 1967
  • Nr. 15 (15), 26. Oktober 1967
  • Nr. 16 (16), 2. November 1967
  • Nr. 17 (17), 23. November 1967
  • Nr. 18 (18), 13. Dezember 1967
  • Nr. 19 (19), 14. Dezember 1967
  • Nr. 20 (20), 15. Dezember 1967

Volltext

2(!4 
10. Sitzung vom 15. September 1967 
Amrehn 
dürfen sie das nicht und schon gar nicht im Namen aller 
Studenten. Wir vermissen aber, daß der Senat hierzu 
eine klare und entschiedene Linie bezieht und auch 
gegen die Meinung einiger Protestprofessoren durch 
hält. Wieder wird es ein Geschrei über die Einengung 
der Meinungsfreiheit geben; aber wiederum handelt es 
sich nicht darum, sondern um die Verweisung von Ver 
tretungsorganen auf die Grenzen ihrer Rechte. Es han 
delt sich darum, die gesamtpolitische Aufgabe des Ber 
liner Parlaments nicht durch den Mißbrauch von ande 
ren öffentlich-rechtlichen Vertretungsorganen und Teil 
organen verdrängen oder überspielen zu lassen. Wer 
auf angebliche frühere Beispiele verweist, übersieht 
jedesmal den völlig anderen Zusammenhang mit Aktio 
nen der Selbsterhaltung unserer Freiheit; also dem Ur 
grund für die Entstehung unserer Freien Universität. 
Deren Existenz sowie ihre Lehr- und Forschungsfreiheit 
sind heute jedoch höchstens eben durch die Kräfte ge 
fährdet, die wie der SDS mit seinen Kadern darauf aus 
sind, nach einer von ihm beschlossenen Resolution aus 
den einzelnen Protestaktionen eine Politik der perma 
nenten Universitätsrevolte zu machen. 
Der Name „SDS" steht auch noch für manche andere 
Gruppe. Hier wird immer behauptet, es gäbe keinen 
Anhaltspunkt für kommunistische Infiltration. Uns ge 
nügt die Infiltration durch den SDS, dessen Infiltra 
tionstätigkeit ist durchaus rege, und wir sind jetzt fast 
schon nicht mehr überrascht, etwa von Mitgliedern der 
europäischen Föderalisten-Union eine Eingabe zu erhal 
ten, die sich gegen unsere „muffige Formaldemokratie“ 
wendet, gegen die eine nichtparlamentarische Opposi 
tion mit außergewöhnlichen Mitteln unumgänglich sein 
könne. Nur wenn der Senat von Berlin hierzu klar Stel 
lung bezieht und Linie behält, kann man von dem aka 
demischen Senat eine ebenso klare und überzeugende 
Linie erwarten. 
Der Innensenator macht es sich leicht und lenkt ab, 
wenn er in seinem Bericht dem Rektor der Universität 
Inkonsequenz vorhält. Ist denn der Senat weniger in 
konsequent ? Wer den Mut für Konsequenz fordert, muß 
selbst ein Beispiel dafür geben. Hat der Senat nicht be 
schlossen, die City nur ausnahmsweise als Demonstra 
tionsgebiet zu genehmigen und eine bestimmte Demon 
stration jedenfalls nicht zuzulassen? Und hat dann nicht 
anschließend der Regierende Bürgermeister auf einer 
Versammlung mit den Studenten die untersagte Demon 
stration doch genehmigt? Ob die öffentliche Sicherheit 
und Ordnung am Kurfürstendamm gestört ist, kann 
doch nicht davon abhängen, ob eine Versammlung in 
Dahlem mit dem Regierenden Bürgermeister ausnahms 
weise Wohlverhalten ihm gegenüber zeigt. 
Dieser Senat liefert noch mehr Beispiele der Inkonse 
quenz und Untätigkeit. Schon vor eineinhalb Jahren hat 
der damalige Innensenator und heutige Regierende 
Bürgermeister auf eine Anfrage der CDU geantwortet: 
Wilde Demonstrationen werden mit allen zur Verfügung 
stehenden polizeilichen Mitteln verhindert und, wenn 
möglich, schon im Keim aufgelöst werden. 
(Zuruf von der CDU: Das war damals!) 
Wäre in dieser Zeit danach verfahren worden, hätte der 
Regierende Bürgermeister vorletzten Sonntag nicht zu 
sagen brauchen, daß jetzt entschiedene Abwehr einset- 
zen werde und daß die bestehenden Gesetze angewen 
det werden. Darin liegt doch das Eingeständnis, daß 
man in seiner Grundhaltung trotz aller Ankündigung 
zu lahm war. Mit dem mehrfach gebrauchten Ausspruch 
und Zuspruch: Keine Hysterie, — kann man Krawall 
macher nicht von der Straße bringen. 
Zu den Ereignissen des 2. Juni kann erst Stellung 
genommen werden, wenn der Bericht des Unter 
suchungsausschusses vorliegt, aber abgesehen davon, ist 
der Vorwurf der Gewerkschaft der Polizei allzu glaub 
haft und von uns schon früher hier erhoben worden, 
daß klare Einsatzbefehle der Polizei von „Hoher Hand“ 
in ihrer Anwendung gebremst, aufgeweicht oder unter 
bunden worden sind. 
(Hört! Hört! bei der CDU.) 
Über diese im Laufe der letzten zwei Jahre immer wie 
der vorgebrachte Beschwerde von Beamten, die erst 
mals in die Form einer Gewerkschaftseingabe gekleidet 
ist, hilft eine schlichte Zurückweisung durch den Innen 
senator keineswegs hinweg. 
Die Inkonsequenz treibt merkwürdige Blüten. Im 
Juni verweigerte der Senat durch den Polizeipräsiden 
ten eine öffentliche Geldsammlung des SDS für den 
Vietkong, und zwar auch deshalb, weil der SDS keine 
genügende Gewähr für die Durchführung bietet. Einen 
Monat später bewilligte der Senat trotzdem die Samm 
lung. 
Zu den Inkosequenzen gehört auch die beamtenrecht 
liche Groteske, die der Senat mit dem Polizeipräsiden 
ten veranstaltet. 
(Abg. Dr. Waltzog: Sehr wahr!) 
Der Polizeipräsident ist nicht disziplinarisch beurlaubt. 
Er hat jetzt freiwilligen Urlaub, obwohl er ihn nicht 
beantragt hat. Aber auf jeden Fall hat er Urlaub, um 
die Untersuchungen nicht zu beeinflussen. Ein Senator 
erklärt, der Polizeipräsident kehre nicht wieder. 
(Abg. Dr. Waltzog; Der ist gar nicht zuständig dafür!) 
Das dementiert der Senat. Schließlich ist dafür auch das 
Abgeordnetenhaus zuständig. 
(Zuruf von der CDU: Nein, die SPD!) 
Morgen soll die Untersuchung beendet sein, aber heute 
weiß das Abgeordnetenhaus noch nicht, ob der Polizei 
präsident am Montag seinen Dienst wiederaufnimmt 
oder nicht. 
Damit komme ich zur Frage der Konsequenzen, die 
der Senat zu ziehen hätte. Die Mittel zu konsequentem 
Handeln sind vorhanden. Der Senat muß sie nur an 
wenden. 
Erstens: Zunächst sind in der öffentlichen Meinung 
Grundbegriffe zu klären. Der Senat muß Studenten und 
der Öffentlichkeit sagen, daß Meinungsfreiheit und De 
monstrationsrecht nicht ein und dasselbe sei, sondern 
verschiedene Grundrechte sind, aber beide sind nicht 
unumschränkte Rechte, sondern gelten im Rahmen der 
Gesetze. Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht 
können niemals so weit gehen, die gleichen Rechte an 
derer Bürger zu behindern oder aufzuheben. Das Recht 
zu Versammlungen und Aufzügen ist durch Gesetz ein 
geschränkt. Zu Demonstrationen sind Genehmigungen 
erforderlich. Die Genehmigung kann mit Auflagen ver 
sehen werden. Wird gegen die Auflagen verstoßen, 
kann die Demonstration aufgelöst, der Leiter bestraft 
werden. Das ist geltendes Recht und muß nur durch 
geführt werden. 
Zweitens: Demonstrationen sind nicht zu genehmigen 
für Orte, wo die Störung einer anderen Veranstaltung 
geplant oder möglich ist und wo es zu einer konkreten 
Gefahr des Konflikts mit anderen Veranstaltungsteil 
nehmern oder mit der Polizei kommen kann. Das wären 
dann auch keine Demonstrationen, sondern Provoka 
tionen. 
Drittens: Wilde Demonstrationen sind nach dem Ge 
setz aufzulösen. Das ist die Pflicht der Polizei. Wenn es 
wahr ist, daß der Innensenator Befehle erläßt oder 
deckt, die ein Einschreiten gegen ungesetzliche Demon 
strationen erst bei erheblicher Störung der öffentlichen 
Ordnung zulassen, handelt er selbst gesetzwidrig. 
(Hört! Hört! bei der CDU.) 
Die Veranstalter solcher Demonstrationen machen sich 
ebenso strafbar wie diejenigen, die zur Teilnahme auf- 
fordem. Und es gab viele solcher Aufforderungen. 
Viertens; Wer eine öffentliche Veranstaltung durch 
führt, die eine Parade stört, macht nicht von seinem 
Demonstrationsrecht Gebrauch, sondern er vergeht sich 
gegen das Versammlungsgesetz. 
(Zuruf von der CDU: So ist es!)
	        

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