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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1915 (Public Domain)

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Bibliographic data

Metadata: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1915 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1915
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11693592
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 27 (328-334), 1915/05/29

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1915 (Public Domain)
  • No. 1 (1), 1915/01/02
  • No. 2 (2-6), 1915/01/02
  • No. 3 (10), 1915/01/06
  • No. 4 (11-15), 1915/01/09
  • No. 5 (18-32), 1915/01/23
  • No. 6 (41), 1915/01/26
  • No. 7 (42-54), 1915/02/06
  • No. 8 (60-74), 1915/02/20
  • No. 9 (119-129), 1915/02/27
  • No. 10 (130), 1915/02/27
  • No. 11 (135), 1915/03/01
  • No. 12 (136), 1915/03/01
  • No. 13 (137-147), 1915/03/06
  • No. 14 (150-154), 1915/03/13
  • No. 15 (155), 1915/03/16
  • No. 16 (156), 1915/03/20
  • No. 17 (157-164), 1915/03/20
  • No. 18 (178-179), 1915/03/24
  • No. 19 (180-192), 3. April !915
  • No. 20 (201-208), 1915/04/17
  • No. 21 (219), 1915/04/19
  • No. 22 (221-227), 1915/04/24
  • No. 23 (233-242), 1915/05/01
  • No. 24 (247-258a), 2006/05/15
  • No. 25 (269), 1915/05/18
  • No. 26 (309-316a), 1915/05/22
  • No. 27 (328-334), 1915/05/29
  • No. 28 (351), 1915/06/26
  • No. 29 (352-362), 1915/06/26
  • No. 30 (376-380), 1915/07/15
  • No. 31 (394-413), 1915/08/28
  • No. 31 (414-432), 1915/08/28
  • No. 32 (433), 1915/09/04
  • No. 33 (434-443), 1915/09/11
  • No. 34 (489-498), 1915/09/25
  • No. 35 (507-516), 1915/10/09
  • No. 36 (523-524), 1915/10/16
  • No. 37 (529-530), 1915/10/20
  • No. 38 (531-540), 1915/10/30
  • No. 39 (548), 1915/11/03
  • No. 40 (549-555), 1915/11/13
  • No. 41 (560-561), 1915/11/15
  • No. 42 (562-566), 1915/11/27
  • No. 43 (570), 1915/12/01
  • No. 44 (599-606), 1915/12/11
  • No. 45 (622-631), 1915/12/24
  • Anlage: zu No.45 (632-635), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.2 (7-9), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.5 (33-40), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.7 (55-59), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.8 (75-85), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.10 (131-134), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.13 (148-149), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.17 (165), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: Noch zu No.17 (166-177), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.18 (178-179), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.19 (193-200), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.20 (209-218), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.21 (220), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: zu No.22 (228-232), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.23 (243-246), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.24 (259-268), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.25 (270-308), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.26 (317-327), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.27 (335-338) , Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.27 (339-350), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.29 (363-375), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.30 (381-393), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.31 (414-432), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.33 (444-447), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.33 (448-488), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.34 (499-506), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.35 (517-522), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.36 (525-528), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.38 (541-547), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.40 (556-559), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.42 (567-569), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.44 (621), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: zu No.45 (632-635), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text

Von dem Herrn Magistratsvertreter wurde erklärt, daß diese An 
gelegenheit bereits der Gegenstand eines Prozesses gewesen und der 
Petent vom Oberverwaltungsgericht mit seiner Klage auf Freistellung 
von der Steuer abgewiesen worden sei. Die Steuerbehörde habe ihm 
bisher Stundung der Steuer gewährt, jedoch könnte dies ferner nur 
nach den jeweilig gegebenen Verhältnissen geschehen. 
Aus der Mitte des Ausschusses wurde der Meinung Ausdruck 
gegeben, daß zum Erlaß der Steuer keine Veranlassung vorläge, hin 
sichtlich der Stundung derselben dem Magistrat man keine bestimmte 
Vorschläge machen sollte. 
Hiernach beschloß der Ausschuß einstimmig Uebergang zur Tages 
ordnung. 
4. Petition des Johann Pf. um Herabsetzung der Miete für die 
Markthallengastwirtschaft der Markthalle X — J.-Nr. P. 13 
8t. V. I. 15 —. 
Der Gesuchsteller bittet um eine angemessene Herabsetzung der 
Miete für die von ihm gemietete Markthallengastwirtschaft der 
Markthalle X. Zur Begründung gibt er folgendes an: 
Er zahle für diese Gastwirtschaft eine Miete von 5 300 ,M. 
Daneben habe er noch einen besonderen Verkaufsstand in der 
Halle selbst, für den er eine besondere Miete zu zahlen habe. 
Seit Ausbruch des Krieges seien seine Einnahmen um die Hälfte 
gefallen, außerdem lieferten etwa noch 6 andere Gastwirte ihre 
Waren in die Halle. Da sein Sohn und Gehilfe zur Fahne 
einberufen wurde, sei er gezwungen gewesen, den Verkaufsstand 
in der Halle selbst zu schließen, wodurch ihm wiederum eine 
Mindereinnahme getroffen habe. Ta außerdem die großen 
Wirtschaftsräume einen unverhältnismäßig hohen Aufwand au 
Heizungs- und Feuerungsmaterial erforderten, so sei es ihm 
nicht mehr möglich, allen Anforderungen gerecht zu werden und 
er bittet daher um Berücksichtigung des Gesuches. 
Nach dem der mit Genehurigung des Ausschusses zugelassene Herr 
Magistratsasscssor die Erklärung abgegeben hatte, daß der Gesuchsteller 
inzwischen die betreffenden Räume ohne Einhaltung der gesetzlichen 
Kündigungsfrist geräumt hätte, meinten einige Mitglieder von einer 
Verhandlung über die Petition, da sie gegenstandslos geworden, absehen 
zu können. 
Der Ausschuß beschloß daraufhin ohne Debatte Uebergang zur 
Tagesordnung. 
6. Petition des Postsekretärs D. uiu Rückzahlung von 45 M Schul 
geld. (J.-Nr. P. 14 8t. V. I. 15.) 
Der Gesuchsteller gibt an. daß sein Sohn Heinrich, der bis 
dahin das städtische Leibniz - Gymnasium besucht hatte, am 
13. August 1914 als Kriegsfreiwilliger in das Heer eingetreten 
sei. Ein unter dem 6. Oktober 1914 von dem Gesuchsteller ein 
gereichtes Gesuch uin Erstattung des Anfangs Juli für diesen 
Sohn gezahlten Schulgeldes in Höhe von 45 M sei von der 
städtischen Schuldeputation abgelehnt. Auf ein Anfang Januar 
d. Js. an die Schuldeputation gerichtetes zweites Ansuchen, in 
welchem er sich auf eine Anordnung des Herrn Kultusministers 
in ähnlicher Angelegenheit berief, habe er wiederum einen ab 
schlägigen Bescheid erhalten mit dem Bemerken, daß der erwähnte 
Erlaß des Herrn Kultusministers vom 20. August 1914 sich nur 
auf einen Einzelfall bezöge und keine allgemeine Gültigkeit hätte. 
Er bittet nun die Versammlung, in dieser Sache eine Ent 
scheidung zu fällen und die Rückzahlung des Schulgeldes herbei 
zuführen. 
Von einem Mitgliede des Ausschusses wurde geäußert, daß hier 
weder rechtliche noch Billigkeitsgründe vorlägen, um der Eingabe des 
Petenten nachzugehen. 
Auch der Herr Stadtschulrat vertrat diese Ansicht, indem er aus 
führte, daß der Gesuchsteller einen rechtlichen Anspruch auf Rück 
gewährung des gezahlten Schulgeldes nicht habe, umsomehr als der 
Sohn des Petenten sich ja noch der Notprüfung unterzogen hätte und 
ihm dadurch eine gewisse Gegenleistung für das vorausbezahlte Schul 
geld gewährt worden wäre. Im übrigen habe der Magistrat hinsichtlich 
des Erlasses von Schulgeld unterm 2. Oktober eine Bestimmung dahin 
getroffen, daß dies geschehen solle, wenn eine wirtschaftliche Notlage 
des Gesuchstellers vorläge. Diese Bestimmung sei vom Magistrat 
unterm 23. Dezember erweitert worden, daß aus Billigkeitsgründen 
ebenfalls ein Erlaß des Schulgeldes möglich sein solle. Im gleichen 
Sinne spreche sich auch ein ministerieller Erlaß vom 20. August aus. 
Darüber aber hinauszugehen, scheine nicht angängig und könnte recht 
bedenkliche Folgen zeitigen. 
Der Ausschuß beschloß hiernach einstimmig Uebergang zur 
Tagesordnung. 
6. Petition der G.'scheu Erben um Gewährung einer Entschädigung 
für die Wertminderung ihres Grundstücks. (J.-Nr. P. 18 8t. V. 
1/15.) 
Die Gesuchsteller geben an, daß beim Bau des 9. städtischen 
Lyzeums ein fünfgeschossiger Flügelbau unmittelbar an die 
2*
	        

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