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Newsletter (Rights reserved) Ausgabe 4 Frieden? Frieden! (Rights reserved)

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Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis: Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit ihr in Verbindung stehenden Verwaltungen und Anstalten (Public Domain) Ausgabe 1904 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Sonstige Beteiligte:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Titel:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Unterreihe:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Weitere Titel:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Fußnote:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Frühere Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1966
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15418834
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Ges 94a-16,1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nummer 19, 11. März 1966
Erschienen:
, 1966-03-11

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Wilhelm Meister / Lee, Heinrich (Public Domain)
  • Stempel: Bibliothek Gräfin Matuschka
  • Titelblatt
  • Widmung
  • Lieber Freund!
  • Text
  • 1.
  • 2.
  • 3.
  • 4.
  • 5.
  • 6.
  • 7.
  • 8.
  • 9.
  • 10.
  • 11.
  • 12.
  • 13.
  • 14.
  • 15.
  • 16.
  • 17.
  • 18.
  • Impressum

Volltext

- 146 - 
Dieses Täte a Täte war der Typus ihres 
Verkehrs, wenn sie allein miteinander waren. 
Seit die beiden sich als Verlobte zu betrachten 
hatten, war die Befangenheit nicht mehr von ihnen 
gewichen. Cajus hatte einige schüchterne An- 
strengungen gemacht, einen vertrauliheren Ton 
zwischen ihnen anzubahnen, aber seine gute Absicht 
war an dem mangelnden Entgegenkommen Mignons 
gescheitert. Das war seltsam genug, denn vor 
ihrem Brautstande waren sie wie zwei gute Freunde 
zu einander. JIhre Verlobung hatte mit einem 
Schlage das Verhältniß geändert. Statt es ver- 
trauliher zu gestalten, hatte es eine unsichtbare 
Schranke zwischen sie ges<oben. Cajus war nicht 
der Mann, um mit einem kühnen Sprunge über 
sie hinwegzusezen, außerdem kam es ihm bisweilen 
vor, als ob Mignon sich absichtlich hinter diese 
flüchtete, um allen Vebergriffen von außen zu 
entgehen. Allen! So schwer Cajus Aurbacher 
auch das Zugeständniß ankam, aber als wahrheits- 
liebender Mensch konnte er es nicht in Abrede 
stellen =- er war bei bei seiner Braut noch nicht 
einmal zu einem Kuß gelangt, ges<weige zu dem 
traulichen „Du“. Cajus Aurbacher hatte in seinem 
Leben die Bescheidenheit immer als einen der obersten 
Grundsäße befolgt. Er erinnerte sich deshalb nicht, 
überhaupt jemals geküßt zu haben -- wenn er 
von seinem Vater und seiner Großmutter abstrahirte.
	        

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