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Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 12.1962,1 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 12.1962,1 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin : Amtsblatt für die Steuer- und Zollverwaltung / Herausgeber: Der Senator für Finanzen ; Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin
Herausgeber:
Berlin (West). Senator für Finanzen
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1965
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
1. Jahrgang, Nummer 1 (3. April 1951)-15. Jahrgang, Nummer 76 (23. Dezember 1965)
ZDB-ID:
3048124-7 ZDB
Spätere Titel:
Amtsblatt für Berlin. Teil II, Steuer- und Zollblatt
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1962
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15416831
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nummer 16, 8. März 1962
Erschienen:
, 1962-03-08

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 12.1962,1 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ausgabe 1962,1 Nummer 1, 5. Januar 1962
  • Ausgabe 1962,2 Nummer 2, 12. Januar 1962
  • Ausgabe 1962,3 Nummer 3, 19. Januar 1962
  • Ausgabe 1962,4 Nummer 4, 23. Januar 1962
  • Ausgabe 1962,5 Nummer 5, 26. Januar 1962
  • Ausgabe 1962,6 Nummer 6, 26. Januar 1962
  • Ausgabe 1962,7 Nummer 7, 2. Februar 1962
  • Ausgabe 1962,8 Nummer 8, 7. Februar 1962
  • Ausgabe 1962,9 Nummer 9, 9. Februar 1962
  • Ausgabe 1962,10 Nummer 10, 13. Februar 1962
  • Ausgabe 1962,11 Nummer 11, 16. Februar 1962
  • Ausgabe 1962,12 Nummer 12, 20. Februar 1962
  • Ausgabe 1962,13 Nummer 13, 23. Februar 1962
  • Ausgabe 1962,14 Nummer 14, 28. Februar 1962
  • Ausgabe 1962,15 Nummer 15, 2. März 1962
  • Ausgabe 1962,16 Nummer 16, 8. März 1962
  • Ausgabe 1962,17 Nummer 17, 9. März 1962
  • Ausgabe 1962,18 Nummer 18, 14. März 1962
  • Ausgabe 1962,19 Nummer 19, 15. März 1962
  • Ausgabe 1962,20 Nummer 20, 16. März 1962
  • Ausgabe 1962,21 Nummer 21, 23. März 1962
  • Ausgabe 1962,22 Nummer 22, 28. März 1962
  • Ausgabe 1962,23 Nummer 23, 30. März 1962
  • Ausgabe 1962,24 Nummer 24, 5. April 1962
  • Ausgabe 1962,25 Nummer 25, 6. April 1962
  • Ausgabe 1962,26 Nummer 26. 13. April 1962
  • Ausgabe 1962,27 Nummer 27, 19. April 1962
  • Ausgabe 1962,28 Nummer 28, 27. April 1962
  • Ausgabe 1962,29 Nummer 29, 4. Mai 1962
  • Ausgabe 1962,30 Nummer 30, 9. Mai 1962
  • Ausgabe 1962,31 Nummer 31, 10. Mai 1962
  • Ausgabe 1962,32 Nummer 32, 11. Mai 1962
  • Ausgabe 1962,33 Nummer 33, 17. Mai 1962
  • Ausgabe 1962,34 Nummer 34, 18. Mai 1962
  • Ausgabe 1962,35 Nummer 35, 25. Mai 1962

Volltext

61? 
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NSS eo ® 
CUCT- UI tt für Berlin 
Amtsblatt für die Steuer- und Zollverwaltung 
Herausgeber: Der Senator für Finanzen - Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin 
12. Jahrgang Berlin, den 8. März 1962 Nummer 16 
—_— — ln 
INHALT 
C. Verwaltungsanordnungen und Rundverfügungen 
Einheitsbewertung 
Erlaß betreffend Abzugsfähigkeit von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der. Ermitt- 
lung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 1962. 
1.3.1962 HErlaß des Senators für Finanzen a A O18 
Einheitsbewertung —- Vermögensteuer 
Erlaß betreffend Einheitsbewertung des Betriebsvermögens und Vermögensteuerveranlagung; hier: 
Verfahren bei nachträglichen Änderungen von Lastenausgleichsabgaben. 
1. 3.1962 HErlaß des Senators für Finanzen . 0. CE A GIB 
Abkürzungen : StZBl. Bln. = Steuer- und Zollblatt für Berlin, GVBl.’ =" Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, BGBl. = Bundes- 
gesetzblatt, BStBl. = Bundessteuerblatt, BFH = Bundesfinanzhof, OVG Bin. = Oberverwaltungsgericht Berlin, VG Bln. = Verwaltungs- 
gericht Berlin, MinBlFin. = Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen, EFG = Entscheidungen der Finanzgerichte, NIW = 
Neue Juristische Wochenschrift 
C. VDerwaltungsanordnungen und Rundverfügungen 
Einheitsbewertung 
Erlaß (2). Die Pensionszusage muß vor dem Abschlußzeitpunkt 
betreffend Abzugsfähigkeit von Rückstellungen rechtsverbindlich erteilt worden sein. Daß die Pensions- 
z für Pensionsanwartschaften zahlung an den Ablauf einer Wartezeit geknüpft und die 
bei der Ermittlung der Einheitswerte Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, schließt die Abzugs- 
der gewerblichen Betriebe für Bewertungsstichtage fähigkeit nicht aus. 
ab 1. Januar 1962. X n f x 
. (3) Eine Anwartschaft auf Hinterbliebenen-(Witwen-) 
(StZBIl. Berlin 1962 S. 613) versorgung ist zu berücksichtigen, wenn sie in der Pensions- 
An das Landesfinanzamt Berlin und die Finanzämter FUSASS vorgesehen ist; Wird nach Eintritt des Versorgu DES 
falles eine Rente gezahlt, so ist auch dann, wenn keine 
Um eine gleichmäßige Behandlung der Rückstellungen rechtsverbindliche Pensionszusage gegeben worden war, die 
für Pensionsanwartschaften bei der Ermittlung der Ein- tatsächliche Rentenzahlung als stillschweigende Verein- 
heitswerte der gewerblichen Betriebe zu gewährleisten, barung (vertragliche Verpflichtung) anzusehen. In diesem 
bitte ich, im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister Falle ist auch die Anwartschaft auf eine möglicherweise 
der Finanzen und den Herren Finanzministern (Finanz- in Betracht kommende Hinterbliebenen- (Witwen-)rente an- 
senatoren) der anderen Länder, vom Bewertungsstichtag zuerkennen. 
1.Januar 1962 an nach folgenden Anweisungen zu ver- 
fahren: (4) Ein Arbeitnehmer, der nach Erreichen der Alters- 
grenze weiterhin aktiv. bleibt (technischer Rentner), ist wie 
u ein Pensionär zu behandeln. Der Abzug einer Rückstellung 
Voraussetzungen für den Abzug von Rückstellungen ist aber nur möglich, wenn eine rechtsverbindliche Pen- 
für Pensionsanwartschaften Ssionszusage vorliegt. 
(1) Nach dem Wortlauf des 8 62a Abs.1 BewG, der Ti 
dem Wortlaut des $ 6a Abs.1 EStG entspricht, kann bei . % 
der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eine Rück- Ermittlung der Jahresrente 
stellung für Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften (5) Die Pensionszusagen können sich auf gleichbleibende 
nur dann zum Abzug zugelassen werden, wenn die Pen- oger auf steigende Versorgungsleistungen beziehen. Bei 
sionsanwartschaften auf einer rechtsverbindlichen Pensions- oJeichbleibenden Versorgungsleistungen ist die Zusage auf 
verpflichtung beruhen, Für die Frage, wann eine rechts- einen von vornherein feststehenden Rentenbetrag gerichtet. 
verbindliche Pensionsverpflichtung vorliegt, gelten die AN- Bei steigenden Versorgungsleistungen sind entsprechend 
weisungen in Abschnitt 41 Abs.1 bis 4 EStR 1960 (StZBl. ger Zahl der abgeleisteten Dienstjahre steigende Renten- 
Bin. 1961 S. 479). Ist für die Ertragsteuern eine Entschei- pezüge vorgesehen. Die Steigerung kann dabei gleichmäßig 
dung getroffen worden, so ist diese zu übernehmen. Bei oger ungleichmäßig verlaufen, 
Pensionszusagen an einen die Gesellschaft beherrschenden 
Gesellschafter-Geschäftsführer sind die Grundsätze der (6) Bei Anwartschaften auf gleichbleibende Leistungen 
BFH-Urteile vom 5. Mai 1959 (StZBl. Bln. 1959 S. 993) und ist die für den Pensionsfall zugesagte Jahresrente maß- 
vom 4. August 1959 (StZBIl. Bln. 1959 S. 996) zu beachten. gebend. Bei Anwartschaften auf steigende Leistungen 
Die Abzugsfähigkeit einer Rückstellung für Pensions- (gleichmäßige und ungleichmäßige Erhöhungen) gilt als 
anwartschaften bei der Einheitsbewertung ist nicht davon zugesagte Jahresrente die bei Eintritt, des planmäßigen 
abhängig, daß auch in der Handelsbilanz und in der Steuer- Pensionsfalles — in der Regel also bei 65 Jahren — erreich- 
bilanz eine Rückstellung gebildet worden ist. bare Rente. 
A 6493 B
	        

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