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Berolinensien

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Bibliographic data

cmsPage: Berolinensien

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Periodical

Title:
Industrie- und Handels-Adreßbuch für Groß-Berlin und die Mark Brandenburg : nach Geschäfts- und Berufszweigen alphabetisch geordnet
Publication:
Berlin: Rothgießer & Diesing Aktiengesellschaft 1922
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Dates of Publication:
1922
ZDB-ID:
2982527-1 ZDB
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1922
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Berlin:
B 830 Wirtschaft. Finanzen: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15381051
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 830/69:1922
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure

Chapter

Title:
Teil I. Groß-Berlin

Chapter

Title:
K

Contents

Table of contents

  • Verwaltungsbericht des Königlichen Polizei-Präsidiums von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1871/1880 (Public Domain)
  • Title page
  • Preface
  • Contents
  • I. Allgemeiner Theil
  • II. Geschäftsberichte
  • Abtheilung I
  • Abtheilung II
  • Abtheilung III
  • Abtheilung IV
  • Die Sittenpolizei
  • Abtheilung V
  • Das Einwohner-Meldeamt
  • Abtheilung VI
  • Fachhauptmannschaften oder Commissariate

Full text

Wochemnärkte. 
531 
II. Marktsachc». 
Einen zweiten uiib den Haupttheil der Dienstobliegenheiten des Conuniffars bilden 
diejenigen Geschäfte, tvclche die Ausübung der gesannnten Markt-Polizei erfordert. 
Es gehört hierzu zunächst die Einrichtung und Ueberwachung der Bcärkte und 
die Uebcrweisung von Verkaufsstellen an die Gewerbetreibenden. Diese wird von 
dem Cominissar selbst vorgenommen, indem er jedem einzelnen auf schriftliches An 
suchen eine Erlaubnißkarte ertheilt, auf welcher die angewiesene Verkaufsstelle nach 
Abtheilung, Nummer und Größe genau bezeichnet ist. 
Die für das großstädtische Leben nothivendigsten und wichtigsten Märkte sind: 
a) Die Wochenmärkte, 
deren es hier bis zum Jahre 1874 20 gab, zu denen später noch drei iveitere hin 
zugekommen sind. Diese Märkte werden je an zwei bestimmten entsprechenden 
Wochentagen, Btontags und Doniterstags, Dienstags und Freitags, Mitttvochs und 
Sonnabends, auf verschiedenen Plätzcir und in den, denselben zunächst gelegenen 
Straßen abgehalten, so daß, in der Stadt vertheilt, an jedem Tage der Woche 
gleichzeitig auf mehreren Stellen Markt stattfindet. 
In denjenigen Stadttheilen, wo eine zahlreiche Arbeitcrbevölkerung wohnt, sind 
außerdem besondere Wochcnmarktc eingerichtet, welche dort an jedem Sonnabend 
Nachmittags abgehalten tverden, um den Frauen der Arbeiter Gelegcitheit zu geben, 
von dein eben erhaltenen Wochenlohne noch ihre Einkäufe für den Sonntag und die 
folgende Woche zu machen. 
Der Zudrang von Gewerbetreibenden zu diesen Märkteit ist, wie ein Vergleich 
der weiter unten angeführten Zahlen crgiebt, in stetem Wachsen begriffen. Der Grund 
hierfür ist einestheils zwar in der Ertveiterung der Stadt und der Zunahme der Be 
völkerung zu suchen, anderntheils darf jedoch auch nicht unbeachtet bleiben, daß in 
Folge der in beu letzten Jahren allgemein schwieriger gcivvrdenen Erwerbsverhältnisse 
viele Leute von ihren gewohnten Beschäftigungen verdrängt iverden, die sich nun mit 
mehr oder weniger Geschick und Erfolg dem Handel zuwenden. Viele von diesen, 
des Marktverkehrs Unkundigen sehen aus Mangel an Geschäftskenntniß ihre ohnehin 
nicht bedeutenden Betriebsmittel bald wieder schwinden und sich in die Lage versetzt, 
den Handel wieder einstellen zu müssen, um Uneber Anderen Platz zu inachen, denen 
es dann meist ebenso ergeht. 
Jedem Händler, welcher eine bestimmte Stelle auf dem Wochenmarkt einnehmen 
will, ivird auf Ansuchen von dem Cominissar eine Erlaubnißkarte eingehändigt, die 
ihm zugleich einen bestimmten Platz anweist. Solcher Erlaubnißkarten zur Einnahme 
bestimmter Verkaufsstellen wurden ertheilt: 
im Jahre 1871 
1 950 
im Jahre 1876 
2 846 
- - 1872 
904 
- - 1877 
3 562 
- - 1873 
1 829 
- - 1878 
4 206 
- - 1874 
1 642 
- - 1879 
4 386 
- - 1875 
4 482 
- - 1880 
4 542 
Außer diesen Gewerbetreibenden, welche auf Grund einer erhaltenen Erlanbniß- 
karte auf den Märkten eine bestimmte Handelsstcllc einnehmen und dieselbe danernd 
besetzen, imirbeir zahlreichen Handelsleuten, welche nur ab und zu die Märkte beziehen, 
tageweise und vorübergehend von den, die Märkte beaufsichtigenden Beamten Handels- 
stcllen angetviesen, tvelche von dem eigentlichen Inhaber vorübergehend nicht benutzt 
iverden und gerade lecrstehen. 
Die gesaininte Beaufsichtigung dieser Märkte ist Sache des Conuniffars, sie schließt 
in sich die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf den Märkten 
im Allgemeinen und die Beobachtung der Bestimmungen der Wochcnmarkt-Ordnung 
vom 9. Februar 1848 im Besonderen. 
67*
	        

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