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Kann denn Liebe Zufall sein? - Applewell Village, Band 3 (Ungekürzt) / Mills, Lilac (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Eingeschränkter Zugang mit Nutzungsbeschränkungen: Das Dokument ist in den Räumen der Zentral- und Landesbibliothek mit dem "Virtuellen Lesesaal der Landesbibliothek" auf allen Internet-Arbeitsplätzen zugreifbar, darf jedoch nicht kopiert, versendet oder in einem Umfang von mehr als 10% ausgedruckt werden. Weitere Informationen.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Kann denn Liebe Zufall sein? - Applewell Village, Band 3 (Ungekürzt) / Mills, Lilac (Rights reserved)

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Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin / herausgegeben vom Polizeipräsidium in Berlin
Unterreihe:
Ausgabe A : mit öffentlichem Anzeiger
Herausgeber:
Berlin. Polizeipräsidium
Preußen. Polizei-Präsidium
Erschienen:
Berlin: Preußische Verlags- und Druckerei GmbH 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
1926-1945
ZDB-ID:
3044507-3 ZDB
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1933
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Fußnote:
Fehlende Ausgaben: Stück 26-54 (Seite 67-152), Stück 85 (Seite 239-242), Stück 99-100 (Seite 287-294)
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15415466
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 800/1:1933
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Stück 103, 6. Dezember 1933
Erschienen:
, 1933-12-06

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Statistisches Jahrbuch (Public Domain)
  • Ausgabe 1975 (Rights reserved)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Text
  • Index
  • Zahlen für Ost-Berlin
  • Beilage: Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes Berlin seit 1945

Volltext

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IV. Unterricht, Bildung und Kultur 
Berufsfachschuten sind Schulen mit Vollzeitunterricht und mindestens einjähriger Ausbildungszeit, die 
nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht an Stelle des Besuchs der Berufsschule zur Berufsvorbereitung 
oder auch zur vollen Berufsausbildung ohne vorherige praktische Berufsausbildung besucht werden. Sie 
dienen u. a. der Berufsvorbereitung und -ausbildung für kaufmännische Berufe und Büroberufe sowie 
der Berufsausbildung für hauswirtschaftliche, feinhandwerkliche und sozialpädagogische Berufe. 
Fachschulen (einschl. Technikerschulen) sind Schulen, die freiwillig und vielfach unter Voraussetzung 
des Abschlusses einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (Realschule, Gymnasium) von nicht 
mehr berufsschulpflichtigen Personen nach dem vollendeten 18. Lebensjahr besucht werden. 
Es werden bei den Fachschulen nur die Lehrgangsteilnehmer erfaßt, die an ganztägigen Lehrgängen von 
mindestens einem halben Jahr Dauer oder an Lehrgängen mit mindestens 600 Unterrichtsstunden 
teilnehmen. 
Fachoberschulen: Sie vermitteln die für das Studium an einer Fachhochschule erforderliche Bildung 
{Fachhochschulreife). Voraussetzung für den Besuch dieser Einrichtungen ist in der Regel der Abschluß 
einer Realschule oder die erfolgreiche Beendigung einer Berufsausbildung. 
Die Volkshochschule ist eine öffentliche Einrichtung, die der Erwachsenenbildung dient. Die Veranstal 
tungen werden in der Regel in Form von abendlichen Kursen und Vorträgen durchgeführt und er 
strecken sich auf alle Wissensgebiete. Sie stehen Personen aller Bevölkerungsgruppen und Bildungs 
stufen gegen eine geringe Teilnehmergebühr offen. 
Hochschulen; Als Hochschulen werden nur die von den Ländern anerkannten Hochschulen nachgewie 
sen, die der hochschul mäßigen Berufsausbildung dienen. Zu ihnen gehören neben den Universitäten die 
Kirchliche Hochschule, die Pädagogische Hochschule, die Kunsthochschulen und die Fachhochschulen. 
Die Veröffentlichung über die Studierenden beruht auf Ergebnissen der sogenannten 
Kleinen Hochschulstatistik. Sie wird von den einzelnen Hochschulen an Hand ihrer Verwaltungsunter 
lagen zusammengestellt. Außerdem wird eine Hochschulstatistik, die auf den von den Studierenden 
ausgefüllten statistischen Erhebungsbogen basiert, durchgeführt (Große Hochschulstatistik). Ihre Er 
gebnisse werden im Statistischen Jahrbuch nicht veröffentlicht, sondern erscheinen nur im Rahmen der 
Statistischen Berichte (B III 1); sie weichen von denen der Kleinen Hochschulstatistik etwas ab. Dies 
liegt insbesondere daran, daß die Studierenden, die sich nachträglich beurlauben oder exmatrikulieren 
lassen, in der Großen Hochschulstatistik (im Gegensatz zur Kleinen Hochschulstatistik) noch als Stu 
dierende erfaßt werden, sowie daran, daß die Erfassungsstichtage der beiden Erhebungen differieren. 
Die statistischen Angaben über Lehrpersonen an den Hochschulen werden im Rahmen der 
Kleinen Hochschulstatistik gemeldet und basieren auf den Verwaltungsunterlagen der Hochschulen. 
Staats-, Diplom- und Doktorprüfungen werden auf Grund der Individualerhebung der Prüfungskandi 
daten bei den Prüfungsämtern, insbesondere der Hochschulen, aber auch anderer Institutionen, z. B. 
staatlicher Stellen (Wissenschaftliches Landesprüfungsamt, Juristisches Prüfungsamt), erfaßt.
	        

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