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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe XXXIX.1889 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe XXXIX.1889 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin / herausgegeben vom Polizeipräsidium in Berlin
Unterreihe:
Ausgabe A : mit öffentlichem Anzeiger
Herausgeber:
Berlin. Polizeipräsidium
Preußen. Polizei-Präsidium
Erschienen:
Berlin: Preußische Verlags- und Druckerei GmbH 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
1926-1945
ZDB-ID:
3044507-3 ZDB
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1933
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Fußnote:
Fehlende Ausgaben: Stück 26-54 (Seite 67-152), Stück 85 (Seite 239-242), Stück 99-100 (Seite 287-294)
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15415466
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 800/1:1933
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Stück 15, 22. Februar 1933
Erschienen:
, 1933-02-22

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe XXXIX.1889 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • H. I-III
  • H. IV-VI
  • H. VII-IX
  • H. X-XII

Volltext

471 
ß. Dohme, Zur Baugeschichte des Berliner Schlosses. 
472 
Abbildung 1. 
einen ursprünglichen Entwurf von Borromini (f 1667) an und 
verlegt den Anfang des Baues auf etwa 1690, d. h. acht Jahre 
früher, als bisher angenommen wurde. In der letzten Nummer 
dieser Zeitschrift nun hat er zur Begründung seiner Anschauungen 
reichhaltiges Material beigebracht und zugleich eine Anzahl wei 
terer Hypothesen aufgestellt. 
Neu und aufsehenerregend im Gedanken, geschickt im 
Vortrage, wie seine Darlegungen sind, werden sie, fürchte ich, 
bei denen, die den Dingen ferner stehen, nicht eindmckslos 
vorübergehen. Umsomehr scheint es mir Pflicht, ihnen entgegen 
zu treten, da ich nicht nur jede dieser Entdeckungen für irr- 
thümlich halte, sondern über den Einzelfall hinaus die öurlitt- 
sche Methode überhaupt für geeignet erachte, empfindliche Ver 
wirrung in der Baugeschichte zu schaffen. 
In seinen Untersuchungen läfst sich Gurlitt in erster Linie 
von seinem Stilgefühl leiten. Wie wir auf dem Gebiete der Ma 
lerei imstande sind, die einzelnen "Werke mit voller Bestimmtheit 
dieser und jener Schule zuzuschreiben, so, meint er, müssen 
sich auch bei gröfserer Entwicklung unserer Kenntnifs auf archi 
tekturgeschichtlichem Gebiete Unterscheidungsmerkmale ergeben, 
die für die Baukunst gleiches ermöglichen. Gurlitt vergifsfc 
nur, dafs wir im Gemälde der höchsten Entwicklung der künst 
lerischen Individualität gogenüberstehen, diese hier in ihren 
feinsten und unbewnfsten Regungen belauschen. Gerade dadurch 
werden im Bilde eine Reihe kennzeichnender Merkmale geboten, 
welche das besondere Werk sowohl in seiner Zusammengehörig 
keit mit den Arbeiten desselben Meisters ebenso sicher erkennen 
lassen, wie sie es in Gegensatz zu den Arbeiten jeder fremden 
Hand setzen. Das Bild ist darin der Handschrift vergleichbar, 
ist wie sie eine fest erwiesene Individualität. Dies aber ist das 
Bauwerk nicht, es ist keine freie Kunstschöpfung wie jenes, 
sondern die Lösung einer bestimmten, von anfsen an den 
Künstler herangetrefcenen Aufgabe. Bauplatz, Bauherr, Ma 
terial, Geldfrage, Einsprüche Dritter, Aenderungen am Ent 
würfe selbst während der Ausführung noch, die Mitarbeit 
zahlreicher Kräfte, Rücksichten auf die Gesetze der Statik 
und Mechanik nsw. usw. können alle zur Trübung der künst 
lerischen Eigentümlichkeit des Werkes beitragen. Jedes Bau 
werk ist eben das Ergebnifs zahlreicher Compromisse. Des 
halb haben denn auch namhafte Aesthetiker unserer Tage 
allen Ernstes die Baukunst nicht unbedingt mit den beiden 
anderen bildenden Künsten in eine Linie stellen wollen. Dafs 
trotz alledem in den meisten Fällen auch der Meister eines 
Bauwerks unverkennbar aus der Schöpfung spricht, ist selbstr 
verständlich, nur darf man nicht umgekehrt, bei einem Werke, 
dessen Meister bekannt ist, alles was zu dessen Stileigenthüm- 
lichkeit etwa nicht recht stimmen will, ihm nun auch deshalb 
ahsprechen; man darf nicht, um gleich bei dem bestimmten 
Beispiele zu bleiben, mit Gurlitt ungefähr sagen: „Schlüter war 
Deutscher; ich finde am Berliner Schlofs Theüe, die kein Deut 
scher, selbst wenn er in Italien studirt und gezeichnet hätte, 
machen konnte; es mnfs deshalb ein Römer ihr Urheber gewesen 
sein. Da die überlieferte Baugeschichte davon nichts weifs, ist 
sie Fabel; es kommt daher darauf an, für diese meine aesthe- 
tische Erkenntnifs die geschichtlichen Thatsachen zu finden.“ 
Sein Standpunkt den Quellen gegenüber ist also von Anfang an 
kein unbefangener; er sucht nach geschichtlichen Beweisen für 
eine von vom herein ihm feststehende Ansicht. Damit trübt er 
sich, scheint mir, das Urtheil 
Bekanntlich sind die Berliner Archive heute auffallend arm 
an Materialien zur Geschichte der Kunstpfiege am brandenburgisch- 
preufsischen Hofe. Vieles davon scheint erst im letzten Jahr-
	        

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