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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1912 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1983
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15423549
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 14, 25. Februar 1983
Erschienen:
, 1983-02-25

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  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1912 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Verzeichnis der Einzelberichte
  • Index
  • No. 1. Bericht über die allgemeine Verwaltung des Magistrats
  • No. 2. Bericht der städtischen Kunstdeputation
  • No. 3. Bericht der Steuerdeputation
  • No. 4 u. 5
  • No. 6. Bericht der städtischen Grundeigentumsdeputation
  • No. 7. Bericht der städtischen Parkverwaltung
  • No. 8. Bericht der städtischen Schuldeputation
  • No. 9. Bericht über das städtische Fach- und Fortbildungsschulwesen
  • No. 10. Bericht über die städtische Blindenpflege
  • No. 11. Bericht über das Märkische Provinzialmuseum
  • No. 12. Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek und der städtischen Volksbibliotheken und Lesehallen
  • No. 13. Bericht über die Deputation für Statistik
  • No. 14. Bericht über die städtische Armenpflege
  • No. 15. Bericht der städtischen Stiftungsdeputation
  • No. 16. Bericht der städtischen Waisendeputation
  • No. 17. Bericht über die Verwaltung der städtischen Hospitäler und Siechenanstalten
  • No. 18. Bericht der Deputation für die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • No. 19. Bericht der Deputation für die städtische Irrenpflege
  • No. 20. Bericht über die städtischen Heimstätten
  • No. 21. Bericht über die städtischen Badeanstalten
  • No. 22. Bericht über die Verwaltung der Gemeindefriedhöfe und des Krematoriums für 1912
  • No. 23. Bericht über die Verwaltung des Arbeitshauses Rummelsburg, des städtischen Hospitals und der Verpflegungsstation für kranke Obdachlose in Berlin-Lichtenberg
  • No. 24. Bericht über die Verwaltung des städtischen Obdachs, der Desinfektionsanstalt II, der Hilfsaktion für geschlechtskranke Frauen und des Obdachhospitals
  • No. 25. Bericht über die Friedrich Wilhelmsanstalt für Arbeitsame und die damit verbundene von Biederseestiftung
  • No. 26. Bericht der Deputation zur Verwaltung des Gesindebelohnungs- und Unterstützungsfonds
  • No. 27. Berichte über die Altersversorgungsanstalten und Hospitäler städtischen Patronats
  • No. 28. Bericht des Versicherungsamts Abteilung für Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung
  • No. 29. Bericht der städtischen Sparkasse
  • No. 30. Bericht der Gewerbedeputation des Magistrats und des Magistratskommissars für die Orts- und Betriebskrankenkassen
  • No. 31. Bericht über das Gewerbegericht zu Berlin
  • No. 32. Bericht über das Kaufmannsgericht zu Berlin
  • No. 33. Bericht der städtischen Hochbaudeputation
  • No. 34. Bericht der städtischen Tiefbaudeputation
  • No. 35. Bericht der städtischen Polizeiverwaltung
  • No. 36. Bericht der städtischen Verkehrsdeputation
  • No. 37. Bericht über das städtische Straßenreinigungswesen
  • No. 38. Bericht der Deputation des Magistrats zur Beschaffung der Schreibmaterialien
  • No. 39. Bericht der Deputation zur Beschaffung der Brennmaterialien
  • No. 40. Bericht über die städtischen Markthallen
  • No. 41. Bericht über den städtischen Vieh- und Schlachthof, über die städtische Fleischbeschau sowie über die Fleischvernichtungs- und Verwertungsanstalt bei Rüdnitz
  • No. 42. Bericht über die Verwaltung der städtischen Wasserwerke
  • No. 43. Bericht der Deputation für die Kanalisationswerke und Güter Berlins
  • No. 44. Bericht der Deputation der städtischen Gaswerke
  • No. 45. Bericht der städtischen Feuersozietät
  • No. 46. Bericht über die Verwaltung der Feuerwehr
  • No. 47. Bericht des Kuratoriums der städtischen Zentrale Buch
  • No. 48. Bericht über die Tätigkeit des städtischen Untersuchungsamtes für hygienische und gewerbliche Zwecke in der Zeit vom 1April 1912 bis 31März 1913
  • No. 49. Bericht über das Berliner Rettungswesen

Volltext

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Fortsetzung von Seite 1. 
5. Urlaub: Dem diensttuenden Arzte steht in jedem Jahre ein 
vierwöchiger Urlaub zu. Die Urlaubszeit ist im Einverständnis 
mit dem Kurarorium zu regeln. Ein Honorar wird für die 
Urlaubszeit nicht gezahlt (vergl. die Bestimmung unter III 3). 
6. Etwaige Verhinderung, den Dienst zu versehen, hat der Arzt 
so rechtzeitig dem Aufsichtsarzte mitzuteilen, das; für Ersatz 
gesorgt werden kann. Die Dienstaussetzung ist nur aus drin 
genden Gründen zulässig. 
7. Ter Arzt muß alle Anweisungen, welche für den Dienst und 
stir Den Geschäftsbetrieb kn den Rettungsstellen erlassen werden, 
als für sich verbindlich anerkennen. 
8. Die diensttuenden Aerzte jeder Rettungsstelle haben im Falle 
eintretender Vakanz in ihrer Gesamtheit das Recht, Vorschläge 
für die Wahl des Aussichtsarztes und seines Stellvertreters 
zu machen. 
IV. Meldung und Zulassung zum Dienste: Die Meldungen sind 
an das Kuratorilim einzureichen, sollen möglichst für eine bestimmte 
Rettungsstelle abgegeben iverdcn, und sind der Reihenfolge nach in 
eine Liste einzutragen. Tic Einberufung erfolgt durch das Kura 
torium nach Bedarf. Das Kuratorium wird sich in der Regel nach 
der Reihenfolge der Meldung richten. 
V. Aussichlsarzt: Für jede Rettungsstelle wird von« Kuratorium 
ein Aufsichtsarzt und ein Stellvertreter für diesen aus den dienst 
tuenden Aerzten der Rettungsstelle bestellt. Dabei werden die Vor 
schlüge der diensttuenden Aerzte der Rettungsstelle nach Möglichkeit 
berkickiichtiat werden. 
Die Bestellung erfolgt auf 2 Jahre. Wird von keiner Seite 
mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt, so gilt der Vertrag 
immer stillschweigend als auf ein Jahr verlängert. 
Ter Aufsichtsarzt, welcher außerhalb seiner Tätigkeit als solcher 
zu mindestens 30 Tagesdienststunden im Kalendermonat auf seiner 
Rettungsstelle verpflichtet ist, übt die Aufsicht über den Dienst in 
der Rettungsstelle und über die sanitären Einrichtungen daselbst, 
führt die örtliche Verwaltung der Rettungsstelle und vermittelt den 
Verkehr der diensttuenden Aerzte und Heilgehilfen mit dem Kura- 
toriuin. Die Einzelheiten in bezug aus Rechte und Pflichten der 
Aussichtsärzte werden durch eine Dienstanweisung geregelt. 
Für seine Tätigkeit als solcher erhält der Aufsichtsarzt eine Ent 
schädigung von 800 M jährlich, welche für die Zeit der Behinderung 
an den Stellvertreter gezahlt wird. 
VI. Aerztliche Direktoren: Als Beirat in medizinischen Angelegen 
heiten des städtischen Rettungswesens können ärztliche Direktoren be 
stellt werden. Zu ihren Ausgaben gehören folgende: 
a) Sie sind Vorgesetzte sämtlicher diensttuenden Aerzte und Auf 
sichtsärzte. Als solche haben sie insbesondere darauf.zu achten, 
daß der ärztliche Dienst nach dem vom Kuratorium und den 
Gemeindebehörden erlassenen Bestimmungen ordnungsmäßig 
ausgeübt wird, und daß in den ärztlichen Verrichtungen aus 
sämtlichen Rettungsstellen die erforderliche Einheitlichkeit 
herrscht. 
b) Sie sind die Mittelpersonen zwischen den Rettungsstellen und 
den: Kuratorium in allen ärztlichen Angelegenheiten. 
o) Sic haben die Oberaufsicht über die sanitären Einrichtungen 
sämtlicher Rettungsstellen, insbesondere auch über das Instru 
mentarium, das Verbandsmaterial und die Medikamente, sie 
haben die von den Aufsichtsärzten in dieser Beziehung ge 
stellten Anträge zu begutachten und erforderlichenfalls selbst 
Anträge an das Kuratorium zu stellen. 
6) Sie haben alle Angelegenheiten ärztlicher Natur, die ihnen vom 
Kuratorium zugeschrieben werden, zu begutachten. 
e) Sie sind Vorgesetzte der Heilgehilfen, soweit deren Hilfs- 
rätigkeit bei den ärztlichen Verrichtungen und bei der Auf 
bewahrung usw. der Instrumente und Verbandsstoffe in Betracht 
kommt. 
k) Bei Massenunfällen und bei besonderen Rettungscinrichtungeu 
anläßlich öffentlicher Veranstaltungen liegt ihnen die ärztliche 
Oberleitung ob. 
g) Sie sind auch die ärztlich-technischen Berater des Kuratoriums 
hinsichtlich der Sanitätsstubcn und der Rettungsstationen au 
den Wasserläufen. 
hf Sie wohnen den Sitzungen des Kuratoriums und der Be- 
schwerdckommission mit beratender Stimme bei. 
Die ärztliäseu Direktoren werden auf Vorschlag des Kuratoriums 
vom Magistrat gewählt. Die Einzelheiten werden durch den Dienst 
vertrag geregelt. Der Erlaß einer Dienstanweisung bleibt vorbehalten/'
	        

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