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Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1987, 10. Wahlperiode, Band IV, 50.-67. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1987, 10. Wahlperiode, Band IV, 50.-67. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1966
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15418845
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Ges 94a-16,2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nummer 72, 28. Oktober 1966
Erschienen:
, 1966-10-28

Schnellzugriff

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  • Plenarprotokoll (Public Domain)
  • Ausgabe 1987, 10. Wahlperiode, Band IV, 50.-67. Sitzung (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 50, 29. April 1987
  • Nr. 51, 7. Mai 1987
  • Nr. 52, 14. Mai 1987
  • Nr. 53, 21. Mai 1987
  • Nr. 54, 18. Juni 1987
  • Nr. 55, 22. Juni 1987
  • Nr. 56, 2. Juli 1987
  • Nr. 57, 11. Juli 1987
  • Nr. 58, 10. September 1987
  • Nr. 59, 24. September 1987
  • Nr. 60, 22. Oktober 1987
  • Nr. 61, 29. Oktober 1987
  • Nr. 62, 12. November 1987
  • Nr. 63, 26. November 1987
  • Nr. 64, 3. Dezember 1987
  • Nr. 65, 10. Dezember 1987
  • Nr. 66, 11. Dezember 1987
  • Nr. 67, 19. Dezember 1987

Volltext

Abgeordnetenhaus von Berlin - 10. Wahlperiode 
60. Sitzung vom 22. Oktober 1987 
(A) Präsident Rebsch; Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete 
Nagel zu einer Mündlichen Anfrage betreffend 
Gefährdung der 
Wohnungsgemeinnützigkeit 
Bitte, Herr Nagel! 
Nagel (SPD); Ich frage den Senat: 
1. Wie beurteilt der Senat die Absicht der Bundesregierung, 
im Zuge der Steuerreform die Steuerbefreiung für gemeinnützige 
Wohnungsunternehmen und somit die Wohnungsgemeinnützig 
keit aufzuheben? 
2. Was gedenkt der Senat zu tun, um die soziale Wohnversor- 
gung, die in Berlin immerhin durch rund 300 000 gemeinnützig 
keitsrechtlich gebundene Wohnungen derzeit noch wesentlich 
gesichert wird, zu erhalten? 
Präsident Rebsch; Zur Beantwortung - Herr Senator 
Wittwer! 
Wittwer, Senator für Bau- und Wohnungswesen; Herr Präsi- 
k dent! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeord- 
f neter Nagel, für den Senat steht fest, daß die landeseigenen 
gemeinnützigen Wohnungsunternehmen gemeinnützig sein und 
bleiben werden. Der Senat ist nicht bereit, die landeseigenen ge 
meinnützigen Wohnungsunternehmen aus der Gemeinnützigkeit 
zu entlassen. 
Zweitens, der Senat geht außerdem davon aus, daß auch die 
Kirchen und Gewerkschaften nicht bereit sind, ihre gemeinnützi 
gen Wohnungsunternehmen aus der Gemeinnützigkeit zu ent 
lassen. 
Im Zentrum der wohnungspolitischen Diskussion der näch 
sten Monate wird die Reform der Wohnungsgemeinnützigkeit 
(Bj stehen. Es wird darum gehen, die Erkenntnisse aus dem Gut 
achten der Hofbauer-Kommission und die Vorschläge der Arge 
Bau zu nutzen. Es wird aber auch kritisch zu prüfen sein, wie die 
Vorschläge der Untersuchungsausschüsse zur „Neuen Heimat“ 
und die Überlegungen des Gesamtverbandes gemeinnütziger 
Wohnungsunternehmen zu werten sind. Danach sind die politi 
schen Schlußfolgerungen zu ziehen und die gesetzgeberischen 
Initiativen auf den Weg zu bringen. Dabei, Herr Abgeordneter 
Nagel, muß man unterscheiden zwischen Steuerbefreiung und 
Gemeinnützigkeit. Der Senat hat immer wieder deutlich 
gemacht, daß es gilt, die Wohnungsgemeinnützigkeil als 
wesentliches Element einer sozialen Wohnungsmarktwirtschaft 
zu erhalten, wirksamer zu gestalten und insgesamt zu stärken. 
Die Verdienste der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft um 
den Wiederaufbau dieses Landes, um die Versorgung breiter 
Schichten der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum und 
um die Unterbringung der sozial Schwachen in menschenwürdi 
gen Wohnungen sind unbestritten. Bei der Reform der Woh 
nungsgemeinnützigkeif geht es insgesamt um acht Millionen 
Mieter und 3,4 Millionen Wohnungen. In Berlin geht es dabei um 
rd. 600 000 Mieter und rd. 280 000 Wohnungen und rd. 16 500 
Heimwohnungen. Es geht - so hat der Gesamtverband vorge 
rechnet - um ein Sozialkapital in Höhe von 450 Milliarden DM. 
Dieses soziale Pfand dürfen wir nicht aus der Hand geben. 
Dieses Rand ist bundesweit für die Gemeinden von hoher Be 
deutung. Ich kann denen nicht folgen, die unter Hinweis auf die 
globale Entspannung auf dem Wohnungsmarkt und auf die 
Wirksamkeit des Wohngeldes die Wohnungsgemeinnützigkeit 
für entbehrlich halten. Beides ist meines Erachtens notwendig 
und sich selbst ergänzend. Der Senat wird deshalb die landes 
eigenen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen nicht aus der 
Gemeinnützigkeit entlassen und dies unabhängig von der Frage 
der Steuerbefreiung. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen 
sind für den Senat unverzichtbare Bestandteile einer zukünftigen 
Wohnungspolitik In Berlin werden folglich - dies wiederum 
unabhängig von der Frage der Steuerbefreiung - von den rd. 
280 000 bisher gemeinnützigen Mietwohnungen mindestens 
170 000 landeseigene Wohnungen auch gemeinnützig bleiben. 
Der Senat erwartet deshalb von allen gesellschaftlichen Grup- (C) 
pen, insbesondere von den Kirchen und den Gewerkschaften, 
daß sie ebenso konsequent wie der Senat handeln und ihre Ge 
sellschaften ebenfalls nicht aus der Gemeinnützigkeit entlassen, 
sofern es zum Wegfall der Steuerbefreiung kommen sollte. Eine 
endgültige Entscheidung darüber ist meines Erachtens noch 
nicht gefallen, 
Präsident Rebsch: Die erste Zusatzfrage stellt der Abgeord 
nete Nagel. 
Nagel (SPD); Herr Senator Wittwer, wie kann nach Ihrer An 
sicht die Wirtschaftlichkeit der städtischen Wohnungsbestände 
sichergestellt werden, wenn zu einen die gemeinnützigen Bin 
dungen nach Ihrer Absicht beibehalten werden sollen, die 
Steuerbefreiung aber als Äquivalent aufgehoben werden wird? 
Präsident Rebsch; Herr Senator! 
Wittwer, Senator für Bau- und Wohnungswesen; Ich glaube, 
Herr Abgeordneter Nagel, daß man dabei berücksichtigen muß, 
daß aus Berlin so gut wie kein Sleuergeld fließen würde; Sie 
kennen ja auch die Bilanzen unserer Gesellschaften. Insofern ist 
eine Steuerbefreiung für die direkte Wirtschaftlichkeit der Ge 
sellschaften zunächst überhaupt nicht maßgebend. 
Präsident Rebsch: Eine weitere Zusatztrage - von Herrn 
Nagel! 
Nagel (SPD): Ich entnehme Ihren Worten, daß Sie die Ein 
nahmeprognose von 100 Millionen DM aufgrund des Wegfalls 
der Steuerbefreiung nicht für realistisch halten. Halten Sie es 
dann unter diesen Umständen für gerechtfertigt, daß der vom (D) 
Bundesfinanzminister angestrebte Erfolg dieser Maßnahme in 
keinem Verhältnis zu den Nachteilen steht, die den Mietern auch 
in Berlin aus der faktischen Aufhebung der Wohnungsgemein 
nützigkeit erwachsen, zusätzlich in Berlin noch verschärft durch 
die vom Senat betriebene Aufhebung der Mietpreisbindung 
durch die Einführung des weißen Kreises? 
Präsident Rebsch: Herr Senator! 
Wittwer, Senator für Bau- und Wohnungswesen; Zunächst, 
Herr Abgeordneter Nagel, kann ich diese Rechnung, die da 
gemacht worden ist, über 100 Millionen DM Steuereinnahmen 
für das gesamte Bundesgebiet überhaupt nicht beurteilen. Es 
sind ja verschiedene Rechnungen gemacht worden, aber neh 
men wir einmal diese 100 Millionen DM hin. Dann muß man doch 
berücksichtigen, daß es in Berlin eine völlig andere Situation 
gibt, was die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften 
anbelangt, als beispielsweise im Ruhrgebiet, das ich sehr gut 
kenne. Sie dürfen nicht übersehen, daß es im Bundesgebiet 
Wohnungsbaugesellschaften gibt - ich nehme da die „Neue 
Heimat“ einmal aus -, die durchaus daran interessiert sein könn 
ten, aus der Gemeinnützigkeit herauszugehen, weil sie sozu 
sagen hervorragend finanziert sind, von alters her eine sehr gute 
Marktsituation hatten und auch durchaus nicht in vollem Maße 
diese Verpflichtungen übernommen haben, wie das bei unseren 
Wohnungsbaugesellschaften der Fall ist. Insofern ist eine Rech 
nung von 100 Millionen DM Steuereinnahme durchaus denkbar. 
Ich habe davon gesprochen, daß auf dem Berliner Markt 
unsere landeseigenen gemeinnützigen Wohnungsbaugesell 
schaften mit Sicherheit nicht so sind, daß sie überhaupt in die 
Steuerpflicht fallen werden - auch dann, wenn die Steuer 
befreiung aufgehoben werden würde -, daß also keine Steuern 
anfallen, um das deutlich zu machen. Die Berliner Gesellschaften 
sind ja nach wie vor aktiv, sie bauen auch, und deshalb werden 
auf dieser Seite vermutlich keine Steuern - oder wenn, dann nur 
wenige - anfallen. 
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