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Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1935 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain) Ausgabe 1935 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin / herausgegeben vom Polizeipräsidium in Berlin
Unterreihe:
Ausgabe B : ohne öffentlichen Anzeiger
Herausgeber:
Berlin. Polizeipräsidium
Preußen. Polizei-Präsidium
Erschienen:
Berlin: Preußische Verlags- und Druckerei GmbH 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
1926-1945
ZDB-ID:
3044508-5 ZDB
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1935
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Fußnote:
Fehlende Ausgaben: Stück 18 (Seite 55-56), Stück 26 (Seite 79-82), Stück 54 (Seite 153-154), Stück 79 (221-226)
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15415751
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 800/1:1935
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Stück 16, 23. Februar 1935
Erschienen:
, 1935-02-23

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1935 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sachverzeichnis zum Jahrgang 1935
  • Zeitliche Übersicht der im Jahre 1935 erschienen Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Ausgabe 1935,1 Stück 1, 2. Januar 1935
  • Ausgabe 1935,2 Stück 2, 5. Januar 1935
  • Ausgabe 1935,3 Stück 3, 9. Januar 1935
  • Ausgabe 1935,4 Stück 4, 12. Januar 1935
  • Ausgabe 1935,5 Stück 5, 16. Januar 1935
  • Ausgabe 1935,6 Stück 6, 19. Januar 1935
  • Ausgabe 1935,7 Stück 7, 23. Januar 1935
  • Ausgabe 1935,8 Stück 8, 26. Januar 1935
  • Ausgabe 1935,9 Stück 9, 30. Januar 1935
  • Ausgabe 1935,10 Stück 10, 2. Februar 1935
  • Ausgabe 1935,11 Stück 11, 6. Februar 1935
  • Ausgabe 1935,12 Stück 12, 9. Februar 1935
  • Ausgabe 1935,13 Stück 13, 13. Februar 1935
  • Ausgabe 1935,14 Stück 14, 16. Februar 1935
  • Ausgabe 1935,15 Stück 15, 20. Februar 1935
  • Ausgabe 1935,16 Stück 16, 23. Februar 1935
  • Ausgabe 1935,17 Stück 17, 27. Februar 1935
  • Ausgabe 1935,19 Stück 19, 6. März 1935
  • Ausgabe 1935,20 Stück 20, 9. März 1935
  • Ausgabe 1935,21 Stück 21, 13. März 1935
  • Ausgabe 1935,22 Stück 22, 16. März 1935
  • Ausgabe 1935,23 Stück 23, 20. März 1935
  • Ausgabe 1935,24 Stück 24, 23. März 1935
  • Ausgabe 1935,25 Stück 25, 27. März 1935
  • Ausgabe 1935,27 Stück 27, 3. April 1935
  • Ausgabe 1935,28 Stück 28, 6. April 1935
  • Ausgabe 1935,29 Stück 29, 10. April 1935
  • Ausgabe 1935,30 Stück 30, 13. April 1935
  • Ausgabe 1935,31 Stück 31, 7. April 1935
  • Ausgabe 1935,32 Stück 32, 20. April 1935
  • Ausgabe 1935,33 Stück 33, 24. April 1935
  • Ausgabe 1935,34 Stück 34, 27. April 1935
  • Ausgabe 1935,35 Stück 35, 1. Mai 1935
  • Ausgabe 1935,36 Stück 36, 4. Mai 1935
  • Ausgabe 1935,37 Stück 37, 8. Mai 1935
  • Ausgabe 1935,38 Stück 38, 11. Mai 1935
  • Ausgabe 1935,39 Stück 39, 15. Mai 1935
  • Ausgabe 1935,40 Stück 40, 18. Mai 1935
  • Ausgabe 1935,41 Stück 41, 22. Mai 1935
  • Ausgabe 1935,42 Stück 42, 25. Mai 1935
  • Ausgabe 1935,43 Stück 43, 29. Mai 1935
  • Ausgabe 1935,44 Stück 44, 1. Juni 1935
  • Ausgabe 1935,45 Stück 45, 5. Juni 1935
  • Ausgabe 1935,46 Stück 46, 8. Juni 1935
  • Ausgabe 1935,47 Stück 47, 12. Juni 1935
  • Ausgabe 1935,48 Stück 48, 15. Juni 1935
  • Ausgabe 1935,49 Stück 49, 19. Juni 1935
  • Ausgabe 1935,50 Stück 50, 22. Juni 1935
  • Ausgabe 1935,51 Stück 51, 26. Juni 1935
  • Ausgabe 1935,52 Stück 52, 29. Juni 1935
  • Ausgabe 1935,53 Stück 53, 1. Juli 1935
  • Ausgabe 1935,55 Stück 55, 6. Juli 1935
  • Ausgabe 1935,56 Stück 56, 10. Juli 1935
  • Ausgabe 1935,57 Stück 57, 13. Juli 1935
  • Ausgabe 1935,58 Stück 58, 17. Juli 1935
  • Ausgabe 1935,59 Stück 59, 20. Juli 1935
  • Ausgabe 1935,60 Stück 60, 24. Juli 1935
  • Ausgabe 1935,61 Stück 61, 27. Juli 1935
  • Ausgabe 1935,62 Stück 62, 31. Juli 1935
  • Ausgabe 1935,63 Stück 63, 3. August 1935
  • Ausgabe 1935,64 Stück 64, 7. August 1935
  • Ausgabe 1935,65 Stück 65, 10. August 1935
  • Ausgabe 1935,66 Stück 66, 14. August 1935
  • Ausgabe 1935,67 Stück 67, 17. August 1935
  • Ausgabe 1935,68 Stück 68, 21. August 1935
  • Ausgabe 1935,69 Stück 69, 24. August 1935
  • Ausgabe 1935,70 Stück 70, 28. August 1935
  • Ausgabe 1935,71 Stück 71, 31. August 1935
  • Ausgabe 1935,72 Stück 72, 4. September 1935
  • Ausgabe 1935,73 Stück 73, 7. September 1935
  • Ausgabe 1935,74 Stück 74, 11. September 1935
  • Ausgabe 1935,75 Stück 75, 14. September 1935
  • Ausgabe 1935,76 Stück 76, 18. September 1935
  • Ausgabe 1935,77 Stück 77, 21. September 1935
  • Ausgabe 1935,78 Stück 78, 25. September 1935
  • Ausgabe 1935,80 Stück 80, 2. Oktober 1935
  • Ausgabe 1935,81 Stück 81, 5. Oktober 1935
  • Ausgabe 1935,82 Stück 82, 9. Oktober 1935
  • Ausgabe 1935,83 Stück 83, 12. Oktober 1935
  • Ausgabe 1935,84 Stück 84, 16. Oktober 1935
  • Ausgabe 1935,85 Stück 85, 19. Oktober 1935
  • Ausgabe 1935,86 Stück 86, 23. Oktober 1935
  • Ausgabe 1935,87 Stück 87, 26. Oktober 1935
  • Ausgabe 1935,88 Stück 88, 30. Oktober 1935
  • Ausgabe 1935,89 Stück 89, 2. November 1935
  • Ausgabe 1935,90 Stück 90, 6. November 1935
  • Ausgabe 1935,91 Stück 91, 9. November 1935
  • Ausgabe 1935,92 Stück 92, 13. November 1935
  • Ausgabe 1935,93 Stück 93, 16. November 1935
  • Ausgabe 1935,94 Stück 94, 20. November 1935
  • Ausgabe 1935,95 Stück 95, 23. November 1935
  • Ausgabe 1935,96 Stück 96, 27. November 1935
  • Ausgabe 1935,97 Stück 97, 30. November 1935
  • Ausgabe 1935,98 Stück 98, 4. Dezember 1935
  • Ausgabe 1935,99 Stück 99, 7. Dezember 1935
  • Ausgabe 1935,100 Stück 100, 11. Dezember 1935
  • Ausgabe 1935,101 Stück 101, 14. Dezember 1935
  • Ausgabe 1935,102 Stück 102, 18. Dezember 1935
  • Ausgabe 1935,103 Stück 103, 21. Dezember 1935
  • Ausgabe 1935,104 Stück 104, 25. Dezember 1935
  • Ausgabe 1935,105 Stück 105, 28. Dezember 1935

Volltext

Ausgabe Bohne Anzeig“. 
für den Landespolizeivezirk Dertim 
.- = 
Güter 160 Ausgegeben Berlin, am 23. Februar 1935 1935 
ms TEE 
Zuhalc: 
Reich?zentralbehörden: Füiterungs- und Tränkstationen =- | Personaluachrichten : Bersonalveränderungen im Kammer- 
Einhufer. S. 49. geriht3bezixrkt. S. 50. 
Polizeipräsidium: Straßen- und Rlaßbenennungen. S. 49. | Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts: Verlorene Aus- 
Straßensperrungen. S. 50. Schiffahrt3beschränkung. S. 50. weise. S. 50. 
gr =- ==uuik 
Verordnungen und Bekanntmachungen der - sung des zuständigen beamteten Tierarztes zu des- 
Reich3zentralbehörden. infizinten. der B äind die b Seite 
. . Trä : -. x<- . Nach jeder Benutzung sind die betreffenden Teile 
ir Se ie H LEREN ez Di der Verpflegungsstationen und die verwendeten Ge- 
VA. d. RuVrMfEuL. vom 17. 1. 1985 == IX 13110 -- ätschaften unverzüglich nach den Vorschriften Über 
QwMBl. S. 53 -- die Eijenbahnviehwagendesinfektion zu reinigen und 
. „ verschärft zu desinfizieren. Der anfallende Dünger 
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung. jowie etwaige Streu- und Futterreste sind in die 
Auf Grund des 8 7 des Viehseuchengeseßes vom zur Rampe gehörende Düngergrube zu bringen und 
26. 6. 1909 (Reichsgesebl. S. 519) wird für die Füt- dort vorschriftsmäßig unter Beachtung etwaiger An- 
terungs- und Tränkstationen in Berlin und Aachen- weisungen des beamteten Tierarztes zu pa>en. Die 
West, die für die Verpflegung der zur Durchfuhr Düngergrube ist von der Bahnverwaltung unter 
kommenden Einhufer zugelassen sind, folgendes be- sicherem Verschluß zu halten. Sie darf nur zur Be- 
stimmt: shifung mit Dünger oder zur Entleerung geöffnet 
8 1. Die Ausladung der zur Durchfuhr kommenden werden. Die Abteilungen der Düngergrube sind 
Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel) auf nacheinander in Betrieb zu nehmen. Jhre Entlee- 
den Fütterungs- und Tränkstationen ist nur unter rung darf erst nach mindestens dreiwöciger vor- 
folgenden Bedingungen zulässig: | schriftsmäßiger Pa>dung ihres Inhaltes erfolgen. 
1. Die Durchfuhreinhufer sind aus den Eisenbahn- Die Bahnverwaltung hat Buch darüber zu führen, 
wagen unmittelbar auf die Rampen der Fütterungs- wann die einzelnen Abteilungen der Düngergrube 
und Tränkstationen zu entladen. Sie dürfen von den in Betrieb genommen sind, wann sie gefüllt waren 
Verpflegungsstationen lebend nur zur Weiterbeförde- und wann die Abfuhr des Düngers aus ihnen exr- 
rung mit der Bahn entfernt werden. Dabei müssen folgt ist. Das Buch ist dem zuständigen beamteten 
sie von den Verpflegungsstationen wieder unmittelbar | Tierarzt auf Verlangen vorzulegen. Dieser hat jede 
in die Eisenbahnwagen verladen werden. Die Ab- | yon ihm vorgenommene Nachprüfung in dem Buche 
beförderung der transportfähigen Einhufer hat mit zu vermerken und dabei etwaige von ihm für die 
dem nächsten fahrplanmäßigen Zuge zu erfolgen. Behandlung des Düngers getroffene besonderen An- 
2. Beförderungsunfähig gewordene Einhufer dür- ordnungen einzutragen. 
fen auf den Verpflegungsstationen bis zur Wieder- Eine anderweitige Behandlung des Düngers ist 
erlangung ihrer Tran3portfähigkeit verbleiben. nur mit meiner Genehmigung zulässig. 
Wird ihre Tötung wegen Unheilbarkeit oder aus 5. Die Verwendung der Rampe zu anderen Zweden 
sonstigen Gründen erforderlich, so hat sie auf den | als zur Fütterung und Tränkung der zur Durchfuhr 
SFERA Ren ohne Blutentziehung zu er- | kommenden Einhufer ist verboten. 
Dinen. . : 2.60 8 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnun 
Getötete und verendete Einhufer sind unschädlich * unterliegen den IRMER u 88 74 ff. des 
zu Öeietkuen, De Miesen Zweite ium sie unverzüglich BViehseuchengesetes. 
in einem vorschriftsmäßigen Kadavertransportwagen . . ; . 
der zuständigen Äbdeerei zuzuführen. Die Kadaver 5 3. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer 
. u2:0 Veröffentlichung in Kraft. 
dürfen vor der amtstierärztlichen Zerlegung weder . & . 
abgehäutet, noh zerteilt, noh verarbeitet werden. Berlin, den 17. Januar 1935. . 
Die Tötung von Einhufern und die Abbeförde- Der Reichs- und Preußische Minister für Ernährung 
rung der Tierkörper haben nach den Weisungen des und Landwirtschaft. 
bowaattoiei Zieratiie zu erfolgen. IJ. A.: Müssemeier. 
. Die Fütterungs8- und Tränkstationen dürfen nur 
von den Begleitern und Sn der Tiere, dem Beroföningen imd Seranakmachungen 
Bedienungspersonal der Rampe, den auf der Rampe Polizeipräsidenten in Berlin. 
diensttuenden Eisenbahnbeamten und den staatlichen 4143 Straßen- und Plaßbenennungen. 
beamteten Tierärzten betreten werden. Mit Genehmigung des Preußischen Staatsmini- 
Diese Personen haben sich vor dem Verfassen der. ! steriums habe ich die nachstehend aufgeführten Straßen 
Verpflegungsstationen zu reinigen und nach nwei- | und Pläße wie folgt umbenannt: 
00 49
	        

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