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Die Umgegend Berlin's (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Die Umgegend Berlin's (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1981
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15423010
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 25, 30. April 1981
Erschienen:
, 1981-04-30

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Die Umgegend Berlin's (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Vorrede
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Erstes Kapitel. Lustfahrt von Berlin über Schöneberg, Stegelitz und Zehlendorf nach Potsdam; von Potsdam in westlicher Richtung nach Brandenburg; dann von eben dort in südwestlicher Richtung nach Brück und Belzig. Geschichte der Hauptörter und Beschreibung der Umgegend
  • Zweites Kapitel. Lustfahrt von Berlin nach Alt-Landsberg, Straußberg, Wriezen, Freienwalde und Neustadt-Eberswalde; von dort zurück über Biesenthal, Bernau, Werneuchen, Buch, Französisch-Buchholz, Schönhausen und Pankow nach Berlin
  • Drittes und Viertes Kapitel. Lustfahrt von Berlin nach Charlottenburg, Grunewald, Pichelswerder, Spandau, Nauen, Königshorst, Friesack und Fehrbellin; von dort über Kremmen, Oranienburg, Neuendorf Stolpe, Neubrück, Schulzendorf, Tegel und den Gesundbrunnen nach Berlin zurück
  • Fünftes und Sechstes Kapitel. Lustfahrt von Berlin nach Lichtenberg, Friedrichsfelde, Dahlewitz, Schöneiche, Tasdorf, (Fredersdorf) Rüdersdorf, Herzfelde, Heidekrug, Müncheberg, Fürstenwalde, Friedrichshagen (Müggelsee und Berge), Köpenick, Treptow und Stralau nach Berlin zurück
  • Siebentes Kapitel. Lustfahrt von Berlin nach Tempelhof, Mariendorf Teltow, Großbeeren, Trebbin, Sperenberg, Zossen, Mittenwalde; und von dort über Königs-Wusterhausen, Waltersdorf, Rudow, Buckow, Britz und Ricksdorf durch die Hasenhaide nach Berlin zurück
  • Index
  • Impressum
  • Stempel: Eigentum der Stadt Berlin
  • Abbildung: Tafel: Nikolsköe, Wohnung des Castellans, Königliches Schloss, Cavalier-Haus
  • Karte: Plan der Pfaueninsel

Volltext

ihre Gründung als Stadt oder Fischerdorf in eine frühere Zeit 
als die Berlin's zu verlegen. Ganz alten Nachrichten zufolge 
wurde Köpeni>E 1239 von dem Erzbischofe von Magdeburg be- 
sekt und dem Markgrafen von Meißen übergeben, doch schon 
das Jahr darauf von den brandenburgischen Markgrafen Jo- 
hann I. und Otto ilk. wieder erobert. Unter Kaiser Karl IV. 
um 1375, wie aus dem Landbuche des genannnteu Fürsten her- 
vorgeht, war sie ein kurfürstliches Amt, ward aber kurz darauf 
vom Markgrafen Jobst von Mähren, dem Pfandinhaber der 
brandenburgischen Lande, denen von Biberstein verpfändet. Die 
Gebrüder Hans und Ulrich von Biberstein, von Geldnoth hart 
bedrängt, sahen sich um 1381 zu einem ähnlichen Akte veranlaßt 
und verpfändeten Köpenick dem Rathe von Berlin für 500 Scho> 
böhmischer Groschen. Etwa 15 Jahre war nun Köpeni> Eigen“ 
thum des berliner Magistrats, dann tricb auch diesen drüende 
Geldverlegenheit, sich des erworbenen Städtchens nebst dem 
Sclosse zu entäußern, und beide kamen käuflich an Heynich Ri- 
<enbach für die Summe von 550 Scho> böhmischer Groschen 
pragischer Münze. Bei diesem Kaufe verschrieben sich 19 Edel- 
leute als Bürgen, und der Magistrat von Berlin behielt noch 
die Orbede zu Köpenick und den Zins von der Müggel, bis der 
Käufer zu Weihnachten des oben erwähnten Jahres den ersten 
Termin von 350 Schoc> würde bezahlt haben. 
Im Anfange des 15ten Jahrhunderts, wo die Räubereien 
des märkischen Adels alles Maaß und Ziel überschritten, bemäch- 
tigte sich der raublustige Hans von Quißow der Stadt und 
blieb wahrscheinlich bis unter Kurfürst Friedrich 11. von Hohen- 
zollern, der besonders das von Quikßow'sche Geschlecht hart ver- 
folgte, im Besikß derselben. Von jener Zeit an stand die Stadt 
direkt unter dem Landesherrn , und wir wissen aus der Geschichte, 
daß sich mehrere von ihnen der Jagd wegen oft auf dem Schlosse 
zu Köpeni> aufhielten. Besonders pflegte dies Joachim 1]. zu 
thun, der hier auch 1571 starb. Unter seinem Nachfolger Jv- 
75955
	        

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