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Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain) Ausgabe 10.1919/21 156. bis 175. Sitzung (22. September bis 15. November 1920) (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain) Ausgabe 10.1919/21 156. bis 175. Sitzung (22. September bis 15. November 1920) (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1969
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15420840
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Ges 94a-19,2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 66, 28. November 1969
Erschienen:
, 1969-11-28

Schnellzugriff

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  • Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain)
  • Ausgabe 10.1919/21 156. bis 175. Sitzung (22. September bis 15. November 1920) (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 156. Sitzung. Mittwoch den 22. September 1920
  • 157. Sitzung. Donnerstag den 23. September 1920
  • 158. Sitzung. Dienstag den 28. September 1920
  • 159. und 160. Sitzung. Mittwoch den 29. September 1920
  • 161. Sitzung. Donnerstag den 30. September 1920
  • 162. Sitzung. Freitag den 1. Oktober 1920
  • 163. Sitzung. Mittwoch den 6. Oktober 1920
  • 164. Sitzung. Donnerstag den 7. Oktober 1920
  • 165. Sitzung. Dienstag den 19. Oktober 1920
  • 166. Sitzung. Mittwoch den 20. Oktober 1920
  • 167. Sitzung. Donnerstag den 21. Oktober 1920
  • 168. Sitzung. Freitag den 22. Oktober 1920
  • 169. Sitzung. Mittwoch den 27. Oktober 1920
  • 170. Sitzung. Donnerstag den 28. Oktober 1920
  • 171. Sitzung. Freitag den 29. Oktober 1920
  • 172. Sitzung. Sonnabend den 30. Oktober 1920
  • 173. Sitzung. Donnerstag den 4. November 1920
  • 174. Sitzung. Freitag den 5. November 1920
  • 175. Sitzung. Montag den 15. November 1920
  • Farbkarte

Volltext

13321 Berfassunggebende Preußische“ Landesversammlung 171. Sitzung am 29. Oktober 1920 13322 
[Verfassung für Preußen] Traum, aber eben nur ein Traum. „Sie ist unmöglich in 
= dem bürgerlichen Staate, in dem während der ganzen 60 
[Dr Cohn, Abgeordneter (U. Soz.-Dem.)] bis 70 Jahre verfassungsmäßiger Entwiklung die Richter 
Vorbildung und Unabseßbarkeit jeßt in der Gesetgebung R Meat oetimaen joinen SMhen Damen 
hat. Anscheinend s<re>en Sie die Spuren der Bayerischen wahren Hüter des Rechtes, sondern als Teilchen der Staus 
Volksgerichte, vielleiht noc< mehr die Spuren anderer Ge- gewalt gefühlt hat, die er häufig genug in büttelhafter 
richte und ähnlicher Institutionen, die sich im Laufe der Weise, gegen Angriffe ZU shüßen versucht hat. Die Klassen- 
leßten 2 Jahre aus eigener Machtvollkommenheit und aus zugehörigkeit der Richter und ihre soziale Stellung in der 
dem Rechte der Revolution hervorgewagt haben. Vielleicht bürgerlichen Gesellschaft treibt fie immer gegen diejenigen, 
haben Sie, die Sie 8 4a Abs. 1 in die preußische Ver- 5; die Einrichtungen und die Organe des bürgerlichen 
fassung hineinschreiben wollen, auch eine Erinnerung an die Staates angreifen. Diese innere Einstellung bringt den 
Beratungen der deutschen Reichsverfassung in Weimar, wo Richter ganz unbewußt, also gutgläubig dazu, nicht Recht 
ich für meine Freunde die Ehre hatte, den Antrag zu vet- und Gerechtigkeit zu handhaben, sondern, namentlich in 
treten, an Stelle des gelehrten Richtertums grundsäßlih »olitischen Angelegenheiten, immer der Diener der 
VolkSgerichte einzuseßen. herrs<enden Gewalt zu sein. 
Wir wollen die Volksgerichte hier aus dem Grunde Die Erfahrungen, die wir in den lezten 50 Jahren 
nicht beantragen, den ich zu Beginn meiner Darlegung er- darüber gemacht haben, sprechen sehr beredt. Ich erinnere 
wähnt habe: weil richterliche Institutionen, soweit sie über= Sie an die große Seuche der Majestät3- 
haupt geseßlich festgelegt werden, nur von Reichs wegen beleidigungs8prozesse, die in Deutschland aus- 
eingeseßt werden können. Von diesem Gesicht3punkt aus brach, als das Sozialistengeseß im Jahre 1878 eingeführt 
ist es mir allerdings auch sehr zweifelhaft, ob vor dem for- wurde, weiter an die zweite Pest der Anklagen wegen 
malen BVerfassungsrechte die Volks8gerichte bestehen Majestätobeleidigung im Jahre 1895, als der „Vorwärt3“ 
können, die in Bayern eingerichtet worden sind. I< lenke einen Artikel über die Sedanfeier und die Kaiser Wilhelm- 
die Aufmerksamkeit der Herren preußischen Minister und Gedächtniskirc<he brachte, der von zahlreichen Blättern nach- 
no< mehr die Aufmerksamkeit der obersten Hüter der gedruckt wurde; die Folge war ein Kesseltreiben gegen die 
ReichSverfassung auf die Tatsache, daß sich troß der Reichs- sozialdemokratis<en Redakteure, zu dem der damalige 
verfassung, troß des Gerichtsverfassungsgeseßes, das für Kaiser in der bekannten Rede „von der Rotte von 
ganz Deutschland gilt, in dem politisch in besonderer Art Menschen, die nicht. wert sind, den Namen Deutsche zu 
AIR Bayern die sogenannten Volks8gerichte überhaupt tragen“, das Signal gegeben hatte. 
aben hervorwagen und halten -können. Dieselbe Reich3- . 
keien, die immer so schnell mit der Anwendung des (Gare bos Präfivenien) 
Artikels 48 der ReichSverfassung bei der Hand ist, wenn . .. ! 
„unbotmäßige Volksmengen“ fich Institute zu schaffen EA Runden Borsch. (den Redet 
suchen, die mit dem bestehenden Gese formal nicht verein- gehen m ' 
bart js i SEEG ReichSregierung duldet stillschweigend “ | 
=- oder vielleicht sogar ausdrülich =- das Bestehen durch- 24 TE 
aus verfassungswidriger, dem Ansehen des Reichs und dem fle ? m dncher eike S7 De) ae 
Wohl der Bevölkerung schädlicher Einrichungen in Bayern. feinem Wort von der Sachs entferne. : 
Warum ae di Foie der Au die überhaupt bei 
uns im Reiche, vielleicht auch in Preußen getrieben wird, . „ 
die Reichsregierung hindert, sich gegenüber dem ziemlich Wen en up räfident 107 Porich den Rebel 
fräftigen politischen Gebilde Bayern geltend zu machen. einzelnen Krozesse einzugehen. 
(Sehr gut! bei der Unabhängigen Sozialdemokratischen 
Partei) Dr Cohn, Abgeordneter (U. Soz.=Dem.) (fort- 
Berfasharge be, Lich WER aet Dea Papier Sg in Verbindung stehen. konn en Berra Präsidenten 
leven wollen u wir verlassen 25 bein Leben Das draußen nicht berechtigen, mir das Wort zu verkürzen. 
ie Verfassung allmählich, vielleicht auch recht schnell um- . ie. n . 
bilden und einmal auch gegen die jehigen Gerichts- : Exiter 5 Vizepräsident "R Porsch: 7 bile, 
institutionen die Revolution durchführen wird --, so haben meine Autährun hit Fim isieren. 2 halte es nicht 
wir noc viel weniger Anlaß und Recht, nun noch einmal ser zulässig, auf die Einzelheiten von Prozessen einzu- 
ben rann der R ebhugaten der Rechtspflege in die eVen- 
erfassung hineinzuschreiben, und zwar, geehrte Ver- 2 
sammlung, nicht etwa nur und nicht einmal hauptsächlich Dr Sohn: 6 Weorhneier . So3 Deu (fort- 
aus dem formalen verfassungsrechtlihen Grunde, von dem [ahren 02 ZA e das sür eine nene gerung von 
ich soeben gesprochen habe, sondern vor allem deshalb, weil Sunn, 8 EE eine Du habung EE Sgeschäfte, halb 
wir der Überzeugung sind, daß von einer wahren U nab- im, Zuläff nung es a mich vollfommen innerha 
Fangt: ver Nemtapflege im bürgerlihen des Zulässigeit aehalten habe. 
taat überhaupt nicht gesprochen werden kann. 
. : ' M in m “ vn zm N Erster Vizepräsident Dr Porsch: Zur Fort- 
(Sehr richtig! bei der Unabhängigen Sozialdemokratischen sezung der Debatte will ih mich auf eine AuSeinander- 
Bartei) jekung mit Ihnen nicht einlassen. 
Wir wollen uns nicht der Bestätigung einer geschi<t- 
lihen Lüge sc<uldig machen, indem wir hier mit- Dr Cohn, Abgeordneter (U. Soz.-Dem.) (fort- 
wirken, daß in die preußische Verfassung der Saß von der fahrend): Es macht mir auch keine Freude, mit Ihnen 
Unabhängigkeit der Rechtspflege aufgenommen wird. Die zu dis8putieren, Herr Präsident, durchaus nicht, namentlich 
Unabhängigkeit der bürgerlichen Recht3pflege ist ein i<öner wenn ich in meinem Rechte verfürzt werde.
	        

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