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Die Verhandlungen über Schillers Berufung nach Berlin / Stölzel, Adolf (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Verhandlungen über Schillers Berufung nach Berlin / Stölzel, Adolf (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1983
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15423532
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 74, 30. Dezember 1983
Erschienen:
, 1983-12-30

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  • Die Verhandlungen über Schillers Berufung nach Berlin / Stölzel, Adolf (Public Domain)
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  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • VII.
  • VIII.
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Volltext

64 
daß im Interesse der Staatskasse von den Ministern Einwendungen 
erhoben wären, nachdem eben erst für einen ähnlichen Zweck eine 
erhebliche Aufwendung nicht ganz anstandslos beschlossen war. 
Wenn Zelter Ende April 1880 in einem Briefe an Goethe meinte, 
es habe für Schiller auch nicht an Hindernissen in Berlin gefehlt,) 
und wenn er dabei auf den damals in Berlin lebenden, von den Xenien 
wenig erbauten Kotzebue und seine Anhänger hinweist, so ergibt sich 
dies nach der Darstellung Beymes als unzutreffend: die Sache Schillers 
war zwischen Beyme und dem König ohne jede Zwischenwirkung 
erledigt. Auf den von Iffland an Beyme berichteten Wunsch 
Schillers, in Berlin zu bleiben, hatte Schiller vom Könige sofort 
3000 Taler Gehalt nebst dem Gebrauch einer Hofequipage zu— 
gesichert erhalten. Das schloß eine weitere Verhandlung über den 
Zeitpunkt, von welchem das Gehalt gezahlt werden sollte, es schloß 
aber auch für Schiller rechtlich die Freiheit nicht aus, die Über— 
siedelung zu unterlassen und damit die zugesicherten Gnaden— 
bezeigungen aufzugeben. Diese Freiheit verblieb dem Dichter. 
Weder Beyme noch der König wollten des Rechtes sich vergewissern, 
Schiller zur Übersiedelung anzuhalten. Immerhin galt ihnen aber 
sein Wunsch überzusiedeln als festgestellt. 
V. 
Wesentlich anders sah Schiller die Berliner Verhandlungen 
an. Möglicherweise drückte sich Beyme, als er dem Dichter von 
der königlichen Entschließung Kunde gab, so aus, daß Schiller 
nichts anderes darin sah, vielleicht auch nichts anderes sehen konnte, 
als des Königs Geneigtheit, ihm demnächst, wenn näheres ver⸗ 
einbart sei, die fraglichen Gnadenbezeugungen zuteil werden zu 
lassen. Dann würde sich auch erklären, wie Schiller, als die Rede 
auf eine von ihm zu machende „Anzeige“ kam, darunter eine An— 
zeige „der Bedingungen“ verstehen konnte, unter denen er nach 
Berlin kommen wollte, nicht bloß eine Anzeige „der Lösung des 
Weimarer Verhältnisses“. Jedenfalls lag diese Auffassung bereits 
dem Briefe zugrunde, den Schiller alsbald am Tage nach seiner 
sJ Pick a. a.O S. 59.
	        

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