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mirador

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1969
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15420840
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Ges 94a-19,2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 40, 1. August 1969
Erschienen:
, 1969-08-01

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1954 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil VI, 1954
  • 4. Februar 1954
  • 20. Februar 1954
  • 13. März 1954
  • 15. April 1954
  • 24. April 1954
  • 6. Mai 1954
  • 22. Mai 1954
  • 24. August 1954
  • 21. Juli 1954
  • 18. August 1954
  • 20. August 1954
  • 21. September 1954
  • 15. Oktober 1954
  • 26. Oktober 1954
  • 11. November 1954
  • 21. Dezember 1954
  • 31. Dezember 1954

Volltext

Ausgegeben Seen VAR 
am 31. 12. 1954 5 
PFella 1. Seite 107. 
. en 
5 ® ad N ® 
Dienstblatt des S-e-n-ars-von Berlin Nr/53=54 
® 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
Inhalt: 
Nr. 53 Meldungen an die Finanzämter ............ en =. Seite 107 
Nr. 54 Ausführungsanweisung zu 8 7 des Ortsgesetzes der Stadt Berlin vom 30. April 1924 zur Aus- 
führung des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 ............ ... se... Seite 107 
n BauWohn IB 1a ‘Anlage 
[ VI-53 I Fernruf: 87 0591 - (95) 5112- |14-12. 1954 N . 
BP B 1a 572/54 Ausführungsanweisung . 
Fernruf: 870591 - (95) 4982 - zu $ 7 des Ortsgesetzes der Stadt Berlin 
An die ee tnter BauWohn — vom 30. April 1924 
ie Baupolizeiämter we en 
a N zur Ausführung des Fluchtliniengesetzes 
Meldungen an die Finanzämter S 
. vom 2. Juli 1875 
In Nr.114 der Verwaltungsanordnung über die Neufassung 5 - 
der Grundsteuer-Richtlinien vom 10. April 1954 — StZBI (Gemeindeblatt der Stadt Berlin 1924 S. 102). 
S. 535 — ist u.a. folgendes bestimmt: RR 
„Die Bebauung eines unbebauten Grundstückes und die . 
Vornahme von baulichen Veränderungen an bebauten Die Eigentümer von Eckgrundstücken sind zu den vollen 
Grundstücken unterliegen der Aufsicht der Bau- Straßenbaukosten zu veranlagen. Bei Errichtung von Ge- 
aufsichtsbehörden (Baupolizei). Diese teilen die Bau- bäuden, die überwiegend für Wohnzwecke bestimmt sind, 
genehmigungen und die Gebrauchsabnahmen den ist ihnen aber möglichst gleichzeitig mit der Veranlagung 
Finanzämtern mit. Auch die Abmeldungen bei Ab- mitzuteilen, daß ihnen wegen besonderer Härte der Kosten- 
bruch usw. von Gebäuden (Abbruchschein) sind den pflicht die Kosten in einer zu benennenden Höhe ermäßigt 
Finanzämtern mitzuteilen. Die Meldungen sind mög- werden, wobei das Recht nach $ 7 Abs.2 des Ortsgesetzes 
lichst rechtzeitig den Finanzämtern zu übersenden, unberührt bleibt, bei späterer Änderung der Zweckbestim- 
weil dann die Gewähr besteht, daß die Grundsteuer- mung der Gebäude die Kosten, soweit sie zunächst er- 
meßbeträge alsbald nach Fertigstellung der Gebäude mäßigt worden sind, nachträglich zu verlangen. 
den Gemeinden mitgeteilt werden können. 
Es liegt im Interesse der Gemeinden, daß sie auch B. 
sonstige Tatsachen, die für die Einheitsbewertung und ; .. 
die Festsetzung des Steuermeßbetrages ' von Be- Der Kostennachlaß erstreckt sich bei: 
deutung sind, den Finanzämtern mitteilen, wie z.B. a) ein- und zweigeschossiger Bebauung 
Umwandlung von land- und forstwirtschaftlichem x a © An LEE zr 
Grundbesitz in Bauland oder Industrieland, ........ auf die Hälfte jeder die einzelnen Straßen berühren- 
Änderung der Nutzungsart von Gebäuden oder Ge- den Grundstücksgrenze, soweit diese 30 m an. jeder 
bäudeteilen.“ Straße nicht überschreitet; über dieses Maß hinaus- 
gehende Mehrlängen sind voll in Ansatz zu bringen. 
Ich mache auf diese Bestimmungen besonders aufmerksam . . 
und bitte, den Finanzämtern die hiernach vorgeschriebene b) drei- und mehrgeschossiger Bebauung 
Mitteilung jeweils rechtzeitig zuzuleiten. auf % jeder Grundstücksgrenze, soweit diese. 20 m an 
jeder. Straße nicht überschreitet; über dieses Maß 
In Vertretung hinausgehende Mehrlängen sind voll in Ansatz zu 
Schwediler bringen. 
a < 
BauWohn VIC3b Diese Ausführungsanweisung tritt am 1. Januar 1955 für 
[ VI1-54 ] Fernruf: 87 0591 - (95) 5104 - C 12.1954 eine Dauer von 4 Jahren in Kraft. 
An die Bezirksämter — BauWohn — ABI S-1500 Berlin-Schöneberg, den 15. November 1954 
nachrichtlich 
an den Rechnungshof von Berlin Der Senat von Berlin 
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 15. Novem- Dr. Schreiber Dr. Mahler 
ber 1954 die nachstehende Ausführungsanweisung be- Regierender Bürgermeister Senator 
schlossen. für Bau- und Wohnungswesen 
Dr. Mahler — 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres — III C1a —, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2, Fernruf: 87.05 91 - (05) 44 61 - 
Reservelager: Senatsverwaltung für Bau- u. Wohnungswesen, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 1, Fernruf: 87 05 91 — (95) 47 01 — 
Druck: Verwaltungsdruckerei, Berlin SO 36, Kohlfurter Straße 41—43
	        

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