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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 34.1907 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 34.1907 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1970
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15420858
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Ges 94a-20,1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 3, 16. Januar 1970
Erschienen:
, 1970-01-16

Schnellzugriff

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 34.1907 (Public Domain)
  • No 1, 3. Januar 1907
  • No 2, 10. Januar 1907
  • No 3, 31. Januar 1907
  • No 4, 7. Februar 1907
  • No 5, 14. Februar 1907
  • No 6, 21. Februar 1907
  • No 7, 28. Februar 1907
  • No 8, 7. März 1907
  • No 9, 14. März 1907
  • No 10, 20. März 1907
  • No 11, 21. März 1907
  • No 12, 25. März 1907
  • No 13, 27. März 1907
  • No 14, 11. April 1907
  • No 15, 18. April 1907
  • No 16, 25. April 1907
  • No 17, 2. Mai 1907
  • No 18, 16. Mai 1907
  • No 19, 30. Mai 1907
  • No 20, 6. Juni 1907
  • No 21, 13. Juni 1907
  • No 22, 27. Juni 1907
  • No 23, 5. September 1907
  • No 24, 19. September 1907
  • No 25, 26. September 1907
  • No 26, 3. Oktober 1907
  • No 27, 10. Oktober 1907
  • No 28, 17. Oktober 1907
  • No 29, 24. Oktober 1907
  • No 30, 7. November 1907
  • No 31, 14. November 1907
  • No 32, 21. November 1907
  • No 33, 28. November 1907
  • No 34, 5. Dezember 1907
  • No 35, 12. Dezember 1907
  • No 36, 19. Dezember 1907

Volltext

erledigt zu den Akten zu nehmen. Bei 6 Sachen ergehen Rück- 
Sicherungen an den Magistrat zur Kenntnisnahme. Bei 5 Rechnungs 
sachen wünscht der Ausschuß, bevor der Versammlung darüber Bericht 
erstattet werden soll, vom Magistrat noch mancherlei Aufklärungen, 
die von dem Vorsitzenden kurzer Hand erfordert werden sollen. Bei 
einer Sache fehlt die Entlastung des Vorjahres', es mußte deshalb 
die Entlastung auch diesmal ausgesetzt werden. Bei einer Sache 
genügte die Notatenbeantwortung nicht, weshalb der Magistrat um 
weitere Beantwortung ersucht wird. Dann befand sich auch die 
Nvtatenbeantwortung zum Jahresabschluß des Biehmarkts und der 
Sckilachthofoerwaltuiig für das Etatsjahr 1905 darunter, über deren 
Prüfung der Rechnungsausschuß in einem beigefügten Protokoll be 
sonders berichtet. 
Bezüglich der 40 anderen Rechnungssachen, bei denen entweder 
keine oder nur geringfügige Anstände vorliegen, oder bei denen die 
gestellten Anfragen in zufriedenstellender Weise beantwortet sind, be 
antragt der Rechnungsausschuß auf Grund der Revisionsprotokolle 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erteilt die Entlastung für die Rechnungen 
sub A von 1 bis 38, und die Versammlung erkennt als richtig 
gelegt an die Rechnungen sub B 1 und 2. 
Da diese Sachen für die Anregung eines der Herren Kollegen, 
gelegentlich des Berichtes des Rechnungsausschusses Anträge zu den 
jetzt in der Vorbereitung befindlichen Etatsaufstellungen zu stellen, 
fein geeignetes Material bieten, so bitte ich, auf die Verlesung der 
einzelnen Nummern zu verzichten und der vom Rechnungsausschuß 
vorgeschlagenen Beschlußfassung zuzustimmen. 
(Die Versammlung beschließt demgemäß.) 
Ferner beantragt der Rechnungsausschuß: 
Die Versammlung hat von der Beantwortung der bei Prüfung des 
Jahresabschlusses der Hauptkasse der städtischen Werke über Vieh- 
markt- und Schlachthofverwaltung für das Etatsjahr 1905 gestellten 
Anfrage (Vorlage 582) Kenntnis genommen. 
(Die Versammlung beschließt demgemäß:) 
Vorsteher Dr. Langerhans: Dritter Gegenstand der Tages 
ordnung: 
Berichterstattung über die Vorlage, betreffend den Verkauf 
des zum Vermögen des Silberschen Fonds gehörigen Grund 
stücks der Stadtgemeinde Alexanderstraste 61/Am Königs 
graben 10. — Vorlagen 867 und 917. 
Berichterstatter Stadtyerordneter Nelke: Meine Herren, 
der von Ihnen gewählte Ausschuß hat seine Arbeit sehr schnell be 
endigen können, weil die große Mehrheit der Ansicht war, daß der 
gebotene Preis von 500 000 Jt in Anbetracht der Verhältnisse, die 
sich da entwickelt haben und wabrscheinlich durch eine Niederlegung 
des Scheunenviertels sich noch weiter entwickeln werden, so niedrig 
ist, daß wir nicht darauf reagieren konnten. Man hat vielleicht den 
Satz noch zu niedrig gestellt, indem man 550 000 Jt verlangt hat; 
aber in Anbetracht, daß die Silberstiftung sehr viel Geld braucht, ist 
man der Ansicht gewesen, daß man diesen Preis annehmen sollte, um 
dieser Stiftung noch reichlichere Mittel zuzuwenden. 
Von einer Seite, die in der Minorität blieb, wurde gesagt, daß 
man das Haus überhaupt nicht verkaufen, sondern ruhig weiter 
warten sollte. Mau glaubte aber, die Pietät gegen Lessing nicht so 
weit treiben zu sollen, daß man für diesen Antrag stimmte, zumal da 
den Erwerbern grundbuchlich die Verpflichtung auferlegt werde, eine 
Tafel mit einer Inschrift zum Andenken an Gotthold Ephraim Lessing 
anzubringen. Ich bitte Sie also, dem Ausschutzantrage zuzustimmen. 
Stadtverordneter Kyllmann: Meine Herren, ich bin von 
meinen Freunden beauftragt, Sie zu bitten, für den Magistratsantrag 
einzutreten und gegen den Ausschußantrag zu stimmen und zwar aus 
den Gründen, daß der Silberfonds sehr gut die Mehreinnahmen 
gebrauchen kann, die er durch die Zinsen der 500 000 Jt bekommt 
gegenüber dem, was er jetzt aus der Vermietung bekommt. Das 
Mehr beträgt rund 6 000 Jt jährlich. Wenn wir diese 6 000 Jt heute 
bekommen können, so sollte man nicht so sehr in die Zukunft schauen, 
wo man vielleicht einen höheren Preis erzielen kann, sondern sollte 
das mitnehmen. Ich bin einer von denjenigen, die da glauben: der 
Preis, für den ich heute verkaufe, wächst mit den Zinsen auch ins 
Geld, und ich brauche dabei nicht mehr auf die Konjunkturen usw. zu 
warten. Warum haben wir immer diese Schwierigkeiten beim Ver 
kauf von Grundstücken? Weil das Prinzip eingerissen ist, daß, wenn 
sich jemand gemeldet und eine passende Offerte gemacht hat und nun 
denkt, alles ist abgeschlossen, dann entweder der Magistrat oder ein 
Ausschuß kommt und die ganze Sache umkehrt und sagt: wir sind 
nicht zufrieden, du mußt erst noch 50 000 Jt drauflegen. Das ist ein 
großer Uebelstaud, und die Stadt steht deshalb, ich muß es offen sagen, 
in einem schlechten Geruch als Grundstücksverkäuferin. 
Ich möchte aber noch eines betonen. Die Stadt macht auch den 
groben Fehler, daß sie nicht so verfährt wie jeder andere Grund 
stücksverkäufer, der ein Grundstück gut und glatt verkaufen will und 
sich dazu eines Vermittlers bedient, der mit dem schönen deutschen 
Namen Kommissionär genannt wird. Wer viele Grundstücke zu ver 
saufen hat, der weiß, wie vorteilhaft das ist. Ich glaube, daß sich 
der Magistrat in den seltensten Fällen eines Vermittlers bedient, 
sondern nach dem merkwürdigen Grundsatz handelt: ich kann mir die 
Provision sparen. Wer das tut, der macht schlechte Geschäfte. 
Wenn solche Geschäfte im Einvernehmen mit einem Grundstücksmakler 
gemacht werden, so sorgt er dafür, daß gleich von vornherein alles 
abgemacht wird, und daß nicht etwa 5 Minuten vor 12 wieder alles 
über den Haufen geworfen wird. 
Ich bitte Sie: stimmen Sie für 500 000 Jt, nehmen Sie das 
Angebot an, das wir haben! 
(Bravo!) 
Stadtverordneter Brunzlow: Meine Herren, ich habe namens 
meiner Freunde die Erklärung abzugeben, daß wir für den Ausschuß, 
antrag stimmen werden. Es ist noch ein Punkt ganz besonders zu 
erwähnen, der von Herrn Kyllmann nicht erwähnt worden ist: daß 
sich der Käufer bis zum 30. September gebunden hat, das Grund- 
stück zu übernehmen. Unsere Verhandlungen haben aber erst später 
stattgefunden, und als das Magistratsmitglied am Tage der Ver- 
Handlung interpelliert wurde, wie sich der Käufer der Sache gegen 
über stelle, so sagte der Magistratsvertreter: ich habe den Herrn wohl 
mündlich danach gefragt, ob er sein Angebot eventuell aufrecht erhält, 
und habe die Zusicherung bekommen, daß dies wohl der Fall sein 
dürfte; eine schriftliche Erklärung oder sonst etwas schriftliches darüber 
ist nicht abgegeben worden. Das war mit ein Grund, in der Aus 
schußsitzung dafür zu stimmen, daß das Grundstück nicht ohne weiteres 
zugeschlagen wird; denn es hätte uns leicht passieren können, daß wir 
jemand ein Grundstück verkaufen wollen, der es nachher nicht haben 
will. Aus diesem Grunde sind mehrere Ausschußmitglieder der 
Meinung gewesen, daß man damit keine Eile habe. Außerdem ist von 
verschiedenen Ausschußmitgliedern behauptet worden, daß noch höhere 
Offerten da seien, die, ehe diese Sache nicht vollständig erledigt ist, 
nicht in die Oeffentlichkeit dringen können. Ich bitte Sie deshalb, den 
Ausschußantrag anzunehmen. 
Stadtrat Marggraff: Meine Herren, ich möchte nur ein 
Moment in den Worten des Herrn Vorredners richtig stellen: so 
habe ich die Erklärung nicht abgegeben, sondern ich habe erklärt, daß 
der Herr gesagt hat, er halte sich an sein Gebot noch gebunden, und 
daß ich mit ihm dann verabredet habe, da er es abwies, einen 
Pfennig mehr zu bieten, daß eine neue schriftliche Verhandlung darüber 
nicht nötig sei; denn wenn die Stadtverordnetenversammlung den 
500000 Jt zustimmte, so wäre die Sache erledigt. Er hat also aus 
drücklich erklärt: er hält sich für gebunden. In diesen drei Tagen 
hielt ich es nicht mehr für nötig, eine notarielle Verhandlung aufnehmen 
zu lassen. 
Stadtverordneter Borgmann: Es ist gewiß nicht das erste 
Mal, daß wir bei der Veräußerung eines Objektes den Preis limitiert, 
also ihn höher angesetzt haben als die Magistratsvorlage. Herr 
Kollege Kyllmann wird sich erinnern, daß wir mehrfach so operiert 
haben. Aber wenn wir verkaufen wollen, so ist das Mindeste doch 
die Annahme des Ausschußantrages. Aber ich und meine Freunde 
sind überhaupt gegen den Verkauf dieses Grundstückes. Ich halte die 
Veräußerung dieses Grundstückes unter den augenblicklichen Umständen 
für ganz verfehlt. Die Gegend ist so in der Entwickelung begriffen, daß 
man nicht wissen kann, wie sie sich in der nächsten Zukunft gestalten 
wird. In der nächsten Zeit kommt dort das große Verkehrsmittel der 
Untergrundbahn hin, das wird die Gegend auch wesentlich tangieren. 
Wir haben das Grundstück seinerzeit in sehr desolatem Zustande 
übernommen; es ist mit Aufwendung von erheblichen Mitteln in einen 
guten Zustand versetzt worden. Die Erträge für die Mieten steigen 
noch erheblich, so daß wir jetzt nahezu 18000^ Mietserträge heraus 
ziehen. Ich glaube, diese Tatsache muß uns doch veranlassen, ein 
Grundstück nicht zu verkaufen, wenn wir nicht zwingend genötigt sind 
Nun ist gesagt worden: wenn wir das Grundstück für den Preis 
von 500 000 Jt verkaufen, so wird der Ertrag der Stiftung um unge 
fähr 7 000 Jt jährlich höher sein. Angenommen, daß das richtig ist, 
so müssen Sie doch zugeben, daß, wenn wir das Grundstück nach 5 
oder 6 Jahren für 100 000 Jt mehr verkaufen als jetzt, der Silber 
fonds einen größeren Nutzen haben wird, als wenn er inzwischen 
35 000 .M an Zinsen mehr eingenommen hat. Auch ist es ganz 
falsch, daß die Stadt sich eines Grundstückes entäußert, dessen zukünftige 
Verwendbarkeit man nicht übersehen kann. Es ist besser, daß wir im 
Besitze des Grundstückes bleiben, bis die Verhältnisse sich dort ge 
klärt haben. Ich bitte also, den Antrag des Magistrats und den 
Ausschußantrag abzulehnen. 
Berichterstatter Stadtverordneter Nelke (Schlußwort): Ich 
will nur ergänzend erwähnen, daß der Magistrat vor l s / 4 Jahren uns 
eine Vorlage gemacht hat, das Haus für 421000 Jt zu verkaufen. 
Jetzt werden uns 500000 Jt dafür geboten. Wenn Sie den Antrag 
des Ausschusses annehmen, so habe ich die bestimmte Hoffnung, daß
	        

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