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Die Bau- und Kunstdenkmäler von Berlin / Borrmann, Richard (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Die Bau- und Kunstdenkmäler von Berlin / Borrmann, Richard (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1981
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15423010
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 24, 29. April 1981
Erschienen:
, 1981-04-29

Schnellzugriff

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  • Die Bau- und Kunstdenkmäler von Berlin / Borrmann, Richard (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Text
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Verzeichnis der Abbildungen im Text
  • Zur Geschichte Berlins
  • Einleitung
  • 1. Berlin im Mittelalter
  • 2. Die Zeit von 1470 bis zum dreissigjährigen Kriege
  • 3. Der dreissigjährige Krieg
  • 4. Die Zeit des grossen Kurfürsten und König Friedrichs I.
  • Uebersicht über die Geschichte der Kunst in Berlin vom XIII. bis zum Ende des XVIII. Jahrhunderts
  • Die Quellen
  • Geschichtliche Entwickelung
  • Die Bau- und Kunstdenkmäler
  • Befestigungs-Anlagen und Thore
  • Brandenburger Thor
  • Kirchen
  • Das Königliche Schloss
  • Abbildung: Fig. 35. Ansicht des Schlosses vor dem Umbau durch Schlüter
  • Abbildung: Taf. XVI. Königliches Schloss. Portal und Gallerie im II. Hofe
  • Abbildung: Fig. 37. Königliches Schloss. Grundriss des I. Stockes
  • Abbildung: Fig. 38. Königliches Schloss. Grundriss des II. Stockes
  • Abbildung: Taf. XVII. Königliches Schloss. Eckstück der Decke im Ritter-Saal
  • Abbildung: Taf. XVIII. Königliches Schloss. Ritter-Saal
  • Abbildung: Taf. XIX. Königliches Schloss. Elisabeth-Saal
  • Abbildung: Taf. XX. Königliches Schloss. Thron-Saal der Königs-Kammern
  • Abbildung: Taf. XXI. Königliches Schloss. Concert-Zimmer der Königs-Kammern
  • Abbildung: Taf. XXII. Königliches Schloss. Parole-Saal der Königs-Kammern
  • Abbildung: Fig. 39. Schlüters zweiter Entwurf zum Münzthurm
  • Palais des Preussischen Königs-Hauses
  • Oeffentliche Gebäude
  • Abbildung: Taf. XXV. Logen-Gebäude. Gruppe von Schlüter
  • Abbildung: Taf. XXIII. Universität. Aula
  • Abbildung: Taf. XXIV. Zeughaus
  • Brücken und Brückenkolonnaden
  • Abbildung: Fig. 57. Ansicht der ehemaligen Herkules-Brücke
  • Abbildung: Fig. 58. Hallen in der Königs-Strasse
  • Abbildung: Taf. XXVI. Denkmal des Grossen Kurfürsten
  • Oeffentliche Denkmäler
  • Abbildung: Taf. XXVII. Denkmal des Generals v. Zieten
  • Abbildung: Taf. XXVIII. Berliner Medaillen
  • Abbildung: Fig. 70. Haus Poststrasse 16
  • Namen- und Sachregister
  • Abbildung: Aeltester Plan von Berlin F. Gr. Memhardt um 1650
  • Abbildung: Ansicht von Berlin von Foh. Bernhard Schultz 1688
  • Abbildung: Plan von Berlin von J. C. Rhoden 1772
  • Farbkarte

Volltext

96 
Geldverhältnisse im siebenjährigen Kriege. 
waren, offenbarte sieb im siebenjährigen Kriege, 
als die Oesterreicher und Russen sie zweimal in 
Besitz nehmen und brandschatzen konnten. Der 
österreichische General Haddick forderte 1757 vom 
Magistrate eine Kontribution von 216000 Thlrn., 
etwa 2 Thlr. auf den Kopf der Bevölkerung. Der 
Magistrat bemühte sich, die Summe vorschussweise 
zusammenzubringen, erhielt aber kaum zwei Drittel 
baar aus der Einwohnerschaft, 40000 Thlr. musste 
ihm die kurmärkische Kammer leihen, und 37500 
wurden in Wechseln gegeben. Doch gelang es 
dem Magistrate, die ganze Schuld, die er mit 
6 Prozent verzinste, in kurzer Zeit dadurch zu 
tilgen, dass ihm die Regierung die einmalige Er 
hebung einer Steuer gestattete. Sämmtliche Eigen- 
thümer zahlten l 3 / 4 Prozent des Werthes ihrer 
Häuser, wobei die Taxen der Feuersozietät zu 
Grunde gelegt wurden; sämmtliche Miether, deren 
Miethe 20 Thlr. jährlich überstieg, den sechsten 
Theil ihres jährlichen Betrages. Zwischen Bürgern 
und Eximirten machte man dabei keinen Unter 
schied. Das Ergebniss der Steuer reichte hin, 
auch noch alle durch Plünderung* und Gewalt ver 
ursachten Schäden, in Höhe von 11300 Thlrn., zu 
vergüten. Damit war aber die Leistungsfähigkeit 
der Stadt so fühlbar in Anspruch genommen, dass 
die russische Kontribution von 1760 ihre Kräfte bei 
weitem überstieg. — General Tottleben verlangte 
von der Stadtgemeinde U/s Million Thlr. für die 
russische Regierung, 100000 für seine Truppen 
und 100000 für die Oesterreicher unter Lascy. 
Unterstützt durch die Furcht vor harten Massregeln 
des Feindes, vermochte der Magistrat von den 
Einwohnern etwa 800000 Thlr. baares Geld leih 
weise aufzutreiben, den Rest in Wechseln, die zum 
grössten Theile die Kaufmannschaft ausstellte. Ob 
die Wechsel jemals bezahlt wurden, bleibt zweifel 
haft, die Verbindlichkeiten wurden wohl in andrer 
Weise später mit Hilfe des Königs ausgeglichen. 
Die Schuld des Magistrats von 800000 Thlrn. 
hätte wieder durch eine allgemeine städtische 
Steuer getilgt werden müssen. Aber der König 
glaubte, dass die Bevölkerung nicht im Stande sei, 
sie aufzubringen, und deckte die Summe aus eignen 
Mitteln, wahrscheinlich mit Kontributionsgeldern, 
die er selbst in feindlichem Lande erhoben hatte. 
Nur etwa 110000 Thlr. sollte der Magistrat allein 
bezahlen. Auch diese wollte der König nicht 
durch eine Steuer, z. B. durch einen Zuschlag 
zur Accise, auf bringen lassen, aus Besorgniss die 
Einwohner zu schwer zu belasten. Der Magistrat 
kam dadurch in die grösste Verlegenheit. Er ver 
fügte über keine anderen Einnahmen als die der 
Kämmerei, derenUeberschüsse zu solchen Tilgungen 
viel zu gering waren. Als daher bald einzelne 
Gläubiger die hergegebenen Kapitalien kündigten 
und einklagten, blieb ihm nichts übrig als das 
Vermögen der Kämmerei oder die Depositen 
des Stadtgerichts anzugreifen, denn niemand wollte 
ihm Geld vorstrecken. Es zeigte sich, dass 
die Stadtgemeinde alles Kredites entbehrte, so 
bald sie nicht die Befugniss zu einer allge 
meinen Steuerauflage erhielt. 1764 genehmigte 
der König den Ausweg, dass eine ständische 
Kasse, die mittelmärkische Städtekasse, die noch 
den Schoss und die Bierziese aus den Städten 
bezog, die Schuld übernahm mit der Zusage, sie 
in sechs Jahren abtragen zu wollen. Die Verluste 
der einzelnen Bürger durch Zerstörung und Ge 
waltsamkeiten betrugen diesmal 92000 Thlr., sie 
wurden aber nicht, wie nach dem ersten feind 
lichen Anfalle von 1757, den Beschädigten ersetzt. 
Durch wiederholte Kabinetsorders liess der König 
die Ansprüche zurückweisen. Kriegsschäden, von 
einzelnen Personen erlitten, hiess es, seien als ein 
Unglück anzusehen; dafür Entschädigung von der 
Gesammtheit zu fordern, sei nicht gebräuchlich. 
Wir haben die Entwickelung der Gemeinde 
und ihrer Verfassung und den zunehmenden Ein 
fluss der Staatsbehörden auf die Verwaltung im 
18. Jahrhundert im einzelnen verfolgt. Versuchen 
wir nun den Begriff der Stadt, wie sie uns am 
Ende des 18. Jahrhunderts entgegentritt, aus dem 
etwas unübersichtlichen Bilde ihrer letzten Ver 
fassung deutlicher hervorzuheben. Danach bildete 
die Stadtgemeinde, wenn man von einer solchen 
überhaupt noch sprechen darf, keine kommu 
nale Körperschaft mehr, selbst keine Genossen 
schaft der im Stadtgebiete angesessenen Bevöl 
kerung, die Stadt war nur ein Verwaltungsbezirk, 
der durch ein staatliches Steuersystem, die Accise 
abgegrenzt wurde. Die Einwohner sonderten sich 
in Beziehung auf das öffentliche Recht, je nach 
den vom Staate ihnen angewiesenen Obrigkeiten, 
in bestimmte, geschlossene Gruppen. Diese obrig 
keitlichen Behörden waren immer noch diejenigen, 
die die Gerichtsgewalt auszuüben hatten. Die 
Gruppe, die unter dem Magistrate stand, bildete 
nur verhältnissmässig den ansehnlichsten Bruch- 
theil der Einwohnerschaft, musste aber im eigent 
lichen Sinne noch als die Stadtgemeinde ange 
sehen werden. 1795 gab es in einer Bevölkerung
	        

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