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Das Leben des Staatsrath Kunth / Goldschmidt, Friedrich (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Das Leben des Staatsrath Kunth / Goldschmidt, Friedrich (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1982
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15423422
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 68, 12. November 1982
Erschienen:
, 1982-11-12

Schnellzugriff

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  • Das Leben des Staatsrath Kunth / Goldschmidt, Friedrich (Public Domain)
  • Abbildung: Kunth (Ill.: Galle, B[...])
  • Titelblatt
  • Stempel: Kön. Pr. Ministerium des Innern. Bücherei
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erstes Kapitel. Kindheit und Jugend. 1757-1777
  • Zweites Kapitel. Im Humboldt'schen Hause. 1777-1789
  • Drittes Kapitel. Im Staatsdienste. 1789-1806
  • Viertes Kapitel. Häusliche Verhältnisse. Ehe
  • Fünftes Kapitel. In der Franzosenzeit. 1806-1808
  • Sechstes Kapitel. Unter dem Ministerium Altenstein-Dohna. 1809-1810
  • Siebentes Kapitel. Unter dem Staatskanzler Hardenberg. 1810-1815
  • Achtes Kapitel. Gewerbliche Zustände in Preußen. 1815-1818
  • Neuntes Kapitel. Die Zollordnung vom 26. Mai 1818
  • Zehntes Kapitel. Nach der Zollordnung
  • Elftes Kapitel. Gründung der Gewerbeschulen
  • Zwölftes Kapitel. Letzte Jahre und Familienverhältnisse
  • Abbildung: Grabstätte Gottlob Johann Christian Kunth's im Park zu Tegel
  • Anhang
  • I. Zu Kapitel 5
  • II. Zu Kapitel 8
  • III. Zu Kapitel 9
  • IV. Zu Kapitel 11
  • V. Aus Kunths Briefen an Stein
  • Impressum
  • Farbkarte

Volltext

Wenn Kunth in der Verwaltung des Vermögens anderer ge— 
schickt und glücklich war, so scheint ihm dies in seinen eigenen Ver— 
hältnissen nicht ebenso gelungen zu sein. Bis zum Sommer 1806 
hatte er 5000 Thaler zurückgelegt, in den nächsten Jahren hören 
wir ihn öfters darüber klagen, daß er seine Ersparnisse angreifen, 
daß er ein Papier nach dem andern trotz der überaus ungünstigen 
Kurse verkaufen müsse. Im Jahre 1814 war er sogar, wie vorher 
erwähnt, durch eine Schuld gedrückt und kam nur allmählich und 
nicht ohne erhebliche Einschränkungen dazu, dieselbe zu tilgen und 
wieder etwas „für den Spartopf“, wie er sich ausdrückt, übrig zu 
behalten. Zum Theil lag das unzweifelhaft an der großen Theuerung, 
welche während des Krieges und »der Zeit nach demselben, 
namentlich während der ganzer inzösischen Okkupation 
in Berlin. herrschte, und an den lasten, welche alle 
Bürger der Hauptstadt zu tragen auch Kunth hatte 
nach dem Erlaß der Städteordnung »*icwohl er nicht dazu ver— 
pflichtet war, das Bürgerrecht erworbene, um so nach seinen Kräften 
zur Einbürgerung des neuen Gesetzes beitragen zu können. Theil— 
weise aber lagen diese wirthschaftlichen Schwierigkeiten auch wohl in 
persönlichen Verhältnissen. Schon in seiner Jugend hatte er, wie 
wir sahen, große Neigung zum Verkehr in aristokratischen Kreisen 
gehabt, seitdem hatte er drei Jahrzehnte vorzugsweise in solchen 
Kreisen gelebt, anfangs im Humboldt'schen Hause, dann mit gutem, 
für einen Junggesellen sehr auskömmlichem Gehalte. Jetzt war er 
in der Lage, mit denselben Einnahmen, aber unter ganz besonders 
schwierigen Zeit- und Lebensverhältnissen einen Hausstand einzu— 
richten und dessen wachsende Bedürfnisse zu bestreiten, die noch dazu 
gleich in den ersten Jahren durch Krankheit erst der Frau, dann der 
Kinder vermehrt wurden. Ganz besonders groß waren die Lasten 
)P Kunth an Stein. 7. April 1809. „Ich denke mich auch hier als Bürger 
aufnehmen zu lassen, wegen des guten Beispiels.“ — 22. April 1809. „Die 
Wahlen hier dauern noch fort. Am 18. war die Wahl für meinen Bezirk, und 
ich möchte um vieles die Ideen und Empfindungen nicht verlieren, welche diese 
feierlich rührende Handlung in mir geweckt hat. Wenn diese Städteordnung 
keinen neuen und besseren Geist in die Menschen bringt, so ist an aller Besserung 
zu verzweifeln. Und politisch — wenn wir unsere alte Selbständigkeit wieder 
hätten, was müßte diese neue Verfassung für einen Eindruck machen auf die 
Bürger anderer deutscher Städte, so vieler, die ihre Verfassung verloren haben! 
Mein Bürgerthum wird mir vielleicht einige Kosten machen, von denen ich sonst 
frei war. Ich bereue sie nicht.“
	        

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