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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1957 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1957 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin / herausgegeben vom Polizeipräsidium in Berlin
Unterreihe:
Ausgabe B : ohne öffentlichen Anzeiger
Herausgeber:
Berlin. Polizeipräsidium
Preußen. Polizei-Präsidium
Erschienen:
Berlin: Preußische Verlags- und Druckerei GmbH 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
1926-1945
ZDB-ID:
3044508-5 ZDB
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1937
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
: Berlin, Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Fußnote:
Fehlende Ausgaben: Stück 47 (Seite 153-156), Stück 68 (Seite 207-208)
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15415791
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 800/1:1937
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Stück 37, 8. Mai 1937
Erschienen:
, 1937-05-08

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1957 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil IV, 1954-1957
  • 7. Februar 1957
  • 9. Februar 1957
  • 14. Februar 1957
  • 12. März 1957
  • 26. März 1957
  • 1. April 1957
  • 18. April 1957
  • 29. April 1957
  • 9. Mai 1957
  • 20. Mai 1957
  • 5. Juli 1957
  • 8. Juli 1957
  • 9. Juli 1957
  • 6. September 1957
  • 13. September 1957
  • 1. Oktober 1957
  • 11. Oktober 1957
  • 11. November 1957
  • 5. Dezember 1957
  • 30. Dezember 1957

Volltext

IV /1957 
Seite 97 
Nr. 77—78 
zjenehmen mit den Bezirksämtern für die Benutzung der ; Jug II E 10.7. 1957 ] 
tädtischen Schwimmbäder durch Schwimmsportvereine = IV-78 | Fernruf: 710511 - (965) 770 - | 10. 7. 1957 
”auschalentgelte erhoben, durch die sämtliche Ansprüche Dbl 11/1957 
egen die Vereine für die Benutzung der Schwimmhallen An die Bezirksämter — Jug u. Sport — Nr. 59 
'bgegolten sind. Die Schwimmsportvereine zahlen für den die zentralverwalteten Heime EB. 
‘bungsabend (1% Stunden) im einzelnen — unter dem -. u Dbl V/1957 
"orbehalt jederzeitigen Widerrufs — folgende Sätze: Richtlinien Nr. 32 
n den Stadtbädern mit Schwimmbecken für das Berufspraktikum der Fürsorger 
a) N en ne Ca Kane Ay 12,— DM in Jugendämtern und städtischen Einrichtungen 
öchstza er Teilnehmer: )% 
ib) über 20 bis 25 m Länge 4... 15,— DM der Jugendwohlfahrt 
. (Höchstzahl der Teilnehmer: 170), Als Anlage gebe ich die vorstehend bezeichneten Richt- 
I) über 25 m Länge ee is 20,— DM !inien bekannt, 
(Höchstzahl der Teilnehmer: 200). ; Ella Kay 
"on einer Begrenzung der Höchstzahl der Teilnehmer kann 
us’ Gründen allgemeiner Bäderhygiene nicht abgesehen 
verden. Anlage 
"ür Schwimmveranstaltungen an Sonntagen werden' in z iz 
itadtbädern mit Schwimmbecken - Richtlinien n 
ıd) bis 20 m Länge ........... ......44.. 70,— DM für das Berufspraktikum der Fürsorger 
e) über 20 m Länge .......... ........... 90,— DM in Jugendämtern und städtischen Einrichtungen 
-rhoben (Benutzungszeit: 3 Stunden). der Jugendwohlfahrt 
Für Lehrgangszwecke des Berliner Schwimmverbandes 1. Die Mitverantwortung der Praxisstellen für die 
.V. werden an Sonntagen (Benutzungszeit: 3 Stunden) a B 
0% der für Schwimmveranstaltungen vorgesehenen Sätze Fürsorgeransbildt nB ED ÜES 
erhoben; die anderen 50% werden den Bäderverwaltungen Die grundsätzlichen Ausführungen der „Richtlinien 
von den Sportämtern erstattet... (Es wird nur eine für das sozialpädagogische Vorpraktikum der Fürsor- 
chwimmhalle an 26 Sonntagen — während der Winter- ger“ gelten auch für Berufspraktikanten (Dbl IV/1956 
onate — vom Berliner Schwimmverband e.V. benutzt.) Nr. 70 vom 30. Juni 1956). In‘ den Richtlinien für Vor- 
ie Vereinbarungen für die Benutzungszeiten treffen die praktikanten wurde bereits ausgeführt, welche wesent- 
ezirksämter (Abteilung Gesundheitswesen mit der Ab- liche Rolle’die praktische Anleitung im Rahmen der 
‚eilung Jugend und Sport). Berufsausbildung des Fürsorgers spielt. ”Das Berufs- 
praktikum, das nach Beendigung der theoretischen Aus- 
B. bildung und nach Ablegung der staatlichen‘ Prüfung 
abgeleistet‘' wird, bildet den Abschluß der gesamten 
Die Entgeltsätze, die von den Schwimmsportvereinen für Ausbildung. Während des Berufspraktikums ist zwar 
die Benutzung der Schwimmhallen zu entrichten sind, in erster Linie die Praxisstelle verantwortlich für die 
stehen in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Auf- Ausbildung des jungen Fürsorgers, jedoch bleibt die 
wendungen der Stadtbäder für diesen Badebetrieb. Mitverantwortung ‘der ausbildenden Wohlfahrtsschule 
Folgende Regelung tritt ab 1. April 1958 in Kraft und ist weiterhin bestehen. 
oereits bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs für . . 
jas Rechnungsjahr 1958 zu berücksichtigen: 2. Der Sinn des Berufspraktikums 
Für den Übungsabend (1% Stunden) erstatten die Sport- Dem jungen Berufsanwärter soll im letzten Jahr der 
ämter unter Anlehnung an die bei Abschn. A. angegebenen Ausbildung Gelegenheit gegeben werden, das in der 
Richtsätze einen gleichhohen Betrag (Erstattungsbetrag) Wohlfahrtsschule Erlernte anzuwenden, neue Erfah- 
an‘ die Bäderverwaltungen. Diese Beträge sind in den rungen zu sammeln und sich an praktischen Aufgaben 
Haushaltsplänen beim HUA A 49 00/220 in der Ausgabe zu bewähren. Der Berufspraktikant ist als Lernender 
ınd beim HUA A 5710/057 in der Einnahme einzusetzen. zu betrachten, der noch einer Anleitung und Stütze 
n N N . A durch einen erfahrenen Berufskollegen bedarf, dem 
Bei der Aufstellung der Haushaltsplanentwürfe jeweils für aber zugleich in zunehmendem Maße. Verantwortung 
das folgende Rechnungsjahr ist von ‘der Vergabe der übertragen werden kann. 
Schwimmhallen an die Schwimmsportvereine des ver- - . . SR X 
zangenen Jahres auszugehen. Die Bäderverwaltungen Die erfolgreiche Ableistung des Berufspraktikums ist 
nelden den Sportämtern zur Aufstellung des Haushalts- eine Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen 
olanes bis zum 10. April eines jeden Jahres ihre Forde- Anerkennung als Fürsorger. Die Leistungen des Be- 
‘ungen (Erstattungsbeträge) für das nächste Rechnungs- rufspraktikanten sollen beweisen, daß er menschliche 
jahr. Diese Beträge sind als Pauschalbeträge unverändert und fachliche Reife besitzt. Die staatliche Anerkennung 
n den HUA A 49 00/220 als Ausgabeansatz zu übernehmen als Fürsorger im Hauptfach Jugendwohlfahrt ist an 
mit dem Vermerk in den Erläuterungen des Haushalts- die Voraussetzung geknüpft, daß das Berufspraktikum 
ölans, daß der Betrag ohne Kassenanweisung. am Jahres- auf einem umfassenden Gebiet der Jugendhilfe ab- 
schluß zu erstatten ist. Ein entsprechender Vermerk ist geleistet wird. 
n den KErläuterungen zur Einnahmehaushaltsstelle zu ı 
nachen. In den Haushaltsplanentwürfen der Bezirke ohne °- Gefahren des Berufspraktikums 2 . 
Hallenschwimmbäder entfallen die Haushaltsansätze (Er- Der Berufspraktikant hat den Wunsch, im Probejahr 
stattungsbeträge) bis zum Beginn des Rechnungsjahres, die Möglichkeit zur Bewährung und den Eingang in die 
n dem die im Bäderbauprogramm (10-Jahresplan) des Berufslaufbahn zu finden, Wenn der Berufspraktikant 
Senats von Berlin vorgesehenen Schwimmhallen voraus- sich nicht ausreichend und seinen Kräften gemäß be- 
sichtlich in Betrieb genommen werden. ansprucht fühlt, wenn ihm nicht genügend Verant- 
. n n K wortung zugewiesen wird und er nicht Gelegenheit er- 
Die Dienstblattverfügungen V/1953 Nr.25 vom 27. März hält, neue Erfahrungen zu sammeln und das Gelernte 
1953 (I11/1953 Nr.9) und V/1956 Nr.23 vom 9. Mai 1956 anzuwenden, wird er nicht voll berufsfähig werden. 
11/1956 Nr. 50) werden hiermit aufgehoben. Das gleiche kann eintreten, wenn der Berufspraktikant 
in diesem letzten Praktikum überfordert und vor Auf- 
Im Auftrage gaben gestellt wird, denen er noch nicht gewachsen 
Bohm sein kann und die ihm. keine Zeit und Kraft zur Ver- 
arbeitung des Berufserlebnisses und zur Weiterbildung 
EC lassen.
	        

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