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Lernen, mit dem Wolf zu leben / Arnold, Janosch (Rights reserved)

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Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

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Zeitschrift

Titel:
Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin / herausgegeben vom Polizeipräsidium in Berlin
Unterreihe:
Ausgabe A : mit öffentlichem Anzeiger
Herausgeber:
Berlin. Polizeipräsidium
Preußen. Polizei-Präsidium
Erschienen:
Berlin: Preußische Verlags- und Druckerei GmbH 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Erscheinungsverlauf:
1926-1945
ZDB-ID:
3044507-3 ZDB
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1933
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Fußnote:
Fehlende Ausgaben: Stück 26-54 (Seite 67-152), Stück 85 (Seite 239-242), Stück 99-100 (Seite 287-294)
Berlin:
B 813 Recht. Justiz: Polizei
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15415466
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 800/1:1933
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Stück 61, 22. Juli 1933
Erschienen:
, 1933-07-22

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1915 (Public Domain)
  • No. 1 (1), 1915/01/02
  • No. 2 (2-6), 1915/01/02
  • No. 3 (10), 1915/01/06
  • No. 4 (11-15), 1915/01/09
  • No. 5 (18-32), 1915/01/23
  • No. 6 (41), 1915/01/26
  • No. 7 (42-54), 1915/02/06
  • No. 8 (60-74), 1915/02/20
  • No. 9 (119-129), 1915/02/27
  • No. 10 (130), 1915/02/27
  • No. 11 (135), 1915/03/01
  • No. 12 (136), 1915/03/01
  • No. 13 (137-147), 1915/03/06
  • No. 14 (150-154), 1915/03/13
  • No. 15 (155), 1915/03/16
  • No. 16 (156), 1915/03/20
  • No. 17 (157-164), 1915/03/20
  • No. 18 (178-179), 1915/03/24
  • No. 19 (180-192), 3. April !915
  • No. 20 (201-208), 1915/04/17
  • No. 21 (219), 1915/04/19
  • No. 22 (221-227), 1915/04/24
  • No. 23 (233-242), 1915/05/01
  • No. 24 (247-258a), 2006/05/15
  • No. 25 (269), 1915/05/18
  • No. 26 (309-316a), 1915/05/22
  • No. 27 (328-334), 1915/05/29
  • No. 28 (351), 1915/06/26
  • No. 29 (352-362), 1915/06/26
  • No. 30 (376-380), 1915/07/15
  • No. 31 (394-413), 1915/08/28
  • No. 31 (414-432), 1915/08/28
  • No. 32 (433), 1915/09/04
  • No. 33 (434-443), 1915/09/11
  • No. 34 (489-498), 1915/09/25
  • No. 35 (507-516), 1915/10/09
  • No. 36 (523-524), 1915/10/16
  • No. 37 (529-530), 1915/10/20
  • No. 38 (531-540), 1915/10/30
  • No. 39 (548), 1915/11/03
  • No. 40 (549-555), 1915/11/13
  • No. 41 (560-561), 1915/11/15
  • No. 42 (562-566), 1915/11/27
  • No. 43 (570), 1915/12/01
  • No. 44 (599-606), 1915/12/11
  • No. 45 (622-631), 1915/12/24
  • Anlage: zu No.45 (632-635), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.2 (7-9), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.5 (33-40), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.7 (55-59), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.8 (75-85), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.10 (131-134), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.13 (148-149), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.17 (165), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: Noch zu No.17 (166-177), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.18 (178-179), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.19 (193-200), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.20 (209-218), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.21 (220), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: zu No.22 (228-232), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.23 (243-246), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.24 (259-268), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.25 (270-308), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.26 (317-327), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.27 (335-338) , Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.27 (339-350), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.29 (363-375), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.30 (381-393), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.31 (414-432), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.33 (444-447), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.33 (448-488), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.34 (499-506), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.35 (517-522), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.36 (525-528), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.38 (541-547), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.40 (556-559), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.42 (567-569), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.44 (621), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: zu No.45 (632-635), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Volltext

398 
mußte. Diese Maßnahme entspreche den gesetzlichen Bestimmungen; 
Billigkeitsgründe hier walten zu lassen, schiene dem Magistrat auch 
nicht angebracht, zumal dem Petenten nur der der Pfändung unter 
worfene Teil der Pension einbehalten würde, d. h. ein Dritteil des 
dem Betrag von 2 000 M übersteigenden Teiles seiner Pension. 
Auch im Ausschuß waren mehrere Mitglieder der Meinung, daß 
der Gesuchsteller sich bewußt sein mußte, daß die von ihm gegen seine 
ausgesprochene Dienstunfähigkeit eingeleiteten Beschwerden zwar das 
Endurteil wohl hinausschieben konnte, bei Abweisung seiner Eingaben 
aber den einmal festgesetzten Tag seiner Pensionierung kaum ändern 
würden. 
Der Ausschuß beschloß denn auch einstimmig Uebergang zur 
Tagesordnung. 
2. Petition des liberalen Bezirksvereins „Schillerhain" um Beseitigung 
der unzulänglichen Einschulungsverhältnisse an der 14. städt. 
Realschule. (J.-Nr. P. 11 8t. V. I 15). 
Die Vorsitzenden des Vereins geben an, daß der Verein vor 
einiger Zeit, einem Beschlusse einer von 400 Personen besuchten 
Versammlung folgend, sich mit einer Bittschrift an den Magistrat 
gewandt hätte. In dieser sei darauf hingewiesen worden, daß 
es vielen Bürgern dieses Stadtteils nicht möglich wäre, ihre 
Kinder in die Sexta der 14. Realschule einzuschulen. Nach jeder 
Aufnahmeprüfung würde eine große Zahl von Schülern abge 
wiesen mit der Bemerkung, daß sie zwar die Prüfung bestanden 
hätten, wegen Platzmangel aber nicht aufgenommen werden 
könnten. Dadurch wären die betreffenden Eltern genötigt, ihre 
Kinder nach Reinickendorf in die Schule zu schicken oder nach 
einem halben Jahre die Aufnahme noch einmal zu versuchen. 
Vom Verein sei deshalb der Wunsch ausgesprochen worden, eine 
Parallelsexta in dieser Anstalt zu eröffnen. Der Magistrat 
habe diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, daß diese 
Kinder doch eine andere Berliner Realschule besuchen könnten. 
Da nun für die dortigen Bürger nur die 5. und 9. Realschule 
in Betracht komme, der Weg nach dorthin für die Kinder in dem 
jugendlichen Alter aber als sehr weit angesehen werden muß, 
so bittet der Verein die Versammlung ihren Einfluß dahin 
geltend zu machen, daß eine Besserung der Einschulungsver 
hältnisse an der 14. Realschule eintrete. 
Der Herr Stadtschulrat bemerkte hierzu, daß einmal die Angaben 
des Vereins etwas übertrieben scheinen, denn nach den amtlichen Fest 
stellungen hätten nur 4 Knaben Michaelis 1914 in die genannte Schule 
nicht Aufnahme finden können, daun aber sei es mit der Einrichtung 
einer Nebensexta nicht abgetan, da ja bekanntlich die Ausnahme der 
Schüler Ostern und Michaelis stattfindet. Eine Jolge davon müßte 
die Erweiterung der Quinten und Quarten sein. Hierzu sehle jedoch 
jeder Raum. Eine gewisse Abhilfe des Platzmangels sei vielleicht durch 
die neu eröffnete 15. Realschule in der Carmen Sylvastraße erfolgt. 
Mehrere Mitglieder des Ausschusses hielten ebenfalls bedeutende 
Unzulänglichkeiten hier nicht vorliegend und der Ausschuß beschloß ein 
stimmig Uebergang zur Tagesordnung. 
3. Petition des Architekten Georg I. um Niederschlagung der Wrrt- 
zuwachssteuer für das Grundstück Berlin J.str. — J.-Nr. P. 
8t. V. I. 15. — 
Der Gesuchsteller bittet um Niederschlagung der Wertzuwachs 
steuer für das Grundstück J.-straße. Er begründet seinen An 
trag mit folgender Ausführung. Der Eigentumsübergang geschah 
im Jahre 1910. Die Vorbesitzerin desselben war die Neue 
Berliner Jmmobiliengesellschaft m. b. H. Durch Kaufvertrag 
infolge einer Transaktion ging obiges Grundstück an die Julius 
J.schen Erben über, zu denen er, der Gesuchsteller, aber nicht 
gehöre. Um bei Weiterveräußcrungen Umständlichkeiten zu ver- 
nieiden, habe er das Grundstück aus seinen Namen übernonimen, 
sodaß nach seiner Meinung ihui eigentlich ein Eigentumsrecht 
daran gar nicht zusteht. Durch Kaufvertrag ging dann das 
Grundstück im Jahre 1910 an einen Georg L. über, wofür jetzt 
die in Rede stehenden Wertzuwachssteuern erhoben werden. 
Immer im Wege der Subhastation ging das Grundstück an 
schiedene Personen über, bis es wieder von den J.schen Erben, 
um Verluste zu vermeiden, übernommen wurde, zu welchem 
Zwecke die Haus Island Grundstückserwerbsgesellschaft m. b. H. 
gegründet wurde. 
Die Zwischenbesitzer erwiesen sich, so gibt der Petent weiter 
an, immer als mittellose Personen und wurden sämtliche bis 
herigen Umsatzsteuern, Reichs- und Staatsstempel, Gerichtskosten 
iinmer wieder von dem Gesuchsteller unfreiwillig gezahlt. Da 
das Grundstück einen andauernden Zuschuß erfordert und er 
selbst für seine seinerzeitige Unvorsichtigkeit schwer geschädigt 
worden sei, auch die J.schen Erben und eigentlichen Besitzer des 
Grundstückes nicht in der Lage seien, ihm die Auslagen zu er 
statten, so bittet er die Versammlung, seinem Antrage zu ent 
sprechen und die Wertzuwachssteuer niederzuschlagen, oder sie 
aber auf alle Fälle bis nach dem Kriege zu stunden.
	        

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