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Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau (Public Domain) Ausgabe 5.1920/1921 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau (Public Domain) Ausgabe 5.1920/1921 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Steuer- und Zollblatt für Berlin : Amtsblatt für die Steuer- und Zollverwaltung / Herausgeber: Der Senator für Finanzen ; Schriftleitung: Landesfinanzamt Berlin
Herausgeber:
Berlin (West). Senator für Finanzen
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1965
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
1. Jahrgang, Nummer 1 (3. April 1951)-15. Jahrgang, Nummer 76 (23. Dezember 1965)
ZDB-ID:
3048124-7 ZDB
Spätere Titel:
Amtsblatt für Berlin. Teil II, Steuer- und Zollblatt
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1957
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15418132
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nummer 85, 12. Oktober 1957
Erschienen:
, 1957-10-12

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  • Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau (Public Domain)
  • Ausgabe 5.1920/1921 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichnis
  • H. 1/2
  • H. 3/4
  • H. 5/6
  • H. 7/8
  • H. 9/10
  • H. 11/12
  • Beilage
  • H. 1/2
  • H. 7/8
  • H. 11/12

Volltext

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auf diese Weise in seinen weitesten Ausmaßen umschrieben und festgelegt, so ist es demgegenüber 
Aufgabe der Architekturgeschichte die historischen Erscheinungsformen dieser ästhetischen Postulate 
— die aber ausschließlich als empirische Gesetze zu werten sind — in ihrer Entwicklung aufzuspüren 
und nachzuweisen. Hierbei stellt sich bald genug heraus, daß bei der außerordentlichen Fülle dieser 
ästhetischen Forderungen eine absolute Lösung eine spekulative Annahme ohne realen historischen 
Wert ist, daß, wie im andern Zusammenhang bereits erwähnt, die Frage nach dem absoluten Höhe 
punkt in der Architektur unhistorisch ist, und um so mehr, als die Baukunst sich nicht als Einzelgebiet 
aus dem Gesamtgebiet der Kulturäußerungen herauslösen läßt. Architektur ist formgewordener 
Kulturhegriff und es ist selbstverständlich, daß sich Entwickelungsreihen, die sich auf irgendeinem 
Gebiet der Kultur äußern, sich letzten Endes auch in der Architektur wiederspiegeln können. In 
diesem geschichtlichen Fluß der Ereignisse stiftet der Gesichtspunkt der Entwickelung, der nichts 
will, als durch den Strom der historischen Tatsachen eine kausale Kontinuität hindurchleiten, ohne 
zu werten, methodologisch die Möglichkeit einer einheitlichen Erkenntnis. Inwiefern dieser Gedanke 
der Entwickelung ausschlaggebend ist für die Geschichte der Baukunst, wie weit die Möglichkeit 
und das Bedürfnis vorliegt auch auf dem Gebiet der Baugeschichte zur genetischen Synthese vor 
zudringen zwecks Gewinnung einer wissenschaftlich begründeten Architekturgeschichte, das im ein 
zelnen auszuführen, muß einer anderen Gelegenheit aufgespart bleiben. Für diesmal sei die Begrün 
dung dieser Auffassung vom soziologischen Standpunkt her zu gehen versucht, ln wie enger Be 
ziehung die Kunst und namentlich die Baukunst mit der Kulturgemeinschaft und deren soziologischer 
Struktur steht, ist dem Kenner neuzeitlicher kunstwissenschaftlicher Arbeiten nicht fremd. In der 
Soziologie aber spielt die Stetigkeit des Kulturwandels, die kontinuierliche Entwickelung also, eine 
ausschlaggebende Rolle als empirisches Gesetz. Damit leuchtet ohne weiteres ein, daß auch eine 
soziologische Betrachtungsweise der Architektur infolge des engeren Zusammenhanges mit-der sozialen 
Struktur möglich und wie jene auch fruchtbar ist. 
Ohne Zweifel auch ist unsere Zeit eben für die genetische Behandlung der Architekturgeschichte 
nachgerade reif; in allen anderen Zweigen der Kunstgeschichte sind bereits ernsthafte Versuche 
genetischer Geschichtsschreibung gemacht worden, für die Geschichte der Architektur sind sie erst 
sehr vereinzelt zutage getreten. Nur auf diesem AVege aber kann es gelingen, zu einer tiefgreifenden 
Erkenntnis der haugeschichtlichen Erscheinungen in wissenschaftlichem Sinne zu gelangen, Die 
Fruchtbarkeit der genetischen Untersuchung der Baugeschichte offenbart sich zunächst schon in 
bezug auf die in diesen Blättern erörterte Frage: die Erkenntnis des stetigen Ablaufs und der in 
allgemeinen Kulturzustünden wurzelnden Kausalität zeigt das Irreführende des Gedankens an eine 
derart tiefe Cäsur, wie jenes Suchen nach dem «Höhepunkt« sie voraussetzt, offenhart das Irrtüm 
liche jener Fragestellung nach dem Abreißen der Tradition. Von hier aus wird es nicht nur begreif 
lich, es wird selbstverständlich, daß alles Bemühen, von dieser Fragestellung aus zum Ziele, das heißt 
zu einer in sich vollendeten Architekturtheorie zu gelangen,von vornherein zumMißlingen verdammtist. 
Welch anderer Weg soll den Erfolg verbürgen? Es kann das m. E. der Fall nur sein, wenn wir 
zu einer Architekturtheorie in dem erörterten Sinne gelangen. Das wiederum kann nur fruchtbar 
geschehen, wenn wir das Ziel der bloß zufälligen Betrachtung von vornherein ins Auge fassen, wenn 
wir uns klar werden über das Wesen baulicher Gestaltung. Mit anderen Worten: es ist vor allem 
der Begriff der Baukunst festzulegen und mit allen Mitteln neuzeitlich-empirischer Forschung 
ästhetisch zu belegen und zu festigen. Damit ist die Baugeschichte in ihrer wissenschaftlichen 
Bedeutung erst in den entscheidenden Gesichtspunkt gerückt: alle hauhistorische Forschung hat nicht 
retrospektive Schatzgräherarheit zum Ziel und nicht um das Wiederaufnehmen der Formen ver 
gangener Kulturepochen kann es sieh handeln. Die Untersuchung und Darstellung der Entwickelung 
der Baukunst als eine stetige kausal-bedingte Reihe ist die eigentliche Aufgabe der Baugeschichte. 
Nur eine derartig aufgebaute Theorie der Baukunst wird Bedeutung gewinnen und das erfüllen, 
was wir füglich von ihr erwarten und fordern müssen: die ästhetischen und psychologischen, die 
intellektuellen und rationalisierharen Grundlagen unserer Kunst soweit klar zu legen, als es begrifflich 
möglich ist. Damit zugleich wird die Basis für den Intellekt gewonnen, auf dem das von der ästhe-
	        

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